Betreff
Antrag Nr. 135/2021 der Klimaliste Erlangen: Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zum FAU Masterplan Südgelände
Vorlage
611/066/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 135/2021 der Klimaliste Erlanger ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 135/2021 (siehe Anlage) beantragt die Klimaliste Erlangen, dass die Verwaltung über den aktuellen Stand zum FAU Masterplan Südgelände berichtet. Da es sich hier um große Eingriffe in die Natur mit langfristiger Wirkung handelt, möchte die Klimaliste mehr Informationen zu folgenden Themen erhalten: Beachtung des Klimanotstandes in den Bebauungsplänen, Ausbau Photovoltaik, nachhaltiges Bauen, Parkhäuser, Rodung von Wald und Beteiligung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Hinblick auf die Erweiterung der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität am Standort Erlangen hatte das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg die Erarbeitung eines Städtebaulichen Masterplans in Auftrag gegeben. Das Thema Verkehr ist dabei ein eigenständiger Baustein. Die Masterplanung wird voraussichtlich in diesem Sommer abgeschlossen. Das Referat für Planen und Bauen wurde bei der Erarbeitung des Masterplans informiert und einbezogen. Die Fraktionen wurden in einem Termin informiert. Die Abstimmung mit der Stadt (Stadtrat) erfolgt nach Abschluss der internen Planungen des Freistaates. Die Stadt Erlangen hat bereits eine Zwischenmitteilung gegeben. Die endgültige Stellungnahme wird voraussichtlich im Oktober erarbeitet und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

 

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 467 und Nr. 468 ist demnach eine bauliche Erweiterung auf die Fläche östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und zur B4 hin vorgesehen. Der MIV sollen danach künftig an den Rändern gebündelt werden. Zur Anzahl und Lage können noch keine Aussagen getroffen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung plant, die Masterplanung nach Abschluss des Planungsprozesses durch den Freistaat dem UVPA in der zweiten Jahreshälfte zum Beschluss als sonstige städtebauliche Planung vorzulegen. Der Masterplan soll unter Beachtung der Stellungnahme der Stadt Erlangen dann als Grundlage für die Aufstellung der o.g. Bebauungspläne dienen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentliche Belange beteiligt werden. Der Beschluss zur solaren Baupflicht wird umgesetzt werden.

 

Unabhängig von den genannten Verfahren besteht jedoch die Möglichkeit, dass auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes Vorhaben beantragt und genehmigt werden können.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 135/2021