Betreff
Anfrage der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom 16.03.2021;
hier: Freiflächengestaltungssatzung
Vorlage
63/026/2021
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Anfrage der Grünen Liste-Stadtratsfraktion vom 16.03.2021 ist damit beantwortet.


Mit der Anfrage vom 16.03.2021 wurde um einen Bericht über die Erfahrungen zur Freiflächengestaltungssatzung gebeten.

 

Die Freiflächengestaltungssatzung -FGS- trat am 06.03.2020 in Kraft. Gleichfalls wurde ein Leit-faden / Flyer zur FGS mit anschaulichen Beispielen veröffentlicht. Gem. § 7 der Satzung sind für sämtliche Bauvorhaben, die ein bauaufsichtliches Verfahren erfordern, zusammen mit den Bauantragsunterlagen entsprechende Freiflächengestaltungspläne vorzulegen. Durch die Satzungsregelung sind die Antragsteller / Planer gehalten, sich mit der Gestaltung der unbebauten Flächen des Baugrundstückes zu befassen. Gleiches gilt für die Flachdächer, Fassaden und Tiefgaragenüberdeckungen. Insgesamt trägt die FGS dazu bei, dass Freiflächen der Baugrundstücke etc. begrünt geplant werden.

 

Die Planunterlagen werden nun mit Freiflächenplänen bei allen Bauvorhaben ergänzend eingereicht. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Planer und Bauherren nun damit bewusster umgehen und teilweise auch Freiflächenplaner damit fachlich beauftragen. Die Qualität der Pläne und der bewusste Umgang mit Freiflächen hat sich merklich verbessert. Die Aufmerksamkeit ist deutlich erhöht. Die Infoblätter wurden aktiv an die Bauwerber weitergegeben und damit ein Umgang mit guten Beispielen angeregt.

 

Insgesamt hat es den Umgang mit Freiflächen bei den Bauherren und Planern wieder mehr in den Blick gerückt.

Auch das Interesse anderer Kommunen an dieser Satzung ist groß. Auch das mediale Echo ist weiterhin spürbar. Auch Nachfragen, wie die Satzung angenommen wurde und wird waren nach einem Jahr wieder da.


Anlage: Anfrage der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom 16.03.2021