Betreff
Auflösung Unterkünfte für Geflüchtete
Vorlage
50/040/2021
Aktenzeichen
V/502/MG009
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag Nr. 053/2021 der Erlanger Linken werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag vom 23.03.2021 (Nr.053 /2021) ist somit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
Die Stadt Erlangen soll nach oben genannten Antrag der Erlanger Linke sofort die dezentralen Unterkünfte auflösen und die Bewohner dezentral im Stadtgebiet unterbringen. Außerdem sollen mit anderen Gebietskörperschaften, die im Erlanger Stadtgebiet Sammelunterkünfte betreiben, Gespräche zur schnellstmöglichen Auflösung dieser und zur dezentralen Unterbringung geführt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Nach § 4 des bayerischen Aufnahmegesetzes (AufnG) werden Personen im Asylverfahren mit wenigen Ausnahmen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In diesen Unterkünften ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern der Regelfall. In Erlangen hat man die Bewohner*innen, die sich ein Zimmer teilen müssen, sehr bewusst ausgewählt, d.h. man hat versucht in erster Linie Familien und Freunde, Bekannte und Verwandte gemeinsam unterzubringen. In vielen Fällen konnten Wünsche der Bewohner*innen, die meist über die Flüchtlings- und Integrationsberater*innen geäußert wurden, berücksichtigt werden. Die Belegung in den einzelnen Zimmern hat damit häufig schon familiären Charakter bzw. den Charakter von Wohngemeinschaften, auch wenn nur entfernt Verwandte oder Freunde zusammen in einem Zimmer wohnen.

 

Personen mit Erkrankungen werden - nach Feststellung durch das Gesundheitsamt – ohnehin in Einzelzimmern untergebracht.

 

Es gibt einige Unterkünfte, in denen die Bewohner*innen eigene Wohneinheiten ohne Gemeinschaftsnutzung haben (z.B. Waldstraße, Bohlenplatz und Keltschstraße). Insbesondere in den vier Unterkünften mit mobilen Wohneinheiten ist eine Unterbringung ohne Gemeinschaftsnutzung von Aufenthalts- und Sanitärräumen derzeit nicht möglich. Da die Regierung von Mittelfranken im vergangenen Jahr kaum Geflüchtete zugewiesen hat, sind diese Unterkünfte derzeit jedoch nicht dicht belegt.


 

Für die Unterbringung von Geflüchteten ist die bayerische Staatsregierung zuständig und aufgrund der Gesetzgebung und den dazu gehörenden Weisungen ist eine Auflösung der dezentralen Unterkünfte derzeit rechtlich nicht möglich und eine Änderung der Rechtsgrundlagen nicht angedacht. Eine Unterbringung in Hotelzimmern würde die soziale Gemeinschaft beeinträchtigen; die Unterbringung von Familien in mehreren Zimmern ohne Möglichkeit sich selbst zu verpflegen, würde gerade jetzt die Flüchtlingsfamilien schwer belasten und sie an deren psychische Grenzen bringen. Aufgrund des Wohnungsmarktes in Erlangen wäre es derzeit vollkommen unmöglich die ca. 400 Bewohner*innen aus den Unterkünften in Wohnungen unterzubringen.

 

Die Verwaltung wird bis spätestens 30.04.2021 die wenigen verbliebenen Bewohner (7) der Michael-Vogel Str. in andere Unterkünfte umziehen. Der Standort kann damit aufgelöst werden. Ein Ersatzbau ist in Planung.

 

Dennoch haben sowohl die bay. Staatsregierung wie auch die Stadt Erlangen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus getroffen:

Zu diesen Maßnahmen gehören das Zugangsverbot für Besucher*innen in den Unterkünften, Verteilung von FFP2-Masken und das Verbot von Menschensammlungen in und um die Unterkünfte.

 

Darüber hinaus hat die Flüchtlings- und Integrationsberatung in der Stadt Erlangen ihre Aufklärungsarbeit zum Coronavirus und in jüngsten Zeiten auch zur Impfung verstärkt. In den Gemeinschaftsunterkünften wurden die entsprechenden Aufklärungshinweise von zuständigen Behörden (Bundesgesundheitsministerium, bay. Innenministerium, Stadt Erlangen, Regierung von Mittelfranken) in relevante Sprachen übersetzt und ausgehängt. Zudem kontaktieren die Flüchtlingsberater*innen die Bewohner*innen und Multiplikator*innen in den Unterkünften proaktiv telefonisch und klären immer wieder zur aktuellen Lage auf. Auch die Hausverwalter sind in der Aufklärungsarbeit aktiv und belehren bei Verstößen gegen die Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

        Das Sozialamt steht mit der Regierung von Mittelfranken/Unterkunftsverwaltung im engen Kontakt, es erfolgt eine gute Unterstützung bei Fragen zur Unterbringung und die Vorgaben werden durch das Sozialamt zügig umgesetzt.

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 053/2021 Antrag Erlanger Linke