Betreff
barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Zentralfriedhof" und "Langfeldstr."
Vorlage
613/094/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Haltestelle „Zentralfriedhof“ in der Äußeren Brucker Straße soll gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage 1) barrierefrei ausgebaut werden.

 

An der Haltestelle „Langfeldstr.“ soll der Bussteig in der Langfeldstraße gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage 2) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit den vorliegenden Planungen (s. Anlagen) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).
Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind die Haltestellen „Zentralfriedhof“ und „Langfeldstr.“ für 2022 vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Haltestelle „Zentralfriedhof“:

      Beide Bussteige werden barrierefrei ausgebaut (mit hohem Sonderbord und Blindenleitelementen) – siehe Anlage 1. Es werden Geh- und Radwege sowie Warteflächen für die Fahrgäste in regelkonformen Breiten hergestellt, sodass sich Fahrgäste und Radfahrende nicht mehr gegenseitig behindern. Beim stadtauswärtigen Bussteig wird wegen des vorhandenen Höhenunterschieds zum Erlanger Weg eine Rampe angelegt, damit die Haltestelle auch vom Erlanger Weg aus barrierefrei erreichbar ist.

      Bei beiden Bussteigen halten die Busse innerhalb ihrer Busspur. Auf dem jeweils nebenliegenden Fahrstreifen kann der Kfz-Verkehr weiterhin unbehindert am haltenden Bus vorbeifahren.

     

      Im Bereich des stadtauswärtigen Bussteigs / Am Erlanger Weg befindet sich ein sehr dichtes Netz an zahllosen Versorgungsleitungen verschiedenster Leitungsträger mit teils großen Kabeltrassen. Daher ist es hier leider nicht möglich, Baumneupflanzungen vorzunehmen. Vor Hausnr. 2a sind jedoch mehrere Bäume auf Privatgrund vorhanden.
Im Bereich des stadteinwärtigen Bussteigs / Am Zentralfriedhof ist bereits heute eine Baumallee vorhanden, die während der Baumaßnahme gemäß den Fachnormen gegen Baueinwirkungen geschützt wird. Ggf. erfolgen situationsabhängig Maßnahmen zum Schutz der Wurzeln.
In diesem Bereich sind weniger Leitungen vorhanden. Im Zuge der Haltestellen-Neuplanung konnten somit drei neue Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden.

 

      Haltestelle „Langfeldstr.“: Bussteig in der Langfeldstraße

      Bei der bestehenden Haltestelle (südlich der Schönfeldstr.) ist für die Fahrgäste kein eigener Wartebereich vorhanden. Eine Sitzbank engt den Gehweg ein. Die Fahrgäste steigen aus dem Bus direkt auf den Radweg aus. Geh- und Radweg sind zu schmal.
In dieser bestehenden Form kann keine barrierefreie und gelenkbustaugliche Haltestelle hergestellt werden. Würde man an dieser Stelle eine regelkonforme, barrierefreie Haltestelle (mit breiterem Geh- und Radweg und Wartebereich als „Haltestellenkap“) herstellen, müssten auf der gegenüberliegenden Straßenseite mindestens 7 bestehende Parkmöglichkeiten entfallen, damit entgegenkommende Fahrzeuge an dem haltenden Bus überhaupt vorbeifahren können.

     

      Um diese Nachteile zu vermeiden, soll der neue barrierefreie Bussteig nun nördlich der Schönfeldstraße hergestellt werden, weil dort der vorhandene Straßenraum deutlich breiter ist – siehe Anlage 2. Der neue Standort des Bussteigs bringt folgende Vorteile mit sich:

·         Breitere, richtlinienkonforme Geh- und Radwege im Haltestellenbereich und vor den Geschäften

·         Barrierefreier, gelenkbustauglicher Bussteig; separate Wartefläche für Fahrgäste, welche die Möglichkeit bietet eine Sitzbank oder eine Wartehalle aufzustellen (Prüfung des Bedarfs durch die ESTW); keine Behinderungen zwischen Fahrgästen und Radfahrenden

·         Kürzere Laufwege für die Fahrgäste: zum sicheren Queren an der Lichtsignalanlage; zu den anderen Haltestellen in der Äußeren Brucker Straße; zur Gerhart-Hauptmann-Straße

·         Zwei neue Baumpflanzungen

·         Kein Verlust von Parkmöglichkeiten: vor Hausnr. 41 + 43 (Geschäfte) werden 5 Parkmöglichkeiten hergestellt, am Standort der bisherigen Haltestelle werden 3 neue Parkmöglichkeiten geschaffen. (Im Bestand sind derzeit 8 öffentliche Parkmöglichkeiten vor Hausnr. 41 + 43 vorhanden.)

·         Durch eine angepasste Steuerung der Lichtsignalanlage (mit Busbeschleunigung) kann erreicht werden, dass dem haltenden Bus nur wenige Fahrzeuge folgen und somit ein langer Rückstau vermieden wird.
Die Geradeaus- und Linksabbiege-Spuren können problemlos zu einer gemeinsamen Fahrspur zusammengefasst werden, da es extrem wenig geradeausfahrende Fahrzeuge (von der Langfeldstr. in die Gerhart-Hauptmann-Str.) gibt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach Beschlussfassung der Vorplanung durch den UVPA wird die Verwaltung vertiefende Detailplanungen zu den Haltestellen erarbeiten. Diese müssen bis August 2021 abgeschlossen sein, um fristgerecht den erforderlichen Fördermittelantrag zu stellen. Nur so ist der barrierefreie Ausbau der vorgenannten Haltestellen in 2022 möglich.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

(Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Baum-Neupflanzungen vorgesehen)

             ja, negativ*

             nein

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

„Zentralfriedhof“ (2 Bussteige)

„Langfeldstr.“ in Langfeldstraße

 

232.000

150.000 €

 

 

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)

„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden

                    sind in der erforderlichen Gesamt-Höhe derzeit bei IP-Nr. 541.6101

                       nicht vorhanden und werden von der Verwaltung zum HH 2022 angemeldet werden


Anlagen:       

Anlage 1 – Haltestelle „Zentralfriedhof“, barrierefreier Ausbau

Anlage 2 – Haltestelle „Langfeldstr.“ in Langfeldstraße, barrierefreier Ausbau