Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Protokollvermerk aus der 1. Sitzung des Sportausschusses
mit Sportbeirat am 07.07.2020 wurde zum Tagesordnungspunkt 3 „Schulsporthallen
die gesamten Sommerferien für den Vereinssport öffnen, ÖDP Dringlichkeitsantrag
094/2020“ festgehalten, dass BM Volleth mit dem Amt für Gebäudemanagement eine
Klärung herbeiführt.
Dabei ist in Abstimmung mit Amt 24 folgende künftige Regelung vereinbart worden:
Derzeit
wird die Grundreinigung in den Schulturnhallen in der zweiten Hälfte der
Sommerferien durchgeführt; Vereine nutzen die Hallen in der ersten
Ferienhälfte.
Seitens vieler Vereine wurde der Wunsch nach einem zeitlichen Tausch zur
optimaleren Wettkampfvorbereitung geäußert. Die Umstellung wurde seitens der
Verwaltung geprüft und unter Einhaltung folgender Voraussetzungen als
durchführbar erachtet:
- Die Grundreinigung erfolgt in den ersten
drei Wochen der Sommerferien. Eine Verkürzung ist unter Einhaltung der
Reinigungsstandards nicht möglich.
- Nach dem sich anschließenden Übungsbetriebs
durch die Vereine wird eine zusätzliche Intensivreinigung am Ende der Nutzung
notwendig, um den Schulen eine hygienisch saubere Halle zum Schuljahresbeginn
überlassen zu können. Der Mehraufwand hierfür beträgt ca. 5.000 EUR. Diese
Intensivreinigung wird in der letzten Ferienwoche bzw. am letzten verlängerten
Wochenende (Freitag bis Montag) durchgeführt.
- Je nachdem, ob die Halle für
Schulanfangsveranstaltungen hergerichtet wird (dies betrifft ca. 50% der
Schulturnhallen; Bestuhlung, Bühne, Licht etc.) steht damit für die Vereinsnutzung
ein Zeitraum nach der Grundreinigung von
o 2 Wochen und 4 Tagen (bis einschließlich
Donnerstag vor Schulbeginn bei Hallen ohne Schulanfangsveranstaltungen),
o 2 Wochen und 2 Tagen (bis einschließlich
Dienstag vor Schulbeginn bei Hallen mit Schulanfangsveranstaltungen)
zur Verfügung.