Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Auf einen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
vom 7. Mai 2019 zur besseren Flächenabdeckung mit Defibrillatoren im
Stadtgebiet Erlangen hin befasst sich das Amt für Sport und
Gesundheitsförderung mit der Entwicklung eines Konzeptes zu automatisierten
externen Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum. Zielstellung des Antrages
ist die Schaffung eines flächendeckenden Netzes öffentlich zugänglicher
AED, um in Notfällen im Zusammenhang mit Herzkammerflimmern und
Herz-Kreislauf-Stillstand die Überlebenschancen durch eine Frühdefibrillation
zu steigern. Vorgeschlagen wird die Einbindung von Kooperationspartnern und
Sponsoren, um AED flächendeckend im Stadtgebiet zu implementieren und
öffentlichkeitswirksam Transparenz über die Geräte-Standorte herzustellen.
Für AED gibt es in Deutschland keine
Registerpflicht. Sogenannte Public Access Defibrillation-Programme
(PAD-Programme), die die Vorhaltung von AEDs an öffentlichen Orten mit hohem
Personenaufkommen vorsehen, werden nicht einheitlich umgesetzt. Ziel von PAD ist
es, durch Erweiterung der AED-Anwenderkreise auf medizinische Laien die
außerklinische Defibrillation im Notfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
möglichst noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte, zu ermöglichen. Etwa 15 bis 20
Prozent aller außerklinischen Herzkreislaufstillstände finden im öffentlichen
Raum statt, ca. 80 Prozent ereignen sich im häuslichen Umfeld. Die Aussagen zur
Wirksamkeit von PAD-Programmen im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen
zeigen kein einheitliches Bild. Einerseits gibt es Erkenntnisse, dass eine
Reanimation bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand nur in seltenen Fällen
von Laien vorgenommen wird. Als Gründe werden aufgeführt: fehlende Geräte in
greifbarer Nähe, mangelnde Aufgeschlossenheit, Unklarheit des Verfahrens sowie
organisatorische und juristische Probleme. Andererseits gibt es Hinweise, dass
PAD-Programme unter Einbindung von Ersthelferstrukturen
(First-Responder-Strukturen) gute Erfolge in der Steigerung der
Überlebenschancen erzielen.
Als entscheidende Einflussfaktoren für die
Effektivität von AED-Programmen können folgende Bereiche identifiziert werden:
zum einen die Aufklärung und Ausbildung der Bevölkerung, zum anderen die
Verfügbarkeit von AED und deren Verteilungsmuster.
Aktuell gibt es in der Stadt Erlangen keine
verlässliche Übersicht über vorhandene AED. Zwar bestehen verschiedene
Initiativen, die öffentlich zugängliche AED-Standorte erfassen – hauptsächlich
in Form von Apps, beispielsweise das Defikataster von Definetz e.V. oder
regional gepflegte Apps von Hilfsorganisationen wie die
Rotkreuz-Defi-und-Notfall-App des BRK. Eine zentral organisierte und
einheitliche Lösung gibt jedoch derzeit noch nicht. Die Übersicht im
Defikataster von Definetz e.V. und die Erfahrungen der mit Notfallrettung und
Erste-Hilfe-Ausbildung betrauten Stellen und Hilfsorganisationen zeigen jedoch,
dass bereits eine gute AED-Abdeckung vorhanden ist. Es existieren Übersichten,
wo welche Geräte innerhalb der städtischen Dienstgebäude, Schulen und
Sportstätten und innerhalb der Liegenschaften der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vorgehalten werden. Zudem
sind große Betriebe sowie schätzungsweise ca. 50 Prozent der mittelständischen
Betriebe mit AED ausgestattet. Lediglich in außenliegenden Ortsteilen gibt es
nach aktuellem Kenntnisstand bislang kaum solche Geräte, z. B. in Frauenaurach
oder Eltersdorf.
Aus dem Ist-Zustand in Erlangen kann
abgeleitet werden, dass in einem ersten Schritt eine zentrale Bestandsaufnahme
der öffentlich zugänglichen AEDs durchzuführen ist. Unterstützt durch die
Hilfsorganisationen kann eine Übersicht erstellt und der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden, z. B. eine Übersichtliste, idealerweise mit
Übersichtskarte, auf der Internetseite der Stadt Erlangen. Erforderlich ist
eine zentrale Ansprechperson, die für die kontinuierliche Aktualisierung
zuständig ist. Die AED-Erfassung auf kommunaler Ebene kann als Grundlage für
die Weiterentwicklung einer einheitlichen Lösung bzw. die Einspeisung in
überregionale Programme dienen.
In einem zweiten Schritt kann auf Basis der
Bestandsaufnahme bestimmt werden, an welchen Standorten noch AED fehlen und
deshalb punktuell nachgerüstet werden sollte. Infrage kommen prominente
Standorte in den außenliegenden Ortsteilen, z.B. Bürgertreffs oder zentrale
hochfrequentierte Plätze in der Innenstadt, z. B. indem gut sichtbare
AED-Säulen aufgestellt werden. Aktuell ist eine Anteilsfinanzierung im Rahmen
der AED-Förderrichtlinie des Bayerischen Innenministeriums möglich.
I.
Damit die vorhandenen AED im öffentlichen
Raum bestmöglich eingesetzt werden, wird in Kooperation mit den
Hilfsorganisationen ein Konzept entwickelt, das flankierend auf die Schulung
und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger abzielt. Zielstellung ist, dass
neben den vorhandenen Ersthelfer-Strukturen im betrieblichen Kontext und
weiteren bereits qualifizierten Ersthelferinnen und -Ersthelfern weitere Teile
der Zivilgesellschaft informiert und geschult werden. Um hier einen möglichst
großen Personenkreis zu erreichen, sollte über einen Zeitraum von mindestens
zwei Jahren der Fokus auf Schulungen, öffentlichen Informationsveranstaltungen
und eine begleitende Informationskampagne liegen. Erforderlich ist die
Mitwirkung von bestehenden Initiativen und Vereinen, die ihre Mitglieder
mobilisieren sowie die politische Unterstützung in Rahmen einer
Schirmherrschaft.
II.
Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll
außerdem eruiert werden, inwiefern eine Verknüpfung der AED-Standorte mit dem
System der Integrierte Rettungsleitstelle möglich ist, um bei eingehenden
Notrufen auf AED in der Nähe zu verweisen oder sogar First-Responder
informieren zu können. Empfehlenswert ist zudem die
Einbeziehung des Landkreises.
III.
Die Erstellung einer stadtweiten
und zentral organisierten Übersicht vorhandener AED-Standorte und die
punktuelle Ergänzung neuer Geräte kann im Jahr 2021 umgesetzt werden. Die
Konzeptentwicklung findet begleitend statt und wird unter Einbeziehung weiterer
Kooperationspartner konkretisiert.
Anlagen: CSU-Antrag 073_2019 Defibrillatoren