Die Verwaltung wird beauftragt, die Fahrbahnmarkierung im Rahmen der anstehenden Fahrbahndeckensanierung in der Essenbacher Straße zwischen Bayreuther Straße und Rathsberger Straße gemäß beiliegendem Plan umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Fahrbahndecke der Essenbacher Straße zwischen Bayreuther Straße und Rathsberger Straße wird aufgrund ihres schlechten Zustands in diesem Jahr durch Amt 66 erneuert. In diesem Zuge muss die Fahrbahnmarkierung dem aktuellen Stand der Richtlinien angepasst werden. Im Rahmen der Kampagne Zukunftsstadt Fahrrad zählen hierzu folgende Maßnahmen:
- Verbreiterung und Roteinfärbung der Schutzstreifen
- Einführung des Sicherheitsstreifens zwischen Parkplätzen und Schutzstreifen
- Einhaltung der Mindestbreiten der Restfahrbahn
- Durchgängige Führung des Schutzstreifens in Fahrtrichtung bergauf
Da der Straßenquerschnitt einen Schutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen nach aktuellen Richtlinien nicht durchgängig ermöglicht, beginnt der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Westen erst auf Höhe Hausnummer 5. In Fahrtrichtung Osten (bergauf) kann der Schutzstreifen hingegen bis Hausnummer 4 ausgeführt werden. Um die notwendigen Breiten, sowohl für den Schutzstreifen zuzüglich Sicherheitsstreifen zum Parker als auch für die Fahrbahn zu gewährleisten, ist ein Wegfall von acht Parkplätzen auf der Südseite nötig. Auf der Nordseite können zwei neue Parkstände geschaffen werden, sodass das Defizit auf sechs wegfallende Parkplätze sinkt.
Weiterhin verbessert sich die Spuraufteilung der Abbiegespuren aus der Essenbacher Straße in die Bayreuther Straße durch Optimierung der Markierung.
Durch Anpassung der Signalisierung auf Dauergrün für den Fußgänger in der Abbiegespur Bayreuther Straße in die Essenbacher Straße erfolgt zusätzlich eine Verbesserung für den Fußverkehr.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Essenbacher Straße Markierungsplan