Betreff
Weiterentwicklung der Erlanger Ortsteile
Vorlage
610.3/026/2021
Aktenzeichen
RefVI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung zur Weiterentwicklung der Ortsteile wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Erlanger Ortsteile zu erstellen

 

In einem ersten Schritt werden die Bedarfe / Ressourcen für die Konzepterstellung und die Umsetzung des Projektes für die Laufzeit von ca. 15 Jahren geklärt, um entsprechende Finanzmittel und Stellen für den Haushalt 2023 anzumelden

 

Sobald die angemeldeten personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, wird im Rahmen von „Ortsteilspaziergängen“ gemeinsam mit den Mitgliedern des UVPA / BWA und den Akteuren vor Ort eine Betrachtung der Ortsteile vorgenommen

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Neben der Kernstadt nehmen die Ortsteile eine zunehmende Bedeutung für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung ein. Auf diese Entwicklung möchte die Verwaltung gemeinsam mit lokalen Akteuren steuernden Einfluss nehmen.

        Die Zahlen der Einwohner*innen, der Studierenden und der Arbeitsplätze wachsen in Erlangen seit Jahren und somit auch die Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbegrundstücken. Da die Außenentwicklung aus verschiedenen Gründen fast vollständig zum Erliegen gekommen ist, liegt der Fokus verstärkt auf der Innenentwicklung.

      Auf die Stärkung der Identität der Ortsteile wird zunehmend Wert gelegt; dies wird auch von den Bewohner*innen und Akteur*innen vor Ort eingefordert.  Daher sollte eine integrierte Innenentwicklung der Ortsteile vorangetrieben werden. Neben den lokalen Anforderungen müssen dabei auch die gesamtstädtischen Interessen berücksichtigt werden.

 

      Die Problemlagen sind in den meisten Ortsteilen ähnlich:

 

-       Die Ortskerne haben ihre historische Bedeutung als politische und kulturelle Zentren verloren; damit einher geht ein drohender Identitätsverlust.

-       Die bauliche Struktur ist heterogen; zum Teil kommt es zu baulichen Fehlentwicklungen, die allein auf Grundlage der Bayerischen Bauordnung, (Art. 8 Baugestaltung) nicht verhindert werden können.

-       Die Qualität des öffentlichen Raums (Aufenthalt, Straßen, Plätze, Freiraum) und der Gebäude ist teilweise dürftig.

-       Die Angebote des ÖPNV sowie an Fuß-und Radwegen sind verbesserungswürdig.

-       Die Bürgerschaft in den Ortsteilen hat Belange und Interessen, die in der gesamtstädtischen Diskussion thematisch oft in den Hintergrund treten.

-       Die Potentiale zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz werden nicht in ausreichendem Maße ausgeschöpft - es mangelt an kleinräumigem Bezug

-       Es fehlt ein geeignetes Instrument, die bauliche Entwicklung positiv zu beeinflussen; gemeinsame Ideen zu entwickeln und Anreize für mehr Baukultur zu schaffen.

 

 

Der eigenständige Charakter der Ortsteile droht durch das stetige Wachstum Erlangens verloren zu gehen. Daher gilt es die Potentiale der Ortskerne stärker zu nutzen und sie aus ihrer Identität heraus zu entwickeln. Die Möglichkeiten zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wie z.B. Begrünungen, Entsiegelung und Wassermanagement im Rahmen von Um- und Neugestaltungen sollen besser beraten, genutzt und umgesetzt werden. Hierauf soll ein besonderer Schwerpunkt bei den anstehenden konzeptionellen Überlegungen gelegt werden.

 

Die Ortskerne sollten auch deshalb besonders in den Fokus genommen werden, weil sie positiv in den gesamten Ortsteil ausstrahlen. Die polyzentrische Stärkung der Ortsteile (verbesserte Mobilitätsangebote, vitale Nutzungen, höhere Aufenthaltsqualität und Baukultur) kommt wiederum der Gesamtstadt zu Gute, insbesondere wenn die Entwicklung einem gesamtstädtischen Konzept folgt. So kann die bauliche Vielfalt der Stadt Erlangen gestärkt und eine gleichförmige Siedlungsausbreitung (urban sprawl) verhindert werden (siehe Anlage: polyzentrische Struktur).

 

Die Identifikation der Bewohner mit ihrem jeweiligen Ortsteil ist oft sehr hoch. Daher sollte die    Einbindung der Akteure in die Entwicklung vor Ort so früh und so intensiv wie möglich einsetzen (Motto: Ortsteil- und Gesamtstadt-Interessen miteinander verbinden).

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Erarbeitung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten stellt sich in der Stadt Erlangen derzeit grundsätzlich in drei Ebenen dar, die klar gegeneinander abzugrenzen sind und nicht im Widerspruch zueinander stehen:

       

1.       Für die Betrachtung der Gesamtstadt wird neben dem Flächennutzungsplan aktuell ein Masterplan/Gesamtentwicklungskonzept angestrebt. Der Prozess hat im Oktober 2021 mit der Kommunalklausur Stadtentwicklungskonzept begonnen.

 

2.       Für umfangreiche Stadterneuerungs-/Städtebauförderungsgebiete wird basierend auf einem festgelegten räumlichen Umgriff ein ausführliches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) durch externe Gutachter erarbeitet (z.B. Erlangen-Südost, Büchenbach-Nord) und identifizierte Projekte sukzessive umgesetzt.

       

3.       In Ergänzung dazu sollen in den Ortsteilen Analysen zu niederschwelligen, kurzfristigen, weniger komplexen Planungen und zügigen Umsetzungen von kleineren Ideen führen, die  -  verknüpft mit ehrenamtlichen Engagement - schnell positive Wirkungen zeigen sollen.

 

      Bevor sich die Verwaltung den einzelnen Ortsteilen zuwendet, sollte eine Betrachtung aller Ortsteile durchgeführt werden, um daraus ein Gesamtkonzept für das Vorgehen, und die zu schaffenden Strukturen und eine Prioritätenliste zu entwickeln

 

        Zunächst werden jene Ortsteile identifiziert, die in den nächsten Jahren dringenden Handlungsbedarf aufweisen, und dafür Ziele formuliert. Die Verwaltung sieht derzeit vordringlichen Handlungsbedarf z.B. in Frauenaurach, Tennenlohe und Eltersdorf.

 

      Zur Umsetzung können u.a. gehören: intensive Einbindung der lokalen Akteure,  Erstellung von Analysen und Entwicklungskonzepten für den jeweiligen Ortsteil, , Umsetzung der formulierten Maßnahmen wie Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur Klimaanpassung, Beratung von Bauherren zur Ortsgestaltung, Durchführung von architektonischen bzw. städtebaulichen Wettbewerben zur Sicherung der Qualität und Baukultur, Aufstellung von Finanzierungs- und Zeitplänen, Etablierung von örtlichen Arbeitsstrukturen wie z.B. Meinungsträgerkreis/Lenkungskreise etc.

 

      Für die Umsetzung des Konzeptes wird vorgeschlagen, ein mittel- bis langfristiges kommunales Investitions- und Förderprogramm aufzulegen. Die Förderfähigkeit der Projekte im Rahmen der Städtebauförderung ist jeweils parallel zu prüfen.

         

      Die Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen vorausgesetzt, soll der Prozess mit einem Grundsatzbeschluss Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Erlanger Ortsteile begonnen werden.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Zur Erarbeitung und Umsetzung des genannten „Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Ortsteile“ sind im HH 2023 entsprechende Finanzmittel anzumelden.

 

        Bei der Weiterentwicklung der Ortsteile handelt es sich um niederschwellige aber auch um komplexe kurz- und langfristige Projekte, die aus mehreren Einzelvorhaben bestehen können. Sie sollten schrittweise angegangen und ganzheitlich koordiniert werden.

 

        Amt 61 sollte für diese interdisziplinäre Aufgabe die steuernde Rolle übertragen bekommen. Als zentraler fachlicher Ansprechpartner soll die Stelle eines "Ortsteilmanagers*in“ (Stadtplaner*in) geschaffen werden. Diese Stelle soll sowohl die internen und externen Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsprozesse koordinieren und kommunizieren.

 

        Die Neuschaffung einer entsprechenden Planstelle für das Jahr 2022 wurde von der Verwaltung bereits angemeldet (Stellenplanverfahren).

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Übersichtskarte mit den Ortsteilen Erlangens