Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD Fraktion 122/2021 ist damit abschließend bearbeitet.
Wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher
Gewalt und somit die seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit obliegt
in erster Linie den Eltern. Wobei die staatliche Gemeinschaft den Auftrag aus
dem Grundgesetz hat, diese in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).[1]
Bei und in der Stadt Erlangen betreuen, begleiten und erziehen viele Fachkräfte
und auch Ehrenamtliche Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Diese Personen
setzen sich in den verschiedenen Kontexten intensiv mit dem Thema Kinderschutz
auseinander, um die ihnen Anvertrauten zu stärken und anzuleiten für ihre
Rechte einzustehen. Hier beginnt bereits Kinderschutz.
Kinderschutz darf nicht als Eingriff in Kinder- und Elternrechte falsch
verstanden werden. Hierzu bedarf es einer ständigen Auseinandersetzung mit
Konzepten, die auch eine pädagogische Haltung beinhalten müssen und so als
Leitlinie für ein reflektiertes pädagogisches Handeln verstanden werden.
Die Verwaltung der Stadt Erlangen hält verschiedene Fachdienste und Beratungsstellen vor, die allen Einrichtungen in denen Kinder und Jugendliche betreut, begleitet und erzogen werden, bei der Beratung und Erstellung von Konzepten zum wirksamen Kinderschutz unterstützen.
Eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten zum Thema Kinderschutz aus den Fachabteilungen ist als Anlage beigefügt.
Amt 41 Jugendclubs:
Selbstverwaltete Jugendclubs werden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen organisiert. Aufgaben der Stabsstelle Freizeitorte sind, neben der finanziellen Förderung, die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Verantwortlichen in den einzelnen Clubs sowie im Dachverband der Erlanger Jugendclubs e.V.
Alle Einrichtungsträger haben zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII mit der Stadt Erlangen/Stadtjugendamt eine Vereinbarung abgeschlossen.
In die Entwicklung des Schutzkonzeptes wurden die Beteiligten im Austausch mit dem Stadtjugendamt, dem Stadtjugendring und im Rahmen der Begleitung durch Amt 41 mit eingebunden.
Aufgrund der Corona-Krise sind die selbstverwalteten Jugendclubs seit März 2020 geschlossen. Veranstaltungen und Gruppensitzungen dürfen nur in stark eingeschränktem Rahmen und je nach geltender Infektionsschutzverordnung angeboten werden.
Amt 51
Ad 1.: In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
liegen Konzepte zum Kinderschutz vor, diese sind Bestandteil der
Betriebserlaubnisse und werden von der jeweiligen Bewilligungsbehörde geprüft.
Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zum §8a SGB VIII. Die Einrichtungen
wenden sich, wenn sie keine eigenen Insofern erfahrenen Fachkräfte (IseF)
benennen können, an die Städtische Integrierte Beratungsstelle. Die Listen der
Ansprechpartner sind in allen Einrichtungen bekannt.
Auch in den Einrichtungen der offenen Jugendsozialarbeit liegen Konzepte vor
und werden ständig weiterentwickelt.
Unter Beteiligung der Integrierten Beratungsstelle werden Konzepte für die
Schulen in Mittelfranken erarbeitet.
Für alle Einrichtungen im Stadtgebiet stehen Fachkräfte zur Verfügung, die bei
der Weiterentwicklung und qualitativen Umsetzung von diesen Konzepten vernetzt
zusammenarbeiten. Es ist Aufgabe des jeweiligen Trägers auf struktureller Ebene
Konzepte zu entwickeln. Eine Beteiligung der Zielgruppen ist dabei nicht immer
förderlich. Bedürfnisse nach Schutz der von Fachkräften betreuten Kindern und
Jugendliche zu erkennen und adäquat zu handeln, ist Auftrag und Aufgabe aller
Mitarbeitenden in der Jugendhilfe.
Falls es zu Mitteilungen von kinderschutzrelevanten Themen beim ASD kommen sollte liegt auch hier ein durchdachtes dialogisches Konzept vor, das alle Betroffenen mit in den Blick mit.
Eine Mitteilung eines Einrichtungswechsels kann aufgrund von
datenschutzrechtlichen Begebenheiten nicht regelhaft erfolgen. Falls dies
aufgrund von Mitteilungen an den ASD heraus erfolgen sollte, ist alleinig der
ASD die Konstante beim weiteren Vorgehen.
Gelingender Kinderschutz ist Thema an den verschiedenen
Elternabenden. Soweit es uns bekannt ist, konnte dies aber pandemiebedingt
nicht immer behandelt werden.
Ad 2.:
Für alle Einrichtungen werden Fortbildungen über die Jugend und Beratungsstelle
und andere Fortbildungsträger angeboten. Auch die Praxis Qualitätsbegleitung
(PQB) kann bei der Weiterentwicklung von Konzepten zur Fachberatung mit hin zu
gezogen werden.
Für die Beschäftigten in den Einrichtungen werden regelmäßige Schulungen zum
§8a SGB VIII angeboten.
Ad 3.:
Den Einrichtungen sind die Anlaufstellen bekannt. Im AK gegen sexualisierte Gewalt wird ein spezifischer Flyer entwickelt.
Ad 4.:
Neben den Lehrkräften stehen die Mitarbeitenden der Jugendsozialarbeit an Schulen den Schülerinnen und Schüler als Anlaufstelle und Brückenbauer zum ASD zur Verfügung.
Ad 5.:
Valide Zahlen inwieweit Kinderschutzfälle in der Pandemie wirklich zugenommen
haben liegen für den Stadtbereich Erlangen nicht vor. Bedingt durch die
Coronaeinschränkungen lässt sich aber eine Zunahme in Quantität und Qualität
der Komplexität der Fälle wahrnehmen. Die Leistungen zum Kinderschutz werden
unter Einhaltungen der Hygieneregeln jederzeit erbracht.
[1] Vgl. Stadtjugendamt Erlangen (Hrsg.) (2018): Kinderschutz im Dialog – Grundverständnis und Kernprozesse kommunaler Kinderschutzarbeit, S. 31ff
Anlagen: Leitfaden zum Kinderschutz, SJA Erlangen Fachdienst Stationäre Hilfen
SPD Stadtratsfraktionsantrag 122/2021
Tätigkeitsbericht Kinderschutz aus den Fachabteilungen