Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Die Fraktionsanträge Nr. 062/2021 und 111/2021 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verändertes
Einkaufsverhalten einerseits und städtebauliche Entwicklungen auf der
anderen
Seite haben die Rahmenbedingungen für Gastronomie und Einzelhandel in deutschen
Innenstädten bereits in der Vergangenheit nachhaltig und teilweise negativ
verändert. Die anhaltende Corona-Pandemie mit einhergehenden Schließungen
stellt das Gewerbe im Allgemeinen, aber auch ganze Innenstädte, nun vor
zusätzliche Herausforderungen.
Durch
kurzfristige Maßnahmen wie z. B. die Bezuschussung des CityGutscheins, das
Angebot eines Lieferservices, die großzügige Genehmigung von Außengastronomie
und ein flächendeckendes Angebot von Schnellteststationen unterstützt die Stadt
Erlangen daher Gastronomie und Einzelhandel in der Innenstadt. Die Verwaltung
ist weiterhin mittelfristig in verschiedenen Aufgabenbereichen sowie im Rahmen
von Projekten mit Themen befasst, die sich auf die Erlanger Alt- und Innenstadt
auswirken. Anlage 1 zeigt einen Auszug aus der öffentlichen Liste „Planungen
& Vorhaben“ und bietet einen Überblick über die laufenden Entwicklungen
innerhalb der Stadt Erlangen mit Innenstadtbezug. Im Rahmen dieser Aktivitäten
sollen Stadtrat und Verwaltung die Wechselwirkungen mit der städtischen
Wirtschaft zukünftig noch stärker berücksichtigen.
Für
ein gemeinsames Denken und die Arbeit an gemeinsamen Strategien soll eine
stärkere Vernetzung der beteiligten Referate und Ämter sowie der privaten
Akteur*innen mit Innenstadtbezug erfolgen. Darüber hinaus sollen auch mit
externer Expertise Ideen für die Entwicklung der Innenstadt gesammelt werden
und eine Perspektive entwickelt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf
Seiten der Verwaltung wird eine Projektgruppe „Alt- und Innenstadt“ mit den
betroffenen Fachbereichen initiiert. Die Stadt organisiert weiterhin nach Ende
der Corona-Pandemie eine extern moderierte öffentliche Veranstaltung, die dem
Austausch und der Vernetzung der Akteur*innen mit Innenstadtbezug dient.
Das
Städtebauliche Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 soll aktualisiert und
weiterentwickelt werden.
In
Beschlussvorlagen, die das Gebiet der Innen- bzw. Altstadt betreffen, wird von
den betroffenen Fachbereichen zukünftig eine Aussage getroffen, wie sich die
Beschlussfassung auf die innerstädtische Wirtschaft auswirkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Initiierung
einer Projektgruppe „Innen- und Altstadt“ und einer Auftaktveranstaltung mit
externen Akteur*innen
Ausgehend davon, dass die Innenstädte künftig keine dominante Einzelhandels- und Einkaufsfunktion mehr haben werden, muss die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden, um die Verweildauer, Frequenz und die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. Für diese Entwicklung braucht es eine Vorgehensweise, welche einen Mix aus kurz- und langfristig wirkenden Maßnahmen berücksichtigt.
Genau hier setzt die neu initiierte Projektegruppe mit dem Arbeitstitel „WerkRaum Erlangen“an.
Ziel des „WerkRaum Erlangen“ ist eine zügige Umsetzung sicht- und erlebbarer (prototypischer) Projekte in der Erlanger Innenstadt. Dabei wird von dem Grundgedanken ausgegangen, dass für die wesentlichen Themen der Innenstadtentwicklung bereits heute ausreichend Konzepte und Gutachten vorliegen. Der Fokus liegt daher auf der schnellen Umsetzung mit konkret sichtbaren Ergebnissen.
Der „WerkRaum Erlangen“ soll funktionsübergreifend und gemeinsam mit allen interessierten Vertreter*innen der Stadtgesellschaft durchgeführt werden. Neben der Vielzahl an bestehenden Akteure erfolgt bewusst auch die Ansprache neuer Akteure, um diese Initiative von Beginn an auf ein breites Fundament zu stellen. Im Zentrum steht dabei die Idee des ‚Community Building‘, aus deren Mitte heraus Initiativen auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Der „WerkRaum Erlangen“ soll bewusst Raum zum Ausprobieren und Korrigieren bieten, es gibt kein ‚richtig‘ oder ‚falsch‘, das Nicht-Funktionieren oder Nicht-Gelingen von einzelnen Themen soll als Lernerfahrung in den weiteren Prozess mit einfließen.
Der WerkRaum Erlangen soll mit externer Unterstützung bei Moderation und Projektkoordination und -umsetzung durchgeführt werden. Die Ausschreibung der Leistungen ist bis Ende Juni/Anfang Juli vorgesehen, ein Kick-off Workshop ist noch vor den Sommerferien geplant.
Aktualisierung und Überprüfung des städtebaulichen
Einzelhandelskonzepts
Das Städtebauliche
Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 wurde zum damaligen Zeitpunkt vom Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung in Auftrag gegeben und in enger
Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung von externen Gutachtern
erstellt.
Das Einzelhandelskonzept besteht aus mehreren Bestandteilen. Neben Nahversorgungslagen und dezentralen Gewerbegebieten stellt das Zentrenkonzept Innenstadt mit einem Sortimentskonzept einen wichtigen Baustein des Einzelhandelskonzepts dar. Im Prozess wurde u. a. eine Händler- sowie eine Kundenbefragung vorgenommen.
Nach Ansicht der Fachbereiche hat sich an den im Einzelhandelskonzept festgeschriebenen Zielen bis zum heutigen Zeitpunkt wenig geändert. Bei vielen der Maßnahmen, gerade im Bereich der Förderung des Innenstadthandels, handelt es sich um Daueraufgaben. Bei vielen baulichen und planerischen Themen handelt es sich um sehr langfristige Aufgaben, die im Bereich des Bau- und Planungsreferats fortlaufend bearbeitet werden. Demnach sind wir bei vielen der einzelnen Themen und vorgeschlagenen Maßnahmen gerade erst bzw. immer noch in der Umsetzung.
Mit der Überprüfung und Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzeptes soll aus den angeführten Gründen der Fokus auf den Bereich der Innenstadt gelegt werden, wo sich seit 2011 der Handlungsdruck auch nochmals erhöht hat. Dementsprechend soll dieses „Update“ schwerpunktmäßig in diesem Bereich erfolgen, wobei gerade aufgrund von Wechselwirkungen des Einzelhandels mit den Themenkomplexen Klima, Aufenthaltsqualität, Mobilität und Erreichbarkeit auch die entsprechenden planerischen Handlungsfelder nicht völlig außer Acht gelassen werden dürfen und immer mitgedacht werden müssen.
Hinsichtlich der Ziele des Einzelhandelskonzepts soll eine Überprüfung der Gültigkeit und insbesondere der Zielerreichung erfolgen. Hierbei soll eine „Draufsicht von außen“ eine objektive Einschätzung ermöglichen und den Blick über den Tellerrand erleichtern. Im Prozess wird eine breite Beteiligung von Händlern und Bürgerschaft angestrebt, so dass der Moderation eine wichtige Bedeutung zukommt.
Wie bereits bei der Erstellung des Einzelhandelskonzepts 2011 wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung und der Städtischen Wirtschaftsförderung erfolgen. Die Fachdienststellen nehmen die Aufgabe in ihr Arbeitsprogramm 2022 auf und melden im Verfahren Haushaltsmittel hierfür an.
Aussagen zu Wechselwirkungen
mit der innerstädtischen Wirtschaft in Beschlussvorlagen
Beschlüsse, die das Gebiet der Innen- bzw. Altstadt betreffen, sollen zukünftig zwingend eine Aussage beinhalten, wie sich die Beschlussfassung auf die innerstädtische Wirtschaft auswirkt. Die betroffenen Fachbereiche verpflichten sich bei der Vorlageerstellung einen entsprechenden „Innenstadt-Check“ vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die gewünschte Wirkung eines konsequenten Denkens und Aufzeigens der Wechselwirkungen mit der innerstädtischen Wirtschaft durch die Fachbereiche mit diesem Vorgehen in der vorhandenen Vorlagestruktur kurzfristig erzielt werden kann.
Eine formale Änderung der
Vorlagenstruktur analog zum Vorgehen bei den Klimawirkungen wäre dagegen einer
Prüfung der Abteilung Organisation des Personal- und Organisationsamtes
vorbehalten, müsste durch den externen Softwareanbieter erfolgen und wäre daher
nur mittelfristig mit bürokratischem und finanziellem Aufwand umsetzbar.
Gleichzeitig steht die innerstädtische Wirtschaft in einer Reihe mit vielen
weiteren strategischen Zielen und Querschnittsthemen auf deren Berücksichtigung
bei städtischen Beschlüssen besonderer Wert zu legen ist, die im Gegensatz zu
den Klima- und Umweltauswirkungen beim deutlich überwiegenden Anteil der
städtischen Beschlussvorlagen und bei vielen Fachbereichen inhaltlich aber
nicht berührt werden.
Wie sich in der Themensammlung
in Anlage 1 zeigt, handelt es sich bei den Bearbeitern von Themen mit Alt- und
Innenstadtbezug zum ganz überwiegenden Teil um die Fachbereiche des Bau- und
Planungsreferats sowie des Wirtschafts- und Finanzreferats. In der Referentenbesprechung vom 05.05.2021
wurde daher vereinbart, dass sich die betroffenen Bereiche dazu verpflichten
bei der Erstellung ihrer Vorlagen stets einen sog. „Innenstadt-Check“
vorzunehmen und bei Relevanz die Auswirkungen der Maßnahme auf die
innerstädtische Wirtschaft prüfen und beschreiben. Dabei sind Aspekte wie
beispielsweise Attraktivität, Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit zu
prüfen und zu berücksichtigen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Themensammlung
„Entwicklungen in der Alt- und Innenstadt“
Fraktionsanträge Nr. 062/2021 und 111/2021