Betreff
Antrag Nr. 437/2020
Stadtteilbeirat Anger-Bruck bezüglich Abwasserkanal Pommernstaße
Vorlage
EBE-2/010/2021
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 437(2020 vom 17.12.2020 ist hiermit abschließend bearbeitet.


Die Entwässerung im Bereich der Pommernstraße erfolgt im Mischsystem.

 

Es bestehen zwei voneinander hydraulisch getrennte Einzugsgebiete:

 

 

  1. Bereich nordöstlich Pommernstraße 28 d:
    Das Abwasser wird in einem Kanal DN 300 gesammelt und quert in einem DN 400
    bei Pommernstraße 20 die A 73. Die Weiterleitung erfolgt im Sammler Ei 1200/1800
    entlang der A 73.

  2. Bereich südwestlich Pommernstraße 28 d mit Bayernstraße, Friesenweg, Schwaben-straße, Sachsenstraße, Hessenstraße, Holsteinerweg und Thüringer Straße.

Das Abwasser wird im Bereich der Buswendeschleife in der Pommernstraße

zusammengeführt und quert dort die A 73 in einem DN 1000. Die Weiterleitung

erfolgt im Kanal Am Erlanger Weg mit den Querschnitten DN 800 bzw. DN 1500.

 

Gemäß vorliegender hydrodynamischer Kanalnetzberechnung werden die zulässigen Überstauhäufigkeiten bei allen Schächten in der Pommernstraße nicht überschritten. Eine Vergrößerung
der dortigen Abwasserkanäle ist somit nicht veranlasst.

 

Derzeit erfolgt eine erneute hydrodynamische Kanalnetzberechnung nach aktuellen Erkenntnissen über das gesamte Stadtgebiet, die Fertigstellung wird bis Ende 2021 erwartet. Die Beauftragung eines Gutachters für eine isolierte Betrachtung der Bereiche Pommernstraße, Thüringer Straße und Erlanger Weg ist aufgrund der bestehenden Abhängigkeiten im Gesamtnetz nicht zielführend.

 

Die im Rahmen des Bau- und Sanierungsprogramms 2021 im BWA am 16.06.2020 beschlossene hydraulische Kanalsanierung in der Bayernstraße wird zeitnah umgesetzt.

 

 

 

Kann ein Kanal das anfallende Wasser nicht mehr ableiten, so bedeutet dies nicht zwingend,
dass er deswegen unterdimensioniert ist. Eine Kanalisation, die auch extreme Regenfälle
aufnimmt und somit völligen Schutz vor Überschwemmungen bietet, ist technisch weder durchführbar noch finanzierbar.
Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz bei starken Unwettern ist
kein Hinweis auf zu klein dimensionierte Kanäle.

 

Nach den geltenden Vorschriften ist zu beachten, dass jeder Grundstückseigentümer sein
Gebäude und Hausrat gegen Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Entwässerungs-einrichtung schützen muss. Die jeweilige Rückstauebene ist die Straßenoberkante vor dem Grundstück, d. h. alle darunterliegenden Öffnungen sind gegen Rückstau zu sichern.
Die Stadt Erlangen informiert die Bürger*innen auf der Homepage mit dem Merkblatt
„Schutz gegen Rückstau aus dem Abwasser“.

 

Weiterhin sind Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Oberflächenwasser notwendig.
Bereits durch kleine bauliche Anpassungsmaßnahmen, zum Beispiel Umwehrungen an Keller-fenstern oder Stufen vor Hauszugängen, kann oft erheblicher Schaden durch eindringendes
Wasser vermieden werden.

 

 

 

 

 


Anlagen:        Antrag Nr. 437/2020