1.
Die katholische Kirchenstiftung St.
Albertus-Magnus erhält für die Sanierung und Erweiterung einer
Kindertageseinrichtung mit insgesamt 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen
einen
Investitionskostenzuschuss nach
Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 1.678.000 €, das sind 80 %
der förderfähigen Kosten.
2. Bei
unverzüglicher Vorlage der Antragsunterlagen und Fertigstellung des
Bauvorhabens bis 30.06.2023 erhöht sich der Zuschuss um 20 % der förderfähigen
Kosten, aktuell 419.000 € (Zuschusshöhe insgesamt: 2.097.000 €).
3. Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Frauenaurach, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bauvorhaben
Die kath. Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus betreibt derzeit einen
eingruppigen Kindergarten in Frauenaurach. Aufgrund des Bedarfs an KitaPlätzen
und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist vorgesehen, die bestehende
Einrichtung zu sanieren und um eine Kindergarten- und eine Krippengruppe zu
erweitern.
Bedarfseinschätzung
Der Bedarf für den Erhalt und die Neuschaffung der Plätze wurde mit
Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 (Nr. 512/059/2018) anerkannt.
Finanzierung der
Maßnahme
Die Baumaßnahme sollte im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms
finanziert werden. Da das Investitionsprogramm wegen ausgeschöpfter Mittel
zunächst nicht verlängert wurde, wurde die Finanzierbarkeit des Vorhabens von
der Kirchenstiftung neu geprüft und zunächst nicht vorangetrieben. Nachdem das
Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Verlängerung des
Investitionsprogramms mit einer Fertigstellungsfrist bis 30.06.2023
verkündete, stellte das Jugendamt umgehend den FAG-Antrag bei der Regierung von
Mittelfranken. Allerdings wurde in den nachfolgend erlassenen Förderrichtlinien
zum Investitionsprogramm nur die Antragsfrist bis 30.06.2021 verlängert und
nicht die Fertigstellungsfrist. Das bedeutet, dass derzeit nur Investitionen
gefördert werden, die bis 30.06.2022 abgeschlossen sind. Diese Frist kann die
katholische Kirchenstiftung St. Albertus-Magnus jedoch nicht einhalten.
Da die Kirchenstiftung im
guten Glauben auf einen erhöhten Baukostenzuschuss die Planung weiterbetrieben
hat und eine Anpassung der Fertigstellungsfrist bis 30.06.2023 möglich
erscheint, schlägt die Verwaltung vor, bei unverzüglicher Weiterplanung des
Bauvorhabens
100 % der förderfähigen Kosten, wie eigentlich durch das Investitionsprogramm
vorgesehen, durch die Stadt Erlangen zu bezuschussen. Von den förderfähigen
Kosten von 2.097.000 € würde die Regierung einen Anteil von 1.153.000 €
übernehmen, die Stadt Erlangen 944.000 €.
Bei Anwendung der regulären Fördermodalitäten der Stadt Erlangen (80% der förderfähigen Kosten) würden sich die Kosten für den Träger erheblich um ca. 419.000 € erhöhen. Dem gegenüber stünde eine relativ geringe Minderung des Anteils für die Stadt Erlangen um
189.000 € von 944.000 € auf 755.000 €. Dies würde bedeuten, dass der Träger das Vorhaben nicht verwirklichen könnte, mit der Folge, dass für Frauenaurach/Hüttendorf/Kriegenbrunn nicht nur Plätze nicht neu geschaffen werden, sondern auch vorhandene Plätze wegfielen.
Bei Verlängerung der Fertigstellungsfrist des Bauvorhabens bis 30.06.2023 und der dadurch möglichen Anwendbarkeit des Investitionsprogrammes läge der Anteil der Regierung bei 1.887.300 €, der Anteil der Stadt Erlangen bei 209.700.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bezuschussung der förderfähigen Baukosten mit 100 %, unabhängig von der Anwendbarkeit des 4. Sonderinvestitionsprogramms.
Die Fördersumme der Maßnahme wurde für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 eingeplant.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.097.000 € |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen FAG-Förderung |
1.153.000 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: