Die in beiden Fraktionsanträgen beantragte Einberufung eines
„runden Tisches“ zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für das
Vereinsgelände des FSV Erlangen-Bruck wird nicht benötigt, da sich durch die
Beteiligung beim Förderprogramm des Bundes (Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) eine Entwicklungsmöglichkeit für den
Verein ergeben hat.
Die Fraktionsanträge 156/2019 und 253/ 2019 gelten somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wie in der durch den Stadtrat einstimmig beschlossenen Vorlage 52/020/2020 aufgezeigt, hat sich die Stadt Erlangen beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben, um die Weiterentwicklung des Vereinsgeländes des FSV Erlangen-Bruck zu ermöglichen. Zwischenzeitlich hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 03. März 2021 die Stadt Erlangen mit dem Projekt FSV Bruck in dem oben genannten Bundesprogramm ausgewählt und beschlossen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Vorfeld hat es eine Vielzahl von Gesprächen mit einer Reihe von Ämtern der Stadtverwaltung und Vertretern des FSV Bruck gegeben, um möglich Lösungen für eine finanzierbare und zukunftsweisende Entwicklung des Vereinsgeländes zu prüfen.
Eine zielgerichtete und finanziell tragbare Lösung ist erst durch die Bewerbung beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entstanden. Bei diesem Förderprogramm ist die Kommune der Antragsteller. Die Kommune kann die Fördermittel an Dritte (auch Vereine) weiterreichen. Der Sportverein ist beteiligter Dritter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Bewerbung zum Förderprogramm war ein Beschluss des Stadtrates nötig, der mit der Vorlage 52/20/2020 am 26.11.2020 einstimmig erfolgt ist. Inhaltlich wurde dort aufgezeigt, welche Maßnahmen auf dem Gelände erfolgen sollen.
Zur Aufrechterhaltung und Aufwertung des örtlichen Sport- und Freizeitangebots sollen das Sportzentrum des FSV Erlangen-Bruck und die dazu gehörige Schulsportanlage saniert und der Neubau einer barrierefreien und klimaneutralen Sportstätte bzw. eines Sportheims geplant und umgesetzt werden. Dazu gehören der notwendige Neubau einer Bundeskegelbahn, Verlegung der Tennisplätze und die Neuanlage eines Sportfeldes als Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtung sowie einer kleinen Sporthalle.
Aktuell werden hierzu Pläne erstellt, die dann im Rahmen eines Koordinierungsgespräches in den nächsten Wochen mit dem zuständigen Projektträger Jülich besprochen werden. Danach erfolgt die Erstellung des Zuwendungsantrages und die Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den Projektträger Jülich.
Die Einberufung eines runden Tisches ist daher nicht mehr notwendig.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag SPD/GL 156/2019
Antrag CSU 253/2019