Betreff
Investitionskostenzuschuss für die Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergartens Albertus-Magnus im Stadtteil Frauenaurach
Vorlage
510/041/2021
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Die katholische Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus erhält für die Sanierung und Erweiterung einer Kindertageseinrichtung mit insgesamt 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen einen

Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 1.678.000 €, das sind 80 % der förderfähigen Kosten.

2.    Bei unverzüglicher Vorlage der Antragsunterlagen und Fertigstellung des Bauvorhabens bis 30.06.2023 erhöht sich der Zuschuss um 20 % der förderfähigen Kosten, aktuell 419.000 € (Zuschusshöhe insgesamt: 2.097.000 €).

3.    Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Frauenaurach, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Bauvorhaben
Die kath. Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus betreibt derzeit einen eingruppigen Kindergarten in Frauenaurach. Aufgrund des Bedarfs an KitaPlätzen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist vorgesehen, die bestehende Einrichtung zu sanieren und um eine Kindergarten- und eine Krippengruppe zu erweitern.

     

      Bedarfseinschätzung
Der Bedarf für den Erhalt und die Neuschaffung der Plätze wurde mit Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 (Nr. 512/059/2018) anerkannt.

 

      Finanzierung der Maßnahme
Die Baumaßnahme sollte im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms finanziert werden. Da das Investitionsprogramm wegen ausgeschöpfter Mittel zunächst nicht verlängert wurde, wurde die Finanzierbarkeit des Vorhabens von der Kirchenstiftung neu geprüft und zunächst nicht vorangetrieben. Nachdem das Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Verlängerung des Investitionsprogramms mit einer Fertigstellungsfrist bis 30.06.2023 verkündete, stellte das Jugendamt umgehend den FAG-Antrag bei der Regierung von Mittelfranken. Allerdings wurde in den nachfolgend erlassenen Förderrichtlinien zum Investitionsprogramm nur die Antragsfrist bis 30.06.2021 verlängert und nicht die Fertigstellungsfrist. Das bedeutet, dass derzeit nur Investitionen gefördert werden, die bis 30.06.2022 abgeschlossen sind. Diese Frist kann die katholische Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus jedoch nicht einhalten.

     

      Da die Kirchenstiftung im guten Glauben auf einen erhöhten Baukostenzuschuss die Planung weiterbetrieben hat und eine Anpassung der Fertigstellungsfrist bis 30.06.2023 möglich erscheint, schlägt die Verwaltung vor, bei unverzüglicher Weiterplanung des Bauvorhabens
100 % der förderfähigen Kosten, wie eigentlich durch das Investitionsprogramm vorgesehen, durch die Stadt Erlangen zu bezuschussen. Von den förderfähigen Kosten von 2.097.000 € würde die Regierung einen Anteil von 1.153.000 € übernehmen, die Stadt Erlangen 944.000 €.

     

      Bei Anwendung der regulären Fördermodalitäten der Stadt Erlangen (80% der förderfähigen Kosten) würden sich die Kosten für den Träger erheblich um ca. 419.000 € erhöhen. Dem gegenüber stünde eine relativ geringe Minderung des Anteils für die Stadt Erlangen um

      189.000 € von 944.000 € auf 755.000 €. Dies würde bedeuten, dass der Träger das Vorhaben nicht verwirklichen könnte, mit der Folge, dass für Frauenaurach/Hüttendorf/Kriegenbrunn nicht nur Plätze nicht neu geschaffen werden, sondern auch vorhandene Plätze wegfielen.

 

      Bei Verlängerung der Fertigstellungsfrist des Bauvorhabens bis 30.06.2023 und der dadurch möglichen Anwendbarkeit des Investitionsprogrammes läge der Anteil der Regierung bei 1.887.300 €, der Anteil der Stadt Erlangen bei 209.700.       

     

      3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

     

      Bezuschussung der förderfähigen Baukosten mit 100 %, unabhängig von der Anwendbarkeit des 4. Sonderinvestitionsprogramms.

      Die Fördersumme der Maßnahme wurde für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 eingeplant.

     

      4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:     

2.097.000 €

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

FAG-Förderung          

 

1.153.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: