Betreff
Verbot des Donaulieds in Erlangen;
hier: Antrag der CSU, Erlanger Linke, Freie Wähler, Grüne Liste, Klimaliste Erlangen und SPD Nr. 042/2021 vom 16.02.2021
Vorlage
23/022/2021
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

1.       In den Teilnahmeverträgen der Stadt Erlangen mit Vertragspartner*innen der Bergkirchweih und vergleichbaren Verträgen bzgl. der Stadtteilkirchweihen wird ein Passus aufgenommen, der einen Abspielverzicht des Donaulieds in allen existierenden Versionen und Fassungen enthält, sowie von Liedern mit gewaltverherrlichenden Texten bzw. Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhalten.

 

2.       Der Antrag der CSU, Erlanger Linke, Freie Wähler, Grüne Liste, Klimaliste Erlangen und SPD Nr. 042/2021 vom 16.02.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Vertraglich vereinbartes Abspielverbot des Donaulieds während der Bergkirchweih und Stadtteilkirchweihen in all seinen existierenden Fassungen sowie Abspielverzicht von Liedern mit gewaltverherrlichenden Texten bzw. Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhalten.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Donau-Lied in seiner ursprünglichen oder abgewandelten Form passt nicht zu den Werten der weltoffenen, lebenswerten und familienfreundlichen Stadt Erlangen.

Auch wenn nicht bekannt ist, dass es in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten auf der Bergkirchweih oder Stadtteilkirchweihen abgespielt wurde, soll mittels der vertraglichen Regelungen dafür Sorge getragen werden, dass dies auch so bleibt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 042/2021