Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die
Geländersanierung der Brücke über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße soll wie
im Sachbericht beschrieben umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2021 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Geländersanierung wird bei der Brücke über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den aus der Bauwerksprüfung bekannten Schäden am Brückengeländer erneuert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Geländer auf dem Brückenbauwerk über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Ursächlich dafür sind u.a. der lichte Abstand der Füllstäbe, die nicht ausreichende Höhe des Geländers sowie diverse durch Fremdeinwirkung beschädigte Füllstäbe. Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und ein neues Füllstabgeländer auf die Gesimse aufzubringen.
Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger*innen und auch für die Fahrradfahrer*innen, welche den Gehweg auf der Brücke nutzen, wiederhergestellt. Da zuerst die nördliche Seite und im Anschluss daran das Geländer auf der Südseite der Brücke saniert wird, ist eine Sperrung bzw. Umleitung des Verkehrs nicht erforderlich. Lediglich die zu Fußgehenden und mit dem Radfahrenden werden je nach Bauabschnitt auf die andere Seite der Brücke geleitet.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Geländers
belaufen sich auf ca.125.000,- €
(inkl. MwSt).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im
Rahmen seiner Verkehrssiche-rungspflicht die Verantwortung und die
Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich
Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme
(Austausch des Geländers) wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung
auf dem Bauwerk gewährleistet.
Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht
vorhanden.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
125.000,- € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 522.102
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan