Die nachstehende Darstellung wird zur Kenntnis genommen.


Unter den relevanten planungsrechtlichen Gesichtspunkten hat die Stadt Erlangen ihre Entscheidung gegenüber der Regierung von Mittelfranken begründet und konnte das erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Befreiung nicht erteilen.

 

Mit Schreiben vom 14.07.2020 hat das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg -SBA- die Zustimmung nach Art. 73 Bayer. Bauordnung -BayBO- und die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz -BayDSchG- für den Umbau und die Erweiterung des 3. OG am Gebäude des SBA Erlangen-Nürnberg in Erlangen, Bohlenplatz 18, bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.07.2020 wurde die Stadt Erlangen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch -BauGB- gebeten, da das Vorhaben einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Höhenentwicklung, hier Anzahl der Vollgeschosse, bedarf. Geplant ist im bestehenden 3. OG, von den Gebäudekanten um ca. 1,7 bzw. 2 m zurückversetzt, eine Erweiterung des im 3. OG vorhandenen Baubestandes – siehe Anlagen 1 und 2.

 

Mit Schreiben der Stadt Erlangen vom 25.09.2020 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt – siehe Anlage 3.

Mit Anschreiben vom 30.11.2020 bat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Erlangen um ergänzende Erläuterungen zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens. Mit Schreiben der Stadt Erlangen vom 20.01.2021 teilte die Stadt Erlangen abschließend detaillierte und vertiefte Erläuterungen mit – siehe Anlage 4.

 

 


Anlagen:        Lageplan

                        Grundrisse, Ansichten

                        Schreiben an Regierung von Mittelfranken vom 25.09.2020

                        Stellungnahme der Stadt Erlangen vom 20.01.2021

                        1 Protokoll BkB