Betreff
Antrag Nr. 90/2021 des Stadtteilbeirates Süd: Bäume Jaminpark
Vorlage
611/058/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 90/2021 des Stadtteilbeirates Süd ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Süd hat in seiner Sitzung vom 9. März 2021 beantragt, dass der Bebauungsplan Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – erneut dahingehend zu prüfen ist, ob durch eine Detailanpassung noch weitere Bäume erhalten werden können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 07.12.2017 (611/209/2017) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 8.2.2018 in Kraft getreten.

 

Dem Bebauungsplanverfahren vorgelagert wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin ausgelobt, um ein verträgliches Konzept zur Nachverdichtung zu finden. Der 1. Preis hat laut Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 26.01.2016 die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dargestellt.

 

Der „parkähnliche“ Charakter mit seinen weitläufigen Freiflächen und dem erhaltenswerten Baumbestand wird durch die Beibehaltung der aufgelockerten Bebauung größtmöglich erhalten. Die ökologisch wertvollen Biotope im Bereich der Außenanlagen werden soweit möglich berücksichtigt bzw. werden im Planungsgebiet neu angelegt. Durch diese Vorgehensweise bleiben typische Merkmale der Freiflächen, z.B. Magerrasenflächen sowie prägende Bäume und Baumgruppen, wie z.B. der Eichenbestand entlang der Nürnberger Straße, weiterhin bestehen.

 

Um dem Ziel zur Nachverdichtung für dringend benötigten Wohnraum zu entsprechen, jedoch auch den Baumbestand zu bewahren, wurde durch die Bautypologie der Punkthäuser und den Verzicht auf eine Aufstockung der Bestandgebäude, welche zusätzliche Feuerwehrzufahrten auf Kosten des Baumbestands erfordern würden, der Eingriff bereits minimiert.

 

Es wurde, wie dargelegt, während des gesamten Planungsprozesses versucht Maß zwischen dem Erhalt der bestehenden Freiraumstrukturen und der Wohnraumschaffung zu halten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Verwaltung sollte vor diesem Hintergrund am Vollzug des bestehenden Bebauungsplanes festgehalten werden. Die Dawonia wird im Gebiet teilweise EOF-geförderten Mietwohnungsbau errichten, der in Erlangen besonders dringend benötigt wird.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde der Eingriff bereits auf städtebaulicher Ebene geprüft. Auf Ebene der nachgelagerten Bauantragsverfahren wird darüber hinaus der tatsächliche Eingriff in den Baumbestand erneut geprüft und nach Baumschutzverordnung vollzogen. Dabei werden ggf. auch Befreiungen vom Bebauungsplan befürwortet, wenn dadurch Baumbestand erhalten werden kann. Darüber hinaus wird auf die o.g. Beschlüsse verwiesen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 90/2021 des Stadtteilbeirates Süd