Betreff
WLAN in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Vorlage
50/043/2021
Aktenzeichen
V/50
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit dem 13. Infobrief des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 22.12.2020 zum Thema „Internet in Asylunterkünften“ wurden Möglichkeiten der Schaffung eines Internetzugangs in Asylunterkünften geregelt. Die Regelungen wurden mit dem 16. Infobrief des StMI vom 09.03.2021 aktualisiert und enthalten folgende grundsätzliche Feststellungen:

 

-       Die Kosten für den Bedarf an Kommunikation (auch Internet) sind durch die Transferleistungen (z.B. Leistungen nach dem AsylbLG) abgedeckt (d.h. in den jeweiligen Regelbedarfen inbegriffen). Daher müssen sich die Bewohner*innen grundsätzlich selbst um den Abschluss von kabelgebundenen Internetverträgen kümmern oder auf Alternativen wie Surfsticks oder mobile Hotspots zurückgreifen.

-       Um den Bewohner*innen einen Internetzugang in Eigeninitiative oder über Dritte zu ermöglichen, soll in den Unterkünften, in denen die technischen Grundvoraussetzungen noch nicht vorliegen, dieser von der Unterkunftsverwaltung geschaffen und finanziert werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten der Unterkünfte variiert die Internetfähigkeit; d.h. Maßnahmen sind abhängig vom Einzelfall (= Beschaffenheit der Infrastruktur, z.B. Leitungen) und es sind individuelle Lösungen je Unterkunft zu finden.

-       Die Unterkunftsverwaltung ist für die leitungsmäßige Internetanbindung („Dose an der Wand“) zuständig; an diese können die Bewohner*innen ihren Router etc. anschließen.

-       Die Unterkunftsverwaltung stellt durch Kostentragung die erforderliche Hardware zur Verfügung (z.B. AccessPoint, Router, Repeater) und sorgt für ggf. notwendige Einbaumaßnahmen vor Ort. Dabei sind bau- und brandschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

-       Der Abschuss der Internet-/ DSL-Verträge mit einem Provider muss über Dritte oder die Bewohner*innen erfolgen.

Zur Umsetzung der Regelungen für die Unterkünfte im Stadtgebiet Erlangen hat die Integrationslotsin am 25.02.2021 alle relevanten Akteure (Regierung von Mittelfranken, Unterkunftsverwaltung, GME, Flüchtlingskoordinator, EFIE, Freifunk) zu einem gemeinsamen digitalen Gespräch eingeladen. Zielsetzung dabei war es, Eckpunkte des weiteren Vorgehens festzulegen und eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen.

Die Regierung von Mittelfranken konnte nicht teilnehmen. Absprachen und Maßnahmen in Bezug auf die drei Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung werden bilateral zwischen der Regierung von Mittelfranken und Freifunk getroffen. Derzeit besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf durch die Stadt.

Im Gespräch vom 25.02.2021 wurden konkrete und individuelle Maßnahmen für jede einzelne dezentrale Unterkunft abgeleitet und Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten festgelegt. Ergebnis ist ein Maßnahmenplan, der vom Sozialamt (Integrationslotsin) aktualisiert und fortgeschrieben wird.

 

Folgender Maßnahmenplan wurde für die dezentralen Unterkünfte (insgesamt 11) festgelegt:

 

-       fünf Unterkünfte sind bereits mit Internet versorgt;

-       bei drei Unterkünften wurde die Versorgung mit WLAN bereits begonnen und sollte voraussichtlich bis Pfingsten umgesetzt werden. Aufgrund von evtl. langen Lieferzeiten der erforderlichen Hardware könnte es ggf. um Verzögerungen kommen;

-       eine Unterkunft muss wegen Auflösung nicht mehr mit Internet versorgt werden;

-       bei zwei Unterkünften wird die Versorgung nach Pfingsten geprüft und mit evtl. erforderlichen Maßnahmen begonnen.

 

Weiter erfolgte die Zusage, dass die Stadt die Kosten für Anschluss/Bereitstellung/ ggf. notwendige Handwerkertätigkeiten und Hardware (z.B. Router) übernimmt.

Der Abschuss der Internet-/ DSL-Verträge mit einem Provider erfolgt über EFIE e.V.

 

Eine weitere regelmäßige Abstimmung wurde vereinbart. Das Sozialamt (Integrationslotsin) hat die Bündelung von Informationen und die Fortschreibung/ Aktualisierung des Maßnahmenplanes als Aufgabe übernommen.

 


Anlagen: