Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr.
IP-Nr. 535.870 Kapitalerhöhung
ESTW |
Allgem. KST Amt 20 (Stadtkämmerei) |
Produkt
53510010 |
660.000 € für |
Sachkonto 101902 |
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen
Vorabdotierung 61.547VGN Zuschuss VGN Innova-tionspaket / Kliniklinie |
Kostenstelle 613090 Allgem. KST Abt. Verkehrsplanung |
in Höhe
von |
660.000 € bei |
Produkt 54710010 Leistungen für ÖPNV |
Zuschüsse an verbundene Unternehmen (lfd. Zwecke) |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
-- € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
-- € |
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
-- € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
-- € |
|
|
Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
-- € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
660.000
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel für diesen Verwendungszweck im Deckungskreis 0 €
Die
IP-Nummer ist dem Deckungskreis DK-Amt 20 zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch
die Einzahlung in die Kapitalrücklage
soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der ESTW AG gestärkt und damit ihr sehr
gutes Rating (AAA) abgesichert werden. Bei einer Verschlechterung des Ratings drohen der ESTW AG
höhere Kreditzinsen, die das Ergebnis der ESTW AG weiter belasten
würden.
In diesem Zusammenhang ist der Probebetrieb der
„Klinik-Linie“ anzuführen, der mit Stadtratsbeschluss vom 25.06.2020 bis
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 mit der Perspektive einer dauerhaften
Erweiterung zur „City-Linie" beschlossen wurde. Der Stadtverkehr in Erlangen wird seit dem
03.12.2019 durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Erlangen an
die ESTW Stadtverkehr GmbH sichergestellt. Die Finanzierung erfolgt durch
jährlichen Ausgleich des Aufwandsdeckungsfehlbetrags der ESTW Stadtverkehr GmbH
durch die ESTW AG u.a. im Zuge der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags.
Die Kliniklinie ist hier durch Auftragsschreiben der Stadt Erlangen vom
16.03.2021 nachträglich als gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung mit
aufgenommen. Die neue Linie
ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des
Durchgangsverkehrs in der Innenstadt und soll
einen Beitrag zur Entlastung vom motorisierten Verkehr leisten.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Zur Deckung sollen in Absprache mit Amt 61 Mittel verwendet werden, die im Haushaltsplan 2021 als laufender Zuschuss für das VGN-Innovationspaket und die Kliniklinie geplant waren.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Mittel sind vom Beteiligungsmanagement auszureichen.