Betreff
Geländersanierung Brücke über MD-Kanal, Sylvaniastraße
Vorlage
66/062/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Geländersanierung der Brücke über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße soll wie im Sachbericht beschrieben umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2021 umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Geländersanierung wird bei der Brücke über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den aus der Bauwerksprüfung bekannten Schäden am Brückengeländer erneuert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Geländer auf dem Brückenbauwerk über dem MD-Kanal in der Sylvaniastraße entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Ursächlich dafür sind u.a. der lichte Abstand der Füllstäbe, die nicht ausreichende Höhe des Geländers sowie diverse durch Fremdeinwirkung beschädigte Füllstäbe. Daher ist vorgesehen, das bestehende Geländer auszubauen und ein neues Füllstabgeländer auf die Gesimse aufzubringen.

Durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger*innen und auch für die Fahrradfahrer*innen, welche den Gehweg auf der Brücke nutzen, wiederhergestellt. Da zuerst die nördliche Seite und im Anschluss daran das Geländer auf der Südseite der Brücke saniert wird, ist eine Sperrung bzw. Umleitung des Verkehrs nicht erforderlich. Lediglich die zu Fußgehenden und mit dem Radfahrenden werden je nach Bauabschnitt auf die andere Seite der Brücke geleitet.

Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Geländers belaufen sich auf ca.125.000,- €
(inkl. MwSt).

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner Verkehrssiche-rungspflicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme (Austausch des Geländers) wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet.

Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

125.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 522.102

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan