Betreff
Antrag 062/2021 der CSU-Fraktion, gem. Antrag 111/2021 der CSU- und der SPD-Fraktion: Zukunft Innenstadt
Vorlage
OBM/012/2021
Aktenzeichen
OBM/13/PMA
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Fraktionsanträge Nr. 062/2021 und 111/2021 sind damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Verändertes Einkaufsverhalten einerseits und städtebauliche Entwicklungen auf der

anderen Seite haben die Rahmenbedingungen für Gastronomie und Einzelhandel in deutschen Innenstädten bereits in der Vergangenheit nachhaltig und teilweise negativ verändert. Die anhaltende Corona-Pandemie mit einhergehenden Schließungen stellt das Gewerbe im Allgemeinen, aber auch ganze Innenstädte, nun vor zusätzliche Herausforderungen.

 

Durch kurzfristige Maßnahmen wie z. B. die Bezuschussung des CityGutscheins, das Angebot eines Lieferservices, die großzügige Genehmigung von Außengastronomie und ein flächendeckendes Angebot von Schnellteststationen unterstützt die Stadt Erlangen daher Gastronomie und Einzelhandel in der Innenstadt. Die Verwaltung ist weiterhin mittelfristig in verschiedenen Aufgabenbereichen sowie im Rahmen von Projekten mit Themen befasst, die sich auf die Erlanger Alt- und Innenstadt auswirken. Anlage 1 zeigt einen Auszug aus der öffentlichen Liste „Planungen & Vorhaben“ und bietet einen Überblick über die laufenden Entwicklungen innerhalb der Stadt Erlangen mit Innenstadtbezug. Im Rahmen dieser Aktivitäten sollen Stadtrat und Verwaltung die Wechselwirkungen mit der städtischen Wirtschaft zukünftig noch stärker berücksichtigen.

 

Für ein gemeinsames Denken und die Arbeit an gemeinsamen Strategien soll eine stärkere Vernetzung der beteiligten Referate und Ämter sowie der privaten Akteur*innen mit Innenstadtbezug erfolgen. Darüber hinaus sollen auch mit externer Expertise Ideen für die Entwicklung der Innenstadt gesammelt werden und eine Perspektive entwickelt werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Auf Seiten der Verwaltung wird eine Projektgruppe „Alt- und Innenstadt“ mit den betroffenen Fachbereichen initiiert. Die Stadt organisiert weiterhin nach Ende der Corona-Pandemie eine extern moderierte öffentliche Veranstaltung, die dem Austausch und der Vernetzung der Akteur*innen mit Innenstadtbezug dient.

 

Das Städtebauliche Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 soll aktualisiert und weiterentwickelt werden.

 

In Beschlussvorlagen, die das Gebiet der Innen- bzw. Altstadt betreffen, wird von den betroffenen Fachbereichen zukünftig eine Aussage getroffen, wie sich die Beschlussfassung auf die innerstädtische Wirtschaft auswirkt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Initiierung einer Projektgruppe „Innen- und Altstadt“ und einer Auftaktveranstaltung mit externen Akteur*innen

 

Ausgehend davon, dass die Innenstädte künftig keine dominante Einzelhandels- und Einkaufsfunktion mehr haben werden, muss die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden, um die Verweildauer, Frequenz und die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. Für diese Entwicklung braucht es eine Vorgehensweise, welche einen Mix aus kurz- und langfristig wirkenden Maßnahmen berücksichtigt.

 

Genau hier setzt die neu initiierte Projektegruppe mit dem Arbeitstitel „WerkRaum Erlangen“an.

Ziel des „WerkRaum Erlangen“ ist eine zügige Umsetzung sicht- und erlebbarer (prototypischer) Projekte in der Erlanger Innenstadt. Dabei wird von dem Grundgedanken ausgegangen, dass für die wesentlichen Themen der Innenstadtentwicklung bereits heute ausreichend Konzepte und Gutachten vorliegen. Der Fokus liegt daher auf der schnellen Umsetzung mit konkret sichtbaren Ergebnissen.

 

Der „WerkRaum Erlangen“ soll funktionsübergreifend und gemeinsam mit allen interessierten Vertreter*innen der Stadtgesellschaft durchgeführt werden. Neben der Vielzahl an bestehenden Akteure erfolgt bewusst auch die Ansprache neuer Akteure, um diese Initiative von Beginn an auf ein breites Fundament zu stellen. Im Zentrum steht dabei die Idee des ‚Community Building‘, aus deren Mitte heraus Initiativen auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Der „WerkRaum Erlangen“ soll bewusst Raum zum Ausprobieren und Korrigieren bieten, es gibt kein ‚richtig‘ oder ‚falsch‘, das Nicht-Funktionieren oder Nicht-Gelingen von einzelnen Themen soll als Lernerfahrung in den weiteren Prozess mit einfließen.

 

Der WerkRaum Erlangen soll mit externer Unterstützung bei Moderation und Projektkoordination und -umsetzung durchgeführt werden. Die Ausschreibung der Leistungen ist bis Ende Juni/Anfang Juli vorgesehen, ein Kick-off Workshop ist noch vor den Sommerferien geplant.

 

 

Aktualisierung und Überprüfung des städtebaulichen Einzelhandelskonzepts

 

Das Städtebauliche Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 wurde zum damaligen Zeitpunkt vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung in Auftrag gegeben und in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung von externen Gutachtern erstellt.

 

Das Einzelhandelskonzept besteht aus mehreren Bestandteilen. Neben Nahversorgungslagen und dezentralen Gewerbegebieten stellt das Zentrenkonzept Innenstadt mit einem Sortimentskonzept einen wichtigen Baustein des Einzelhandelskonzepts dar. Im Prozess wurde u. a. eine Händler- sowie eine Kundenbefragung vorgenommen.

 

Nach Ansicht der Fachbereiche hat sich an den im Einzelhandelskonzept festgeschriebenen Zielen bis zum heutigen Zeitpunkt wenig geändert. Bei vielen der Maßnahmen, gerade im Bereich der Förderung des Innenstadthandels, handelt es sich um Daueraufgaben. Bei vielen baulichen und planerischen Themen handelt es sich um sehr langfristige Aufgaben, die im Bereich des Bau- und Planungsreferats fortlaufend bearbeitet werden. Demnach sind wir bei vielen der einzelnen Themen und vorgeschlagenen Maßnahmen gerade erst bzw. immer noch in der Umsetzung.

 

Mit der Überprüfung und Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzeptes soll aus den angeführten Gründen der Fokus auf den Bereich der Innenstadt gelegt werden, wo sich seit 2011 der Handlungsdruck auch nochmals erhöht hat. Dementsprechend soll dieses „Update“ schwerpunktmäßig in diesem Bereich erfolgen, wobei gerade aufgrund von Wechselwirkungen des Einzelhandels mit den Themenkomplexen Klima, Aufenthaltsqualität, Mobilität und Erreichbarkeit auch die entsprechenden planerischen Handlungsfelder nicht völlig außer Acht gelassen werden dürfen und immer mitgedacht werden müssen.

 

Hinsichtlich der Ziele des Einzelhandelskonzepts soll eine Überprüfung der Gültigkeit und insbesondere der Zielerreichung erfolgen. Hierbei soll eine „Draufsicht von außen“ eine objektive Einschätzung ermöglichen und den Blick über den Tellerrand erleichtern. Im Prozess wird eine breite Beteiligung von Händlern und Bürgerschaft angestrebt, so dass der Moderation eine wichtige Bedeutung zukommt.

 

Wie bereits bei der Erstellung des Einzelhandelskonzepts 2011 wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung und der Städtischen Wirtschaftsförderung erfolgen. Die Fachdienststellen nehmen die Aufgabe in ihr Arbeitsprogramm 2022 auf und melden im Verfahren Haushaltsmittel hierfür an.

 

 

Aussagen zu Wechselwirkungen mit der innerstädtischen Wirtschaft in Beschlussvorlagen

 

Beschlüsse, die das Gebiet der Innen- bzw. Altstadt betreffen, sollen zukünftig zwingend eine Aussage beinhalten, wie sich die Beschlussfassung auf die innerstädtische Wirtschaft auswirkt. Die betroffenen Fachbereiche verpflichten sich bei der Vorlageerstellung einen entsprechenden „Innenstadt-Check“ vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die gewünschte Wirkung eines konsequenten Denkens und Aufzeigens der Wechselwirkungen mit der innerstädtischen Wirtschaft durch die Fachbereiche mit diesem Vorgehen in der vorhandenen Vorlagestruktur kurzfristig erzielt werden kann.

 

Eine formale Änderung der Vorlagenstruktur analog zum Vorgehen bei den Klimawirkungen wäre dagegen einer Prüfung der Abteilung Organisation des Personal- und Organisationsamtes vorbehalten, müsste durch den externen Softwareanbieter erfolgen und wäre daher nur mittelfristig mit bürokratischem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Gleichzeitig steht die innerstädtische Wirtschaft in einer Reihe mit vielen weiteren strategischen Zielen und Querschnittsthemen auf deren Berücksichtigung bei städtischen Beschlüssen besonderer Wert zu legen ist, die im Gegensatz zu den Klima- und Umweltauswirkungen beim deutlich überwiegenden Anteil der städtischen Beschlussvorlagen und bei vielen Fachbereichen inhaltlich aber nicht berührt werden.

 

Wie sich in der Themensammlung in Anlage 1 zeigt, handelt es sich bei den Bearbeitern von Themen mit Alt- und Innenstadtbezug zum ganz überwiegenden Teil um die Fachbereiche des Bau- und Planungsreferats sowie des Wirtschafts- und Finanzreferats. In der Referentenbesprechung vom 05.05.2021 wurde daher vereinbart, dass sich die betroffenen Bereiche dazu verpflichten bei der Erstellung ihrer Vorlagen stets einen sog. „Innenstadt-Check“ vorzunehmen und bei Relevanz die Auswirkungen der Maßnahme auf die innerstädtische Wirtschaft prüfen und beschreiben. Dabei sind Aspekte wie beispielsweise Attraktivität, Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit zu prüfen und zu berücksichtigen.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Themensammlung „Entwicklungen in der Alt- und Innenstadt“

Fraktionsanträge Nr. 062/2021 und 111/2021