Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Liegnitzer Straße zwischen
Marienbader Straße und Erwin-Rommel-Straße
Vorlage
66/053/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Liegnitzer Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend der in der Begründung beschriebenen Planung zu realisieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend, da viele von ihnen ihre übliche Nutzungsdauer bereits weit überschritten haben. Dem Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungskabeln ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP. Nr. 541.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die Beleuchtungsanlage in der Liegnitzer Straße ist aufgrund ihres hohen Alters (BJ 1960) als dringend zu erneuern einzustufen. Sowohl das Kabel als auch die vorhandenen Beton-Maste und Leuchten haben ihre übliche Nutzungsdauer bereits weit überschritten. Darüber hinaus entspricht hier die Straßenbeleuchtung mit ihren Beleuchtungskenngrößen wie Helligkeit, Gleichmäßigkeit, Farbwiedergabe und Energieverbrauch nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Im genannten Straßenabschnitt ist deshalb eine neue, dem Stand der Technik entsprechende, Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage im genannten Straßenabschnitt wird den aktuellen Richtlinien und Normen für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung entsprechend neu konzipiert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit neuen Maststandorten ersetzt wird.

Es ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht und guter Farb-wiedergabe vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Aluminium-Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m.

 

Insgesamt sind in dem Bereich sieben Leuchtstellen neu zu errichten und sieben alte rückzu-bauen. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen und überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt wird eine Straßenlänge von 290 m mit moderner Straßenbeleuchtungstechnik ausgestattet. Die Leistungsaufnahme der Beleuchtung im Straßenabschnitt reduziert sich von 584 auf 168 W (71 %).

Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 61.000 €. Die Durchführung des Tiefbaus soll im Rahmen einer ESTW-Maßnahme zur Verlegung von Glasfaser-Rohrverbänden in dem Bereich erfolgen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung für den Sommer 2021 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.

Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaßnahme informiert.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründung:

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima. Durch den Einsatz von effizienten LED-Leuchten wird der Energieverbrauch reduziert und somit in der Gesamtbetrachtung ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 61.000 €

bei IPNr.: 541.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan

                        Straßenbeleuchtungsplan