Betreff
E-Werk Kulturzentrum GmbH: Zuschusserhöhung und Fördervertrag
Vorlage
41/014/2021
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Die E-Werk Kulturzentrum GmbH (E-Werk) erhält in den Jahren 2022 bis 2024
die folgenden Zuschusserhöhungen:

 

  1.  Zum Erhalt des Status Quo:

-     2022: 97.000,- €

-     2023: 48.000,- €

-     2024: 51.000,- €

  1. Zur Umsetzung klimaneutraler Druckerzeugnisse ab 2022: 10.000,- €
  2. Zur Anpassung des Gehaltsniveaus ab 2022:

-     Alternative a):
125.000,- € (Steigerung des Gehaltsniveaus von 85 auf 87% TVöD)

-     Alternative b):
200.000,- € (Steigerung des Gehaltsniveaus von 85 auf 90 % TVöD)

  1. Im ersten Halbjahr 2024 führen die Stadt und die Gesellschaft Gespräche über die weitere
    Zuschussentwicklung und die weitere Vertragsgestaltung.
  2. Der Fördervertrag wird entsprechend beschlossen.

 


Mit Beschluss des Stadtrats im Jahr 2017 wurde ein Fördervertrag zwischen Stadt und E-Werk mit einer Laufzeit von 3 Jahren für die Jahre 2018 bis 2020 abgeschlossen. Im Jahr 2020 sollten Gespräche zwischen Stadt und E-Werk über die weitere Vertragsgestaltung und Zuschussentwicklung geführt werden. Diese wurden aufgrund der Pandemie erst im ersten Halbjahr 2021 geführt.
Durch diese Verschiebung hat sich eine etwaige Erhöhung der Zuschüsse um ein Jahr nach hinten verschoben.

Als Ergebnis der Gespräche wird nun vorgeschlagen, den Zuschuss für die E-Werk Kulturzentrum GmbH von 994.200,- € in den Jahren 2018 bis 2021 in den kommenden Jahren 2022 bis 2024 schrittweise auf die im Antrag formulierten Summen anzuheben.

 

 

Vorgeschlagen werden Zuschusserhöhung, die es dem E-Werk ermöglichen,

  1. betrieblich den Status Quo zu halten
  2. die Printmedien klimaneutral drucken zu lassen (Beitrag zum Klimaschutz)
  3. a) das Gehaltsniveau von aktuell 85 % auf 87 % des TVöD anzuheben
  1. b) das Gehaltsniveau von aktuell 85 % auf 90 % des TVöD anzuheben.

 

 

Jahr 2022

 

 

1. Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

 

Kostensteigerung bei Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten

(durchschnittliche Erhöhung in den Jahren 2017 - 2019 verglichen mit den Kosten 2014 – 2016)

50.000,- €

 

Erhöhung des Mindestlohns
(u.a. Einlass-und Garderobendienste)

7.000,- €

 

Kostensteigerung für Tariferhöhung
(angenommen 2% pro Jahr)

40.000,- €

 

Summe Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

97.000,- €

 

 

 

2. Zuschusserhöhung Klimaneutrale Druckerzeugnisse

 

Zuschusserhöhung Klimaneutrale Druckerzeugnisse

 

10.000,- €

 

 

 

3. Zuschusserhöhung zur Anhebung der Gehälter

 

a) auf 87 % des TVöD

 

125.000,- €

b) auf 90 % des TVöD

 

200.000,- €

 

Gesamtzuschuss 2022

 

 

Bisheriger Zuschuss zuzügl. 1.
(Erhalt Status Quo)

 

1.091.200,- €

Bisheriger Zuschuss zuzügl. 1. und 2.

(Erhalt Status Quo und Klimaschutz)

 

1.101.200,- €

Bisheriger Zuschuss zuzügl. 1., 2. und 3 a)
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 87 % TVöD)

 

1.226.200,- €

Bisheriger Zuschuss zuzügl. 1., 2. und 3 b)
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 90 % TVöD)

 

1.301.200,- €

 

Jahr 2023

 

 

1. Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

Erhöhung des Mindestlohns
(u.a. Einlass-und Garderobendienste)

2.000,- €

 

Kostensteigerung für Tariferhöhung
(angenommen 2% pro Jahr)

46.000,- €

 

Summe Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

48.000,- €

 

Gesamtzuschuss 2023

nur 1.
(Erhalt Status Quo)

 

1.139.200,- €

1. und 2.
(Erhalt Status Quo und Klimaschutz)

 

1.149.200,- €

1., 2. und 3 a) 
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 87 % TVöD)

 

1.274.200,- €

1., 2. und 3 b)
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 90 % TVöD)

 

1.349.200,- €

 

 

Jahr 2024

 

 

1. Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

 

Erhöhung des Mindestlohns
(u.a. Einlass-und Garderobendienste)

4.000,- €

 

Kostensteigerung für Tariferhöhung
(angenommen 2% pro Jahr)

47.000,- €

 

Summe Zuschusserhöhung zum Erhalt des Status Quo

51.000,- €

 

Gesamtzuschuss 2024

 

 

nur 1.
(Erhalt Status Quo)

 

1.190.200,- €

1. und 2.
(Erhalt Status Quo und Klimaschutz)

 

1.200.200,- €

1., 2. und 3 a)
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 87 % TVöD)

 

1.325.200,- €

1., 2. und 3 b)
(Erhalt Status Quo, Klimaschutz und
Anhebung Gehälter auf 90 % TVöD)

 

1.400.200,- €

 

 

 

Erläuterung:

 

     Das E-Werk machte 2015 einen deutlich höheren Zuschussbedarf geltend. Um eine gute Entscheidungsgrundlage zum weiteren Zuschussbedarf zu erhalten, hat die Stadt im Jahr 2016 eine Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des E-Werks in Auftrag gegeben. Diese bescheinigte dem E-Werk

-       ein qualitativ hochwertiges, interessantes Veranstaltungsprogramm

-       eine große regionale, teilweise überregionale Bedeutung und damit als Frequenzbringer
in der Altstadt eine wichtige ökonomische Wirkung auf Einzelhandel und Gastronomie

-       ein hohes Qualitätsniveau in der Erfüllung der Aufgaben

-       ein überdurchschnittlich hohes Maß an Wirtschaftlichkeit, die sich in einer sehr hohen
Eigenerwirtschaftungsquote widerspiegelt

 

Das Gutachten kam hinsichtlich des Lohnniveaus im E-Werk, das deutlich unter dem des öffentlichen Dienstes liegt, zu dem Schluss, dass eine vollständige Angleichung an den TVöD erreicht werden sollte, da das E-Werk „vergleichbar einer städtischen Einrichtung wichtige Aufgaben für die Stadt im Bereich der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Jugendarbeit und für Tourismus und Wirtschaft erfüllt.“

Empfohlen wurde darüber hinaus eine Stärkung der soziokulturellen Projekt- und Zielgruppenarbeit durch Schaffung einer entsprechenden und explizit bezeichneten Abteilung. Hierfür wurde im Rahmen der Zuschusserhöhung seit 2018 ein entsprechender Betrag ausgewiesen.

Das E-Werk hat daraufhin die Abteilung „Projektbüro“ geschaffen. Dadurch wurde die Koordination und Betreuung der Gruppen im E-Werk deutlich verbessert und die soziokulturelle Projektarbeit erheblich und erfolgreich intensiviert. Die Mitarbeiter*innen des Projektbüros konnten die Kooperationen mit Akteur*innen der Stadtkultur deutlich ausbauen und das E-Werk als wichtigen Projektpartner der regionalen soziokulturellen Szene etablieren.

Darüber hinaus konnte durch die Zuschusserhöhung von vormals 691.200,- € auf 994.200,- € seit 2018 das Lohnniveau von 82 auf 85 % TVöD gesteigert, tarifkonforme Nachtzuschläge gezahlt und Tariferhöhungen umgesetzt werden.

 

Es ist das Ziel des Kulturreferats, eine Angleichung der Bezahlung im E-Werk an den TVöD bis 2026 (10 Jahre nach Erstellung des Gutachtens) zu erreichen.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung auf 87 bzw. 90 % TVöD ab 2022 erfolgt ein weiterer, wichtiger Schritt hin zu einer fairen Bezahlung der Mitarbeiter*innen des E-Werks. Dieser Schritt ist auch deshalb außerordentlich wichtig, weil das E-Werk bei der Besetzung freiwerdender Stellen mit Arbeitgeber*innen konkurriert, die eine Bezahlung nach 100% TVöD bieten.

 

Die Zuschusserhöhungen bei den Positionen „Kostensteigerung bei Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten“, „Erhöhung des Mindestlohns“ und „Kostensteigerung für Tariferhöhung“ sind notwendig, um den Status quo zu halten.

Die Kostensteigerung bei Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten basieren vor allem auf Kostenmehrungen in den Bereichen Bauunterhalt, Versicherungen und Erhalt der Veranstaltungstechnik.

 

Mit dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- € für klimaneutrale Druckerzeugnisse kann das E-Werk alle Printmedien klimaneutral drucken lassen und damit einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Stadt Erlangen leisten.

 

Grundsätzlich ist das E-Werk bemüht, neben einer hohen Eigenerwirtschaftungsquote weitere Finanzierungsmöglichkeiten (Zuschüsse auf Bundes- und Landesebene, Sponsoring) zu erschließen. Durch das Engagement im Impfzentrum und aufgrund verschiedener Corona-Zuschüsse ist es dem E-Werk im vergangenen Jahr gelungen, auf den bereits zugesagten städtischen Sonderzuschuss in Höhe von 270.000,- € zu verzichten.

 

 

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Entsprechend Beschluss je nach Variante

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Fördervertrag