Betreff
barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Siemens Med" in der Hartmannstraße
Vorlage
613/100/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Haltestelle „Siemens Med“ in der Hartmannstraße soll gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden – vorbehaltlich der Beibehaltung der Buslinienführung 293 durch die Hartmannstraße.

 

Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrie-refreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nah-verkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste bar-rierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

      Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr ist die Halte-stelle „Siemens Med“ in der Hartmannstraße für 2022 vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Haltestelle wurde vor wenigen Jahren provisorisch eingerichtet, damals für die Buslinie 20 nach Nürnberg. Heute wird die Haltestelle von der Linie 293 genutzt.

      Da die Haltestelle provisorisch hergestellt wurde, ist deren Haltbarkeit begrenzt.
Die beiden Bussteige sollen an gleicher Stelle barrierefrei und gelenkbustauglich ausgebaut werden (s. Anlage). Durch die Gestaltung als Haltestellenkap ist der Wartebereich für Fahrgäste getrennt von Geh- und Radweg, um so Konflikte zu vermeiden.

     

      Vorhandene Grünflächen bleiben erhalten und es werden sogar zwei neue Grünflächen angelegt. Allerdings sind aufgrund von Leitungen (Fernwärme), die nicht verlegt werden können, auf der Westseite der Straße hier keine Baumpflanzungen möglich. Auf der Ostseite der Straße prüft die Verwaltung, ob in den beiden dargestellten Grünflächen Baumpflanzungen unter Beachtung des Leitungsbestands möglich sind - siehe auch UVPA-Beschluss 773/030/2021 vom 11.05.2021. In den angrenzenden Grundstücken sind im Übrigen bereits heute zahlreiche Bäume vorhanden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach Beschlussfassung der Vorplanung durch den UVPA wird die Verwaltung vertiefende Detailplanungen zu den Haltestellen erarbeiten. Diese müssen bis August 2021 abgeschlossen sein, um fristgerecht den erforderlichen Fördermittelantrag zu stellen. Nur so ist der barrierefreie Ausbau der vorgenannten Haltestellen in 2022 möglich.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*
            (Maßnahme zur Förderung des ÖPNV, Entsiegelung durch neue Grün-

flächen vorgesehen)

             ja, negativ*

             nein

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

(2 Bussteige)

150.000 €

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)

„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden

                    sind in der erforderlichen Gesamt-Höhe derzeit bei IP-Nr. 541.6101

                       nicht vorhanden und werden von der Verwaltung zum HH 2022 angemeldet werden


Anlagen: Haltestelle „Siemens Med“ in Hartmannstraße, barrierefreier Ausbau