- Der einjährige Probebetrieb der Klinik-Linie vom Januar 2021 wird um ein weiteres Jahr verlängert.
- Zum 01.01.2022 wird ein Kurzstreckentarif (Preisstufe K VGN-Tarif) für den Geltungsbereich der Klinik-Linie eingeführt. Zwischen allen Haltestellen im Binnenverkehr dieses Bereiches und für alle Linien, die dort verkehren, erhalten Fahrgäste im Bus ein Ticket gegen 0,00 € Eigenbeteiligung. Die Mindereinnahmen werden gemäß der jeweils geltenden VGN-Tarife gemäß der Preisstufe K von der Stadt Erlangen ausgeglichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Beschluss Nr. 613/004/2020 wurde die Einführung der Klinik-Linie in Form eines einjährigen Probebetriebes beschlossen. Die Kleinbuslinie, die den Großparkplatz mit der nördlichen Altstadt und den Universitätskliniken verbindet, verbessert insbesondere die Erreichbarkeit der Altstadt und der Kliniken bei einem attraktiven 10-Minuten-Takt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Inbetriebnahme erfolgte am 18. Januar 2021, als weitgreifende Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie galten (wie zum Beispiel eingeschränkte Besucherregelungen im Universitätsklinikum) und der ÖPNV insgesamt einen hohen Fahrgastrückgang verzeichnete, der noch immer andauert. Eine Evaluation der neuen Linie ist aufgrund der lang anhaltenden Beschränkungen und der kurzen Betriebszeit von fünf Monaten zum aktuellen Zeitpunkt gegenüber einem regulären Betrieb vor der Corona-Pandemie nicht aussagekräftig. Eine erste Auswertung wird dem Ausschuss daher im Herbst 2021 vorgestellt.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen soll der Probebetrieb der Klinik-Linie unter den gleichen Bedingungen mit Kostentragung durch die Stadt Erlangen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zusätzlich soll eine kostenlose Nutzung ab dem 01. Januar 2022 angeboten werden, die durch die Stadt Erlangen ausgeglichen wird.
Kostenloses ÖPNV-Angebot für
den Geltungsbereich der Klinik-Linie ab 01. Januar 2022
Das kostenlose ÖPNV-Angebot für den
Geltungsbereich der Klinik-Linie soll eine deutliche Attraktivitätssteigerung
der Innenstadt bewirken sowie einen Beitrag zum Klimaschutz und der
Verbesserung der Lebensqualität leisten. Die Maßnahme ist als Teil des
Gesamtverkehrskonzeptes der Innenstadt unter anderem mit dem Parkraumkonzept
verknüpft.
Das Angebot wird schrittweise zunächst für den Bereich der Klinik-Linie und
alle Linien, die in diesem Bereich verkehren, eingeführt.
Einführung der mit Elektrobussen
betriebenen City-Linie voraussichtlich Anfang 2023 und Erweiterung des
kostenlosen Bereiches
Eine Erweiterung des kostenlosen Angebots ist für die City-Linie vorgesehen, die voraussichtlich Anfang 2023 in Betrieb genommen wird und mit umweltfreundlichen Elektrobussen durch einen Ringlinienbetrieb auch den südlichen Teil der Innenstadt erschließt, siehe Anlage 2. Es ist vorgesehen, das kostenlose Angebot entsprechend des Umgriff der City-Linie und der darin verkehrenden Linien zu erweitern. Die Umsetzungsmodalitäten sind hierbei noch zu prüfen. Die Mindereinnahmen werden von der Stadt Erlangen getragen. Außerdem soll das Vorhaben in die Konzepte der bereits begonnenen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erlangen 2022-2027 einfließen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Rahmen der Anpassungen der VGN-Tarife für das Jahr 2022 (siehe Beschluss VI/045/2021) wurde mit dem VGN vereinbart, den Geltungsbereich der Klinik-Linie und ihre spätere Ausbaustufe (City-Linie) kostenlos anzubieten, indem die Stadt Erlangen die Mindereinnahmen ausgleicht. Hierzu wurden mit dem VGN verschiedene Tarifmodelle untersucht, die im Rahmen des VGN Gesamttarifgerüstes kurz- bis mittelfristig umsetzbar sind sowie weitere Voraussetzungen erfüllen und von Seiten der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken) genehmigungsfähig sind. Der erarbeitete Lösungsweg entspricht der Einführung eines Kurzstreckenbereichs in Erlangen, welcher die Zustimmung aller Gesellschafter und Grundvertragspartner im VGN bedarf.
Einführung eines Kurzstreckenbereichs in Erlangen
Der definierte Geltungsbereich ist in Anlage 1 ersichtlich (gelb markiert). In diesem Bereich gilt der Kurzstreckentarif zwischen allen Haltestellen im Binnenverkehr dieses Kurzstreckenbereichs für alle Linien, die dort verkehren. Für ein- und ausbrechende Fahrten gilt innerhalb der Zone 400 die Preisstufe C.
Fahrgäste erhalten auf allen Linien, die im Geltungsbereich der Kurzstrecke liegen, ausschließlich im Bus Einzel- und Mehrfahrtenkarten der Preisstufe K gegen 0,00 € Eigenbeteiligung. Die Mindereinnahmen für die gegen 0,00 €-Eigenanteil an die Fahrgäste ausgegebenen Fahrscheine werden von der Stadt Erlangen gemäß den jeweiligen VGN-Tarifen für die Preisstufe K ausgeglichen.
Im Geltungsbereich der Kurzstreckentarifzone ist auch die Regionalbuslinie 252 enthalten (Haltstellen Zollhaus – Schillerstraße – Hindenburgstraße). Diese Mindereinnahmen werden ebenfalls durch die Stadt Erlangen ausgeglichen. Dies erfordert eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Regionalbusunternehmen, ESTW und Stadt Erlangen sowie die Zustimmung des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Diese Abstimmungen laufen hierzu bereits. Die Betroffenheit der Linie 252 wird jedoch als gering eingeschätzt.
Für die Verlängerung des Probebetriebes im Jahr 2022 werden erneut Betriebskosten in Höhe von 660.000 € verursacht. Zusätzlich werden Kosten für den Ausgleich der Mindereinnahmen verursacht. In welchem Rahmen sich der Ausgleich befindet, hängt hierbei stark von der Nutzung des Angebotes ab. Da die Abrechnung fahrkartenscharf erfolgt, erhöht sich der Betrag, umso mehr Fahrgäste das Angebot nutzen. Da derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, wird der Bedarf vorläufig auf 50.000 € geschätzt, wodurch sich die vorläufigen Gesamtkosten auf 710.000 € belaufen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* durch Förderung
und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden, aber zum Haushalt 2022 angemeldet
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des Kurzstreckentarifbereiches
Anlage 2: Umgriff und Eckdaten E-Bus City-Linie