Stadtteilbeirat Anger-Bruck bezüglich Abwasserkanal Pommernstaße
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag Nr. 437(2020 vom 17.12.2020 ist hiermit abschließend bearbeitet.
Die Entwässerung im Bereich der Pommernstraße erfolgt im
Mischsystem.
Es bestehen zwei voneinander hydraulisch getrennte Einzugsgebiete:
- Bereich nordöstlich Pommernstraße 28 d:
Das Abwasser wird in einem Kanal DN 300 gesammelt und quert in einem DN 400
bei Pommernstraße 20 die A 73. Die Weiterleitung erfolgt im Sammler Ei 1200/1800
entlang der A 73.
- Bereich südwestlich Pommernstraße 28 d mit Bayernstraße, Friesenweg, Schwaben-straße, Sachsenstraße, Hessenstraße, Holsteinerweg und Thüringer Straße.
Das Abwasser wird im Bereich der Buswendeschleife in der Pommernstraße
zusammengeführt und quert dort die A 73 in einem DN 1000. Die Weiterleitung
erfolgt
im Kanal Am Erlanger Weg mit den Querschnitten DN 800 bzw. DN 1500.
Gemäß vorliegender hydrodynamischer Kanalnetzberechnung
werden die zulässigen Überstauhäufigkeiten bei allen Schächten in der
Pommernstraße nicht überschritten. Eine Vergrößerung
der dortigen Abwasserkanäle ist somit nicht veranlasst.
Derzeit erfolgt eine erneute hydrodynamische Kanalnetzberechnung nach aktuellen Erkenntnissen über das gesamte Stadtgebiet, die Fertigstellung wird bis Ende 2021 erwartet. Die Beauftragung eines Gutachters für eine isolierte Betrachtung der Bereiche Pommernstraße, Thüringer Straße und Erlanger Weg ist aufgrund der bestehenden Abhängigkeiten im Gesamtnetz nicht zielführend.
Die im Rahmen des Bau- und Sanierungsprogramms 2021 im BWA am 16.06.2020 beschlossene hydraulische Kanalsanierung in der Bayernstraße wird zeitnah umgesetzt.
Kann ein Kanal das anfallende Wasser nicht mehr ableiten, so bedeutet
dies nicht zwingend,
dass er deswegen unterdimensioniert ist. Eine Kanalisation, die auch extreme
Regenfälle
aufnimmt und somit völligen Schutz vor Überschwemmungen bietet, ist technisch
weder durchführbar noch finanzierbar. Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz bei
starken Unwettern ist
kein Hinweis auf zu klein dimensionierte Kanäle.
Nach den geltenden
Vorschriften ist zu beachten, dass jeder Grundstückseigentümer sein
Gebäude und Hausrat gegen Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen
Entwässerungs-einrichtung schützen muss. Die jeweilige Rückstauebene ist die
Straßenoberkante vor dem Grundstück, d. h. alle darunterliegenden Öffnungen
sind gegen Rückstau zu sichern.
Die Stadt Erlangen informiert die Bürger*innen auf der Homepage mit dem
Merkblatt
„Schutz gegen Rückstau aus dem Abwasser“.
Weiterhin sind
Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Oberflächenwasser notwendig.
Bereits durch kleine bauliche Anpassungsmaßnahmen, zum Beispiel Umwehrungen an
Keller-fenstern oder Stufen vor Hauszugängen, kann oft erheblicher Schaden
durch eindringendes
Wasser vermieden werden.
Anlagen: Antrag Nr. 437/2020