Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Um den Klimawandel einzudämmen und um die CO2-Neutralität des städtischen Gebäudebestandes
erreichen zu können, sind energetische Maßnahmen notwendig, die im Rahmen des
Aufgabenspektrums des GME zu priorisieren sind (vgl. 242/043/2020 im BWA am 10.11.2020).
Arbeitsprogramm
des GME
In den jährlichen Arbeitsprogrammen des GME ist neben den
Generalsanierungen und energieeffizienten Neubaumaßnahmen bereits ein Anteil an
Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Bausubstanz und zur Verbesserung der
technischen Anlagen enthalten.
(Vgl. Bauunterhaltsmaßnahmen i.H.v. ca. 12 Mio. € (Hochbau und
Betriebstechnik): Der Substanz- und Funktionserhalt städtischer Gebäude,
Brunnen und Denkmäler durch fortlaufenden Bauunterhalt und die Wartung
baulicher und technischer Anlagen in den Gebäuden sind per se als Maßnahmen zum
Klimaschutz u.a. durch Verlängerung der Lebens-/Nutzungszeit und damit zur
Nachhaltigkeit zu sehen.)
In 2021 werden folgende energetische Maßnahmen und Projekte des
sommerlichen Wärmeschutzes realisiert:
- Ernst-Penzoldt-Schule: Erneuerung der Fenster in
Bauabschnitten bei laufendem Betrieb
- Rathaus Erneuerung
Sonnenschutz bei laufendem Betrieb
- Museumswinkel Einbau Sonnenschutz bei
laufendem Betrieb mit Denkmalschutzauflagen
- Sporthalle
am Europakanal Erneuerung der
Beleuchtung (LED)
- Technikerschule Austausch Heizsystem
(Ersatz Elektro-Nachtspeicher mit Fernwärme) bei laufendem Betrieb (Planung)
- GS
Brucker Lache Sanierung
der Außenhülle der Sporthalle
Grundlage für die Priorisierung von energetischen Maßnahmen ist die
jährliche Auswertung der Verbrauchsdaten der Heiz- und Elektroenergie sowie des
Wasserverbrauchs der einzelnen Gebäude (siehe auch Zusammenfassung in den
Energieberichten). Bei der Priorisierung der
Maßnahmen werden mögliche mittelfristige Generalsanierung bzw. Nutzungsänderung
berücksichtigt. Diese Priorisierung wird im Zuge der Haushaltsplanungen und der
Aufstellung der Arbeitsprogramme jährlich angepasst.
Hinzu kommt als Kompensation der Verbräuche des gesamten
Gebäudebestandes der Bau von PV-Anlagen bei Neubaumaßnahmen und
Bestandssanierungen wie auch die schrittweise Erneuerung und Erweiterung der
bestehenden PV-Anlagen (siehe MzK 242/078/2021).
Fokus auf
bestehende Sanierungsprogramme legen
Der Klimawandel erfordert eine schnellere Umsetzung von baulichen
Maßnahmen für das Erreichen der CO2-Neutralität
im städtischen Gebäudebestand als bisher mittel- und langfristig geplant.
Die Auswertung der aktuell vorliegenden Verbrauchsdaten
(Energieverbrauch/m² NF im Verhältnis zu den Energiekosten) und die Prüfung des
jeweiligen baulichen Zustands der Gebäude und Bauteile sowie anstehender
nutzungsseitiger Änderungen zeigen, dass in den letzten Jahren ein großer Teil
der Gebäude energetisch verbessert wurde. Darüber hinaus noch unsanierte oder
nicht energetisch ertüchtigte Gebäude sind bereits weitestgehend in den
mittelfristigen Sanierungsprogrammen (SSP, CBBE, Ganztagesprogramm,
Kulturbaumaßnahmen) enthalten.
Für die weitere Prioritätensetzung nachfolgender Maßnahmen gilt es zu
beachten:
-
Energetische Einzelmaßnahmen ohne Betrachtung
eines Gesamtkonzepts „zementieren“ den Status quo in der Grundstruktur (z.B.
Grundriss) und der Nutzung des Gebäudes. Später sich ergebende
Nutzungsänderungen oder Flächenbedarfe müssen dann zur Vermeidung verlorenen
Aufwands (z.B. auch Rückzahlung von Fördermitteln, Rückbau neuer
Gebäudesubstanz) zurückgestellt werden.
-
Gebäude mit unregelmäßiger Nutzung und kleiner
Nutzfläche weisen einen hohen Verbrauch auf (z.B. Freiwillige Feuerwehren,
Freizeittreffs). Die Ermittlung von effektiven Einzelmaßnahmen (z.B. Umstellung
des Heizsystems) über bereits erfolgte Maßnahmen hinaus erfordern daher ein
Gesamt(-energie)-Konzept. Ein alleiniger Austausch z.B. des Energieerzeugers
ohne Beachtung der sonstigen Gebäudesubstanz ist nicht zielführend. Dies bindet
Kapazitäten bei relativ geringem Resultat. Daher werden diese Maßnahmen vorerst
zugunsten von Gesamtsanierungen zurückgestellt.
-
In der Regel haben Einzelmaßnahmen zur
energetischen Ertüchtigung aufgrund der spezifischen baulichen Gegebenheiten
Auswirkungen auf andere Bauteile; z.B. bedingt der Austausch von Fenstern
Maßnahmen im Innenausbau und Anschlussbauteilen, beim Sonnenschutz, bei der
Elektrik oder der Heizungsanlage.
-
Einzelmaßnahmen müssen bei laufendem Betrieb
durchgeführt werden, was zu zusätzlichen baulichen und organisatorischen
Interimsmaßnahmen führt und meist Störungen im Betrieb aber v.a. Aufwand durch
mehrfache Umzüge hervorruft.
Daraus ergibt sich, dass nur Generalsanierungen auf Grundlage eines
umfassenden baulichen, energetischen und nutzerseitigen Konzepts eine
langfristig nachhaltige Wirkung hervorruft und die Kapazitäten hierbei am
effektivsten einzusetzen sind. An Stelle eines neuen Sonderprogramms
„vorgezogene energetische Sanierung“ wird daher empfohlen, die laufenden
Programme (Schulsanierungsprogramm, Kulturbauprojekte, sonstige
Generalsanierungen) zu beschleunigen.
Bis dahin trägt ein kontinuierlicher Bauunterhalt zum Substanzerhalt,
also zum Erhalt der „grauen Energie“ bei. Zudem kann der Ausbau der PV-Flächen
der Kompensation von energetischen Verlusten städtischer Liegenschaften dienen.
Personelle Situation
Alle Baumaßnahmen erfordern neben finanziellen und
infrastrukturellen Kapazitäten die entsprechende personelle Verstärkung im
technischen Gebäudemanagement (Hochbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik)
sowie bei 24EU (Energieberater), aber auch anteilig im kaufmännischen und im
infrastrukturellen Gebäudemanagement sowie auf der Seite der Nutzerämter. Zu
berücksichtigen ist ebenso die Kapazität der ansonsten am Bau Beteiligter u.a.
im Genehmigungsverfahren.
Bereits heute erfolgt eine nahezu 100%-ige Fremdvergabe aller
Planungsleistungen. Die Bauausführung erfolgt durch externe Firmen bzw. in
wenigen Bereichen durch den Bauhof des EB77. Auch hier besteht eine
Abhängigkeit von den Kapazitäten der Firmen und dem Angebot von Baumaterialien
(Die Bauwirtschaft meldet aktuell Lieferengpässe aufgrund Corona und der
Einschränkung des weltweiten Handels sowie steigende Preise auf dem Holzmarkt).
Zu beachten gilt es, dass auch bei einer vollumfänglichen Fremdvergabe
folgende nicht-delegierbare Bauherrenaufgaben im GME verbleiben:
-
Erstellung und Fortschreibung grundsätzlicher
strategischer Planungen wie kurz-, mittel- und langfristige Bau- und Sanierungsprogramme
mit Kapazitäts- und Finanzplanungen (z.B. Schulsanierungsprogramm,
Ganztagsschulprogramm, PV-Priorisierung, Priorisierung Barrierefreiheit an
Schulen, Priorisierung WC-Sanierungen, Prioritätenliste Brandschutz,
Priorisierung LED-Umbau, Priorisierung Infektionsschutz an städtischen
Gebäuden, Strategie Bauunterhalt, Koordination Wartung und
Sachverständigenprüfungen usw.)
-
ämterübergreifende Projektentwicklung
-
Erarbeitung der Aufgabenstellung, Zuarbeit zu den
Bedarfsbeschlüssen der Nutzerämter, Begleitung Lph 0, Fachberatung bei
Flächenbedarfsentwicklungen
-
Akquise von Fördermitteln: Prüfung von Programmen,
Abstimmungen mit den Fördermittelgebern, Zusammenstellung von Unterlagen,
Beantragung, Fortschreibung und Abrechnung
-
förmliche Ausschreibung und Vergabe der Planungs-
und Bauleistungen, Dokumentationspflichten
-
Erstellung von Beschlussvorlagen
-
Bearbeitung/Zuarbeit bei Rechtsstreitigkeiten
-
Teilnahme an Planungsbesprechungen und
Baustellen-Jour Fixes als Bauherrenvertreter*in
-
Koordination der Baumaßnahmen mit den
Gebäudenutzer*innen, insb. bei Baumaßnahmen im laufenden Betrieb bzw. bei
Notwendigkeit von Interimsunterbringungen
-
Koordination des Haushaltsvollzugs,
Rechnungsbearbeitung
-
Leistungen der Partizipation,
Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligungen, Nachbarinformationen
-
Erarbeitung und Betreuung von Nutzervereinbarungen
und Mietverträgen mit Dritten
-
Energiemanagement, Monitoring
-
Umzugsmanagement
Im Stellenschaffungsverfahren für den Haushalt 2022 werden seitens GME
Stellen für die Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebs angemeldet. Dazu
gehören auch zwei Stellen im technischen Gebäudemanagement zur Absicherung es
laufenden und mittelfristigen Investitionsprogramms (Ing. Hochbau, Ing.
Betriebstechnik) und des Bauunterhalts (anteilig Ing. Betriebstechnik).
Eine weitere Erhöhung der personellen Kapazitäten im technisches
Gebäudemanagement (Hochbau und Betriebstechnik) für die Planung und Umsetzung
von Bauprojekten, muss immer im Zusammenhang mit ausreichenden Kapazitäten im
kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagement und auf Seiten der
Nutzerämter sowie der Bereitstellung von Arbeitsplätzen gesehen werden.
Aus o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung eine Aufstockung von
Personalressourcen mit dem Ziel bereits beschlossene und bekannte
Generalsanierungsaufgaben zu beschleunigen.
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Anlage: Auswertung Energieverbräuche, Priorisierung von Maßnahmen Stand Mai 2021