Betreff
Einfache Sprache im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen - Rückforderungsbescheid
Vorlage
55/023/2021
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Die Bescheide des Jobcenters Stadt Erlangen werden sukzessive im Rahmen notwendiger Überarbeitungen in möglichst einfacher Sprache formuliert.

Der Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirats vom 07.11.2019 ist hiermit bearbeitet.

 


Im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen - Amt 55, das mit dem Vollzug der passiven Leistungen des SGB II betraut ist, werden monatlich mehr als 3000 Bescheide erlassen und Anschreiben an die Bürger*innen der Stadt Erlangen verfasst.

Eine „Übersetzung“ der Schreiben des Jobcenters Stadt Erlangen in einfache Sprache kann daher nur sukzessive erfolgen, soweit die – vorrangige – Sachbearbeitung dafür Raum lässt. Dies wird in erster Linie im Rahmen ohnehin notwendiger Überarbeitung einzelner Bescheide geschehen.

 

Der Inhalt der Schriftstücke ist für die Empfänger*innen nicht immer leicht verständlich, was vor allem daran liegt, dass unterschiedlichste, komplizierte Lebenssachverhalte durch das ebenfalls nicht einfache zu vollziehende Recht beurteilt und die Rechtsfolgen anhand der gesetzlichen Vorgaben ausführlich und rechtssicher dargestellt werden müssen.

Ziel einer Initiative des Ausländer- und Integrationsbeirates ist es, die Empfänger*innen von Schriftstücken in die Lage zu versetzen, den Inhalt der an sie adressierten Poststücke besser zu verstehen. Damit sollen Rückfragen sowohl beim Ausländer- und Integrationsbeirat als auch bei der Verwaltung reduziert und Missverständnisse und Frustrationen bereits im Vorfeld vermieden werden. Aufgrund dieser Initiative vom 07.11.19 hat sich das Jobcenter Stadt Erlangen mit der “Übersetzung“ von Anschreiben und Bescheiden in eine verständlichere Sprache befasst und erste Schritte zur Umsetzung unternommen. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Aufgabe es ist, die Anschreiben und Bescheide in eine einfache Sprache zu überführen. Beispiele anderer Kommunen sowie Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums wurden bereits zur Umsetzung des Auftrages herangezogen.

Das Jobcenter Stadt Erlangen bemüht sich darum, den Adressat*innen der unterschiedlichsten Anschreiben klar und verständlich den jeweiligen Inhalt zu vermitteln. Gerade im Bereich des einfachen Verwaltungshandelns, in dem regelmäßig Hinweise gegeben oder Unterlagen angefordert werden, wird besonderer Wert auf Verständlichkeit gelegt. Die Mitarbeitenden des Jobcenters haben großes Interesse daran, dass die Adressat*innen verstehen, welche Dokumente bei der Behörde vorgelegt werden sollen, um eine zügige, bürgerfreundliche Sachbearbeitung zu gewährleisten. Hierzu werden die genannten Schreiben auch grafisch sehr übersichtlich gestaltet.

Außerdem stehen die Mitarbeiter*innen des Jobcenters für Rückfragen während der üblichen Telefonzeiten zur Verfügung, die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter*innen sind den Bürger*innen bekannt. Vor Beginn der Pandemie konnte zudem ohne vorherige Terminvereinbarung unter anderem zur Klärung offener Fragen zu Bescheiden in der Eingangszone des Jobcenters vorgesprochen werden.

Der Kreis der Berechtigten nach dem SGB II ist sehr weit gefächert, so dass die Fähigkeit, Bescheide inhaltlich zu verstehen, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Dementsprechend sind dem Jobcenter auch Rückmeldungen bekannt, die sich durchaus positiv zur Verständlichkeit der Schreiben des Jobcenters äußern.

Dieser differenzierten Sachlage gilt es Rechnung zu tragen, indem in den Entscheidungen des Jobcenters Stadt Erlangen auf die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürfnisse der einzelnen Adressaten eingegangen wird. Gleichzeitig müssen die Bescheide des Jobcenters Stadt Erlangen rechtskonform sein sowie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und es muss durch Standardisierungen eine rasche Bearbeitung ermöglicht werden.

Daneben ist zu beachten, dass die gesetzlichen Normen, die in den Bescheiden als Anspruchs- oder Rechtsgrundlage zitiert werden müssen, vom Gesetzgeber nicht in uneingeschränkt verständlicher Form abgefasst worden sind und eine Transkription in leichter zu verstehende Formulierungen u.U. zu Lasten der Rechtssicherheit ginge. Demzufolge müssen Normen unverändert zitiert werden.

Wegen der anhaltend sehr hohen Arbeitsbelastung im Jobcenter, der pandemiebedingten Mehrbelastungen im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen und im Hinblick auf die anstehende Neuorganisation nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2020 war eine „Übersetzung“ der vom Jobcenter verwendeten Schreiben in möglichste einfache Sprache bislang noch nicht umsetzbar.

Nach einer vorläufigen Schätzung müssen im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen (Leistungsabteilung) derzeit 93 Bescheide in Bezug auf die Nutzung der einfachen Sprache überarbeitet werden.

Exemplarisch wurde der Zeitaufwand für notwendige Änderungen an einem Bescheid (s. Anlage) mit rund 300 Minuten festgestellt. Bei 93 zu überarbeitenden Schriftstücken würde sich ein Aufwand von einem Vollzeitäquivalent für drei Monate errechnen.

Daneben ist eine Vielzahl von Anschreiben (Unterlagenanforderungen, Anhörungen etc.) ebenfalls hinsichtlich einer Überführung in die einfache Sprache zu überarbeiten.

Auch die Schreiben aus dem Bereich der aktivierenden Leistungen sollten im Hinblick auf ihre Verständlichkeit überprüft werden.

 

Eine Erstellung von Begleitschreiben, die die einzelnen Bescheide jeweils in einfacher Sprache erläutern, wurde geprüft, wird aber als untauglich angesehen. Denn ein zusätzliches Behördenschreiben setzt den Rechtsschein eines (weiteren) Verwaltungsakts, auch dann, wenn es ausdrücklich als bloße zusätzliche Erläuterung bezeichnet wird und provoziert Widersprüche dagegen. Es besteht dann immer das Risiko, dass eine ungenaue – weil einfache – Formulierung zum Erfolg eines Rechtsbehelfs führt.

Zudem macht eine allgemein verständliche Formulierung des Bescheidtenors, der in der Regel auf der allerersten Seite des Bescheides als erstes ins Auge fällt und gelesen wird, die Beifügung eines weiteren Schreibens überflüssig. Hinzu kommt, dass der jeweils individuell zu leistende Mehr-, wenn nicht doppelte Aufwand für die Verfassung von Zusatzschreiben nicht leistbar ist.

 


Anlagen:

Anlage 1_Amt 55 Rückforderungsbescheid einfache Sprache

Anlage 2_Amt 55 Rückforderungsbescheid aktuelle Fassung

Anlage 3 Antrag 298_2019 Ausländer- und Integrationsbeirat