Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Förderrichtlinie der Stadt Erlangen für das Klimabudget wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Förderprogramm „Klimabudget“ ist speziell für die Stadt- und Ortsteile entwickelt worden und soll die Bürger*innen ermutigen und finanziell unterstützen, eigenständig Projekte und Aktivitäten im Klimaschutz auf lokaler Ebene anzustoßen. Die Erlanger*innen sind eingeladen, den Klima-Aufbruch aktiv mitzugestalten, denn nur gemeinsam kann das beschlossene 1,5°C-Ziel in Erlangen erreicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die enge Einbindung der Stadtteil- und Ortsbeiräte kann der Klimaschutz gezielt vor Ort verbessert werden, ohne dass neue Organisationsstrukturen aufgebaut werden müssen. Neue Bevölkerungsgruppen sollen über diesen Weg erreicht werden.
Es werden gemeinnützige Projekte und Aktivitäten gefördert, die für Klimaschutz begeistern und / oder eine positive Auswirkung auf das Klima haben. Diese Projekte können u.a. zu einem klimafreundlichen Wandel im Bereich Mobilität, Erneuerbare Energien, Konsum & (Kreislauf-)Wirtschaft, Grünstrukturen oder soziales Miteinander beitragen.
Neben der Förderung von gemeinnützigen Klimaschutz-Projekten sind themenspezifische Veranstaltungen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit geplant.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Antragsberechtigt sind alle Vereine, Initiativen und Bürger*innen ab 14 Jahren. Nach einer kurzen Prüfung zur grundsätzlichen Machbarkeit und zur Erfüllung der Antragskriterien in der Stadtverwaltung entscheidet der zuständige Orts- bzw. Stadtteilbeirat welche Projekte eine Förderung erhalten.
Den Stadt- und Ortsteilen stehen jeweils 5.000 Euro pro Jahr
für diese Projekte zur Verfügung.
Die städtische Unterseite www.erlangen.de/klimabudet wird aktuell entwickelt und soll künftig Informationen zur Antragsstellung und zu Beispielprojekten geben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
100.000 € |
bei Sachkonto: 529101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310010/56110010/529101
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderrichtlinie Klimabudget