Betreff
Schulsporthallen die gesamten Sommerferien für den Vereinssport öffnen, ÖDP 094/2020; hier Protokollvermerk
Vorlage
52/043/2021
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Protokollvermerk aus der 1. Sitzung des Sportausschusses mit Sportbeirat am 07.07.2020 wurde zum Tagesordnungspunkt 3 „Schulsporthallen die gesamten Sommerferien für den Vereinssport öffnen, ÖDP Dringlichkeitsantrag 094/2020“ festgehalten, dass BM Volleth mit dem Amt für Gebäudemanagement eine Klärung herbeiführt.

 

Dabei ist in Abstimmung mit Amt 24 folgende künftige Regelung vereinbart worden:

 

Derzeit wird die Grundreinigung in den Schulturnhallen in der zweiten Hälfte der Sommerferien durchgeführt; Vereine nutzen die Hallen in der ersten Ferienhälfte.
Seitens vieler Vereine wurde der Wunsch nach einem zeitlichen Tausch zur optimaleren Wettkampfvorbereitung geäußert. Die Umstellung wurde seitens der Verwaltung geprüft und unter Einhaltung folgender Voraussetzungen als durchführbar erachtet:

-       Die Grundreinigung erfolgt in den ersten drei Wochen der Sommerferien. Eine Verkürzung ist unter Einhaltung der Reinigungsstandards nicht möglich.

-       Nach dem sich anschließenden Übungsbetriebs durch die Vereine wird eine zusätzliche Intensivreinigung am Ende der Nutzung notwendig, um den Schulen eine hygienisch saubere Halle zum Schuljahresbeginn überlassen zu können. Der Mehraufwand hierfür beträgt ca. 5.000 EUR. Diese Intensivreinigung wird in der letzten Ferienwoche bzw. am letzten verlängerten Wochenende (Freitag bis Montag) durchgeführt.

-       Je nachdem, ob die Halle für Schulanfangsveranstaltungen hergerichtet wird (dies betrifft ca. 50% der Schulturnhallen; Bestuhlung, Bühne, Licht etc.) steht damit für die Vereinsnutzung ein Zeitraum nach der Grundreinigung von

o   2 Wochen und 4 Tagen (bis einschließlich Donnerstag vor Schulbeginn bei Hallen ohne Schulanfangsveranstaltungen),

o   2 Wochen und 2 Tagen (bis einschließlich Dienstag vor Schulbeginn bei Hallen mit Schulanfangsveranstaltungen)

zur Verfügung.