hier: Antrag der CSU, Erlanger Linke, Freie Wähler, Grüne Liste, Klimaliste Erlangen und SPD Nr. 042/2021 vom 16.02.2021
1. In den Teilnahmeverträgen der Stadt Erlangen mit Vertragspartner*innen der Bergkirchweih und vergleichbaren Verträgen bzgl. der Stadtteilkirchweihen wird ein Passus aufgenommen, der einen Abspielverzicht des Donaulieds in allen existierenden Versionen und Fassungen enthält, sowie von Liedern mit gewaltverherrlichenden Texten bzw. Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhalten.
2. Der Antrag der CSU, Erlanger Linke, Freie Wähler, Grüne Liste, Klimaliste Erlangen und SPD Nr. 042/2021 vom 16.02.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vertraglich vereinbartes Abspielverbot des Donaulieds während der Bergkirchweih und Stadtteilkirchweihen in all seinen existierenden Fassungen sowie Abspielverzicht von Liedern mit gewaltverherrlichenden Texten bzw. Lieder, deren Text die Verherrlichung von Gewalt oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beinhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Donau-Lied in seiner ursprünglichen oder abgewandelten Form passt nicht zu den Werten der weltoffenen, lebenswerten und familienfreundlichen Stadt Erlangen.
Auch wenn nicht bekannt ist, dass es in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten auf der Bergkirchweih oder Stadtteilkirchweihen abgespielt wurde, soll mittels der vertraglichen Regelungen dafür Sorge getragen werden, dass dies auch so bleibt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 042/2021