Für die Bezuschussung von herausragenden, über das normale Maß hinausgehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen Erlanger Sportvereine werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtlinien für ein Sonderprogramm beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Sportausschuss hat im Februar 2020 per Beschluss die Sportverwaltung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für ein kommunales Sonderprogramm zur Förderung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen für förderfähige Erlanger Sportvereine zu prüfen. Hintergrund hierfür sind die anstehenden Herausforderungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Maßnahmen zur Verbesserung von energetischen Rahmenbedingungen und/oder ökologischen Aufwertungen der vorhandenen Sportanlagen der Erlanger Sportvereine. Hierbei soll der Grundstein für die infrastrukturelle Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in Erlangen gelegt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen der Anpassung der geltenden Richtlinien der städtischen Sportförderung wurden im Jahr 2020 u.a. die Fördermöglichkeiten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen Erlanger Sportvereine deutlich verbessert. So gelten nun gestaffelte Zuschusshöhen, mit denen insbesondere energetische Sanierungen signifikant stärker als bisher gefördert werden können.
Darüber hinaus soll nun mittels eines auf 5 Jahre befristeten Sonderprogramms für Vereine mit eigenen Sportanlagen der starke Impuls gesetzt werden, wirklich umfassende infrastrukturelle Verbesserungen vorzunehmen, die einen erheblichen Mehrwert für die Stadtgesellschaft und die Ziele des Klimaschutzes haben. Die Maßnahmen sollen sich deutlich von den üblichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen abheben. Die Sportvereine sollen animiert werden diese große Chance zu nutzen und Investitionen für die Zukunft vorzunehmen, die ohne ein solches Sonderprogramm vielleicht für lange Zeit utopisch gewesen wären.
Das am Ende für den jeweiligen Sportverein unter Berücksichtigung aller Fördergeber lediglich ein Eigenanteil von 10 v.H. der Investitionssumme verbleiben soll, ist der geeignete Anstoß, um zeitnah wirklich grundlegende Verbesserungen der Sportanlagen zu ermöglichen, ohne dass dies die Vereine finanziell überfordert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Sportverwaltung hat für das Sonderprogramm Richtlinien erarbeitet, die mit dem Sportbürgermeister, dem Vorstand des Sportverbandes sowie mit Unterstützung eines Vertreters aus den Erlanger Sportvereinen einvernehmlich vorbesprochen wurde.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000 € |
bei IPNr.: 421.882 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Nach
Beschluss der Vorlage wird die Verwaltung eine Anmeldung von Finanzmittel in
Abhängigkeit der Anmeldungen durch die Vereine für den HH 2022 und folgende
vornehmen. |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind nur für HH 2021 vorhanden auf IvP-Nr. 421.882
sind nicht vorhanden
Anlagen: Richtlinien Sonderprogramm