Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2019 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/016/2021
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Der festgestellte Jahresüberschuss 2019 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 49.693.763,10 EUR wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist hierdurch einen Bestand von 99.855.422,79 EUR aus.

 

2.    Die Jahresergebnisse 2019 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

 

 

(1)

(2)

(3)

(4)=(1)-(3)

Stiftung

Jahresergebnis 2019 in EUR nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung/
Entnahme (-)
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in EUR

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklagen mit Ergebnisvortrag
in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

24.874,13

11.703,62

 

24.874,13

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

3.368,21

1.750,83

 

3.368,21

Josefine-Riha-Stiftung

741,11

3.276,54

 

741,11

Krumbeck-Stiftung

3.669,46

 

 

3.669,46

 

 

-4.208,66

4.208,66

Marianne-Seltner-Stiftung

477,74

 

 

477,74

(davon 299,53 an Zweckrücklage)

Ilse-Kosmol-Stiftung

-106,40

 

 

-106,40

 

 

 

 

 

 

 

 


1.    Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2019 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 49,727 Mio. EUR (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 49,694 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 0,033 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/052/2021 wird verwiesen.

Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt, einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2019 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt.

 

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.

 

 

 

2.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgehend von einem Stand von 50,162 Mio. EUR weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2019 einen Betrag von 99,855 Mio. EUR aus.

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital".