Betreff
Mittelbereitstellung für die IP-Nr. 535.870 "Kapitalerhöhung ESTW"
Vorlage
BTM/025/2021
Aktenzeichen
BTM
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. IP-Nr. 535.870

Kapitalerhöhung ESTW

 

 

 

Kostenstelle 200090

Allgem. KST Amt 20 (Stadtkämmerei)

 

 

Produkt  53510010
Kombinierte Versorgung

 

 

 

660.000 für

 

Sachkonto 101902
Zugänge sonstige Anteilsrechte an verbundenen Unternehmen

 

 

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen

Vorabdotierung 61.547VGN

Zuschuss VGN Innova-tionspaket / Kliniklinie

 

 

Kostenstelle 613090

Allgem. KST Abt. Verkehrsplanung

 

 

in Höhe von

660.000 bei

 

 

Produkt 54710010

Leistungen für ÖPNV

 

 

Sachkonto 531501

Zuschüsse an verbundene Unternehmen (lfd. Zwecke)

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

--

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)             

--

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

--

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

--

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

--

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)              

660.000 €

 

Die Mittel werden benötigt         auf Dauer

                                                                einmalig im Haushaltsjahr 2021

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung      

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel für diesen Verwendungszweck im Deckungskreis      0

 Die IP-Nummer ist dem Deckungskreis DK-Amt 20 zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der ESTW AG gestärkt und damit ihr sehr gutes Rating (AAA) abgesichert werden. Bei einer Verschlechterung des Ratings drohen der ESTW AG höhere Kreditzinsen, die das Ergebnis der ESTW AG weiter belasten würden.

In diesem Zusammenhang ist der Probebetrieb der „Klinik-Linie“ anzuführen, der mit Stadtratsbeschluss vom 25.06.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 mit der Perspektive einer dauerhaften Erweiterung zur „City-Linie" beschlossen wurde. Der Stadtverkehr in Erlangen wird seit dem 03.12.2019 durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Erlangen an die ESTW Stadtverkehr GmbH sichergestellt. Die Finanzierung erfolgt durch jährlichen Ausgleich des Aufwandsdeckungsfehlbetrags der ESTW Stadtverkehr GmbH durch die ESTW AG u.a. im Zuge der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags. Die Kliniklinie ist hier durch Auftragsschreiben der Stadt Erlangen vom 16.03.2021 nachträglich als gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung mit aufgenommen. Die neue Linie ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt und soll einen Beitrag zur Entlastung vom motorisierten Verkehr leisten.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Deckung sollen in Absprache mit Amt 61 Mittel verwendet werden, die im Haushaltsplan 2021 als laufender Zuschuss für das VGN-Innovationspaket und die Kliniklinie geplant waren.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Mittel sind vom Beteiligungsmanagement auszureichen.