Betreff
Förderrichtlinie für das Klimabudget der Stadt Erlangen
Vorlage
31/071/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Förderrichtlinie der Stadt Erlangen für das Klimabudget wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Förderprogramm „Klimabudget“ ist speziell für die Stadt- und Ortsteile entwickelt worden und soll die Bürger*innen ermutigen und finanziell unterstützen, eigenständig Projekte und Aktivitäten im Klimaschutz auf lokaler Ebene anzustoßen. Die Erlanger*innen sind eingeladen, den Klima-Aufbruch aktiv mitzugestalten, denn nur gemeinsam kann das beschlossene 1,5°C-Ziel in Erlangen erreicht werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die enge Einbindung der Stadtteil- und Ortsbeiräte kann der Klimaschutz gezielt vor Ort verbessert werden, ohne dass neue Organisationsstrukturen aufgebaut werden müssen. Neue Bevölkerungsgruppen sollen über diesen Weg erreicht werden.

 

Es werden gemeinnützige Projekte und Aktivitäten gefördert, die für Klimaschutz begeistern und / oder eine positive Auswirkung auf das Klima haben. Diese Projekte können u.a. zu einem klimafreundlichen Wandel im Bereich Mobilität, Erneuerbare Energien, Konsum & (Kreislauf-)Wirtschaft, Grünstrukturen oder soziales Miteinander beitragen.

 

Neben der Förderung von gemeinnützigen Klimaschutz-Projekten sind themenspezifische Veranstaltungen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit geplant.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Antragsberechtigt sind alle Vereine, Initiativen und Bürger*innen ab 14 Jahren. Nach einer kurzen Prüfung zur grundsätzlichen Machbarkeit und zur Erfüllung der Antragskriterien in der Stadtverwaltung entscheidet der zuständige Orts- bzw. Stadtteilbeirat welche Projekte eine Förderung erhalten.

 

Den Stadt- und Ortsteilen stehen jeweils 5.000 Euro pro Jahr für diese Projekte zur Verfügung.

 

Die städtische Unterseite www.erlangen.de/klimabudet wird aktuell entwickelt und soll künftig Informationen zur Antragsstellung und zu Beispielprojekten geben.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

100.000 €

bei Sachkonto: 529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  310010/56110010/529101       

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Förderrichtlinie Klimabudget