Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Bezeichnung des Amtes 61 wird
von „Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung“ in „Amt für Stadtplanung und
Mobilität“ geändert. Die Bezeichnung einzelner Abteilungen und Sachgebiete wird
ebenfalls angepasst.
Amt 61 möchte mit der Änderung der Amtsbezeichnung die Breite der Aufgaben
zeitgemäßer darstellen. Die bisherige Amtsbezeichnung wurde durch nur eine
Abteilung geprägt. In anderen Städten wird häufig die Bezeichnung
„Stadtplanungsamt“ verwendet, die Aufgaben des Amtes 61 der Stadt Erlangen gehen
allerdings über die üblichen Aufgaben eines Stadtplanungsamtes hinaus. Als
Beispiel kann die Abt. 614 - Abteilung Straßenverkehr, Baustellen genannt
werden, die im Rahmen einer organisatorischen Änderung im Jahr 2017 dem Amt
zugewiesen wurde. Auch die Verkehrsplanung, welche in anderen Städten (z. B.
Nürnberg) in einem eigenen Amt angesiedelt ist, ist als Abteilung Bestandteil
des Amtes 61.
Ferner wird im aktuell vorliegenden Schlussbericht zum Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 erläutert, wie sich die Stadt Erlangen vom Verkehr zur Mobilität weiterentwickeln wird. Mit dem Begriff Mobilität werden die Verkehrsarten des Umweltbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) besser umfasst. Verkehr wird immer noch stark mit dem motorisierten Individualverkehr assoziiert.
Für die Änderung der Bezeichnung zum 01.07.2021 ist nach der Geschäftsordnung der Oberbürgermeister zuständig, der Bericht dient zur Kenntnis.
Anlagen: Organigramm Amt 61 zum 01.07.2021.