Betreff
Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme in der Nürnberger Straße zwischen Sedan- und Beethovenstraße als temporäre Zwischenlösung;
hier: Beschluss Ausführung gemäß DA Bau
Vorlage
66/066/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Instandsetzungsmaßnahme gemeinsam mit der Baumaßnahmen der ESTW umzusetzen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Nürnberger Straße wird zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erlangen im Rahmen einer wirtschaftlichen Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit für die nächsten ca. 5 - 8 Jahre instandgesetzt. Die Verkehrsfläche soll mit dieser Maßnahme bis zu einem möglichen Ausbau verkehrssicher instandgesetzt werden.

 

Diese Instandsetzungsmaßnahme ist notwendig um neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit insbesondere auch die Gebrauchstauglichkeit zu erhalten und den wichtigen Busverkehr möglichst störungsfrei abwickeln zu können. Kurzfristige Unterbrechungen und spontane Umleitungen bei zunehmenden Reparaturmaßnahmen sind für die Abwicklung des Busverkehrs nicht zumutbar. 

 

Da die aktuelle Sperrung incl. der notwendigen Verkehrsabwicklung bereits im Rahmen der ESTW Maßnahme abgestimmt und organisiert wurde ist die gleichzeitige Umsetzung der Straßeninstandsetzungsmaßnahme sowohl verkehrlich als auch technisch sinnvoll und geboten. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Instandsetzungsmaßnahme ist aufgrund des vorliegenden, stark ausgeprägten, Schadensbildes (Zustandsklasse 5) der Nürnberger Straße (siehe Bilder Anlage 2), bestehend aus Verdrückungen, Einbrüchen und netzartigen Rissebildern über den Großteil der Fahrbahnfläche akut notwendig. Ursache sind hier die nicht oder nicht ausreichend vorhandene Tragschichten (gebunden und ungebunden).

Um den Fahrbahnbereich dieser wichtigen Busverbindungsstrecke mittelfristig in einem verkehrssicheren nutzbaren Zustand halten zu können, müssen zusätzliche zu sonst üblichen Deckschichterneuerungen auch Unterbauverstärkungen durchgeführt werden.

Die Instandsetzungsmaßnahme sieht den Ausbau der vorhandenen Asphaltschichten sowie des maroden nicht mehr tragfähigen Unterbaus (alter Bauschutt) in einer Tiefe von insgesamt ca. 30 cm vor.

Anschließend erfolgt zur Verstärkung des Unterbaus der Einbau einer ca. 14 cm Schottertragschicht, einer 12 cm starken Asphalttragschicht sowie 4 cm Asphaltdeckschicht.

Die bestehenden Einfassungen und Rinnen bleiben von den Arbeiten unberührt und werden nur partiell ausgebessert, da es sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme handelt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Seitens der Erlanger Stadtwerke werden im Bereich zwischen Beethovenstraße und Bauhof-straße im Zeitraum von August bis September umfangreiche Erneuerungsarbeiten an der Fernwärmeleitung durchgeführt. Diese müssen unter Vollsperrung abgewickelt werden.

Im Zuge dieser Vollsperrung und unter Ausnutzung der sich daraus ergebenden Synergieeffek-ten soll zur Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit sowie der Verkehrssicherheit - als eine weitere temporäre Zwischenlösung - nun eine Fahrbahninstandsetzung für diesen Straßenabschnitt durchgeführt werden.

Der Sanierungsvorschlag umfasst einen Straßenumgriff von ca. 1.400 m². Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 160.000,- € incl. MWSt.

Die Maßnahme wird auf Grund der notwendigen Flexibilität und der zwingenden Terminzuverlässigkeit bei der Maßnahmenkombination mit eigenem Personal abgewickelt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründung:

Baumaßnahmen haben auf Grund der CO2-Emissionen grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima.

Jedoch sind in der Abwägung regelmäßige kleinteilige und häufig wiederkehrende Schadensbeseitigungen mit kurzfristigen Sperrungen und Busumleitungen deutlich negativer einzustufen.

Ungeachtet dessen besteht bereits aus Gründen der Verkehssicherheit kein Handlungsspielraum.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

160.000,- €

bei IPNr.: 541.8411

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.8411

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtsplan

                        Anlage 2 - Bilder aktueller Zustand

                        Anlage 3 - Kostenermittlung