hier: Ergänzung der Checkliste für Bauvorhaben
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Die Anfrage der Grünen Liste-Stadtratsfraktion vom 16.03.2021 ist damit bearbeitet.
Mit der Anfrage vom 16.03.2021 wurde
angefragt, ob die „Checkliste“ zur Einreichung von Bauvorhaben um die
städtischen Förderprogramme zur CO²-Minderung oder zur Fassaden- und
Dachbegrünung ergänzt werden kann.
Die „Checkliste“ bzw. der Prüfbogen für
Bauvorhaben dient in erster Linie der Planannahmestelle zur Prüfung der
eingereichten Bauvorlagen auf Vollständigkeit und ist inhaltlich an den Rahmen
der Bauvorlagenverordnung -BauVorlV- angelehnt. Bauvorlagen sind danach die
einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die
Bearbeitung des Bauantrages etc. erforderlich sind (Art. 1 Abs. 1 BauVorlV).
In einem weiteren Schritt soll der
Prüfbogen auf der Homepage der Stadt Erlangen / Bauaufsichtsamt eingestellt
werden, damit alle Interessierten bereits im Vorfeld sehen können, welche
Unterlagen benötigt werden. Im Rahmen der Bauberatungen kann gleichfalls auf
diesen Prüfbogen hingewiesen werden.
Im Sinne der Ziele der Stadt Erlangen werden wir in den
Prüfbogen einen Hinweis auf die angesprochenen Förderprogramme aufnehmen.
Derzeit erarbeitet das Umweltamt einen Textbaustein, der dann auf
Beratungsangebote hinweist und einen Link auf die Angebote gibt.
Wir sind dabei, auch andere Förderprogramme auf einem extra Hinweisblatt Bauwerbern beim Einreichen der Unterlagen als Hinweis mitzugeben.
Anlage: Anfrage der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom 16.03.2021