Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 55
Vorlage
55/024/2021
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

I.          Antrag

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 55 i.H.v. 2.875.965,25 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 862.789,58 EUR sowie eines Teilbetrages von 29.482,73 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 100.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.     Ergebnis/Wirkungen

Mit der Möglichkeit, die in der Budgetrücklage des Amtes verbliebenen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.     Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 55 beträgt

2.875.965,25

 

(2019: 2.649.683,20 EUR, 2018: 1.771.232,76 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

00,00

 

 

für das 2.Halbjahr

00,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

00,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

00,00

 

(2019: 00,00 EUR, 2018: 00,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) um 25% rückwirkend zum 01.01.2020 aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder i.V.m. Änderung des § 46 Abs. 7 SGB II. Aufgrund der Revision wurde ein Betrag in Höhe von 2.210.323,72 € nachgezahlt.                                                                                              Rückgang und Stabilisierung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigten Personen nach kurzzeitigem Anstieg im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehend Einsparungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant/mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Die räumliche Zusammenführung mit der GGFA AöR (aktivierende Leistungen) konnte aufgrund der Gegebenheiten des Immobilienmarktes nicht umgesetzt werden.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 862.789,58 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 55 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

100.000,00

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (07.07.2020)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Prämien für Tarifbeschäftigte des Amtes

7.000,00

00,00

 

 

für Personal- und Teamentwicklung z.B. Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen, Supervision etc.

20.000,00

2.159,45

 

 

für Förderung der Betriebsgemeinschaft

10.000,00

00,00

 

 

für Büroausstattung in Einzelfällen

10.000,00

00,00

 

 

für städtischen Zuschuss für Zwecke der GGFA für Laptops (Einrichtung eines E-Learning-Systems)

10.410,00

10.410,00

 

 

für Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge

5.000,00

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-12.569,45

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

42.052,18

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

00,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+42.052,18

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

129.482,73

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-29.482,73

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

100.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Prämien für Tarifbeschäftigte des Amtes

5.000,00

 

2.4.2

Städtischer Zuschuss für die GGFA für den Ankauf von Covid-19 Schnelltests für Maßnahmeteilnehmende und Coaches

20.000,00

 

2.4.3

Förderung der Betriebsgemeinschaft

10.000,00

 

2.4.4

Personal- und Teamentwicklung, z.B. Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen, Supervision etc.

20.000,00

 

2.4.5

Büroausstattung in Einzelfällen

5.000,00

 

2.4.6

Unvorhergesehenes

40.000,00

 

 

3.     Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.     Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 29.482,73 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2020)

 


Anlagen:

Anlage 1_Amt 55 Budgetrelevante Änderungen + Ergebnis