Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit dem 13. Infobrief des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 22.12.2020 zum Thema „Internet in Asylunterkünften“ wurden Möglichkeiten der Schaffung eines Internetzugangs in Asylunterkünften geregelt. Die Regelungen wurden mit dem 16. Infobrief des StMI vom 09.03.2021 aktualisiert und enthalten folgende grundsätzliche Feststellungen:
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Die
Kosten für den Bedarf an Kommunikation (auch Internet) sind durch die
Transferleistungen (z.B. Leistungen nach dem AsylbLG) abgedeckt (d.h. in den
jeweiligen Regelbedarfen inbegriffen). Daher müssen sich die Bewohner*innen
grundsätzlich selbst um den Abschluss von kabelgebundenen Internetverträgen
kümmern oder auf Alternativen wie Surfsticks oder mobile Hotspots
zurückgreifen.
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Um den
Bewohner*innen einen Internetzugang in Eigeninitiative oder über Dritte zu
ermöglichen, soll in den Unterkünften, in denen die technischen
Grundvoraussetzungen noch nicht vorliegen, dieser von der Unterkunftsverwaltung
geschaffen und finanziert werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten der
Unterkünfte variiert die Internetfähigkeit; d.h. Maßnahmen sind abhängig vom
Einzelfall (= Beschaffenheit der Infrastruktur, z.B. Leitungen) und es sind
individuelle Lösungen je Unterkunft zu finden.
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Die
Unterkunftsverwaltung ist für die leitungsmäßige Internetanbindung („Dose an
der Wand“) zuständig; an diese können die Bewohner*innen ihren Router etc.
anschließen.
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Die
Unterkunftsverwaltung stellt durch Kostentragung die erforderliche Hardware zur
Verfügung (z.B. AccessPoint, Router, Repeater) und sorgt für ggf. notwendige
Einbaumaßnahmen vor Ort. Dabei sind bau- und brandschutzrechtliche Vorgaben zu
beachten.
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Der
Abschuss der Internet-/ DSL-Verträge mit einem Provider muss über Dritte oder
die Bewohner*innen erfolgen.
Zur Umsetzung der Regelungen für die Unterkünfte im Stadtgebiet Erlangen hat die Integrationslotsin am 25.02.2021 alle relevanten Akteure (Regierung von Mittelfranken, Unterkunftsverwaltung, GME, Flüchtlingskoordinator, EFIE, Freifunk) zu einem gemeinsamen digitalen Gespräch eingeladen. Zielsetzung dabei war es, Eckpunkte des weiteren Vorgehens festzulegen und eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen.
Die Regierung von Mittelfranken konnte nicht teilnehmen. Absprachen und Maßnahmen in Bezug auf die drei Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung werden bilateral zwischen der Regierung von Mittelfranken und Freifunk getroffen. Derzeit besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf durch die Stadt.
Im Gespräch vom 25.02.2021 wurden konkrete und individuelle Maßnahmen für jede einzelne dezentrale Unterkunft abgeleitet und Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten festgelegt. Ergebnis ist ein Maßnahmenplan, der vom Sozialamt (Integrationslotsin) aktualisiert und fortgeschrieben wird.
Folgender Maßnahmenplan wurde für die dezentralen Unterkünfte (insgesamt 11) festgelegt:
- fünf Unterkünfte sind bereits mit Internet versorgt;
- bei drei Unterkünften wurde die Versorgung mit WLAN bereits begonnen und sollte voraussichtlich bis Pfingsten umgesetzt werden. Aufgrund von evtl. langen Lieferzeiten der erforderlichen Hardware könnte es ggf. um Verzögerungen kommen;
- eine Unterkunft muss wegen Auflösung nicht mehr mit Internet versorgt werden;
- bei zwei Unterkünften wird die Versorgung nach Pfingsten geprüft und mit evtl. erforderlichen Maßnahmen begonnen.
Weiter
erfolgte die Zusage, dass die Stadt die Kosten für Anschluss/Bereitstellung/
ggf. notwendige Handwerkertätigkeiten und Hardware (z.B. Router) übernimmt.
Der Abschuss der Internet-/ DSL-Verträge mit einem Provider erfolgt über EFIE e.V.
Eine weitere regelmäßige Abstimmung
wurde vereinbart. Das Sozialamt (Integrationslotsin) hat die Bündelung von
Informationen und die Fortschreibung/ Aktualisierung des Maßnahmenplanes als
Aufgabe übernommen.
Anlagen: