Betreff
Problematische Pflanzenschutzmittel weiter einschränken - ökologische Landwirtschaft stärken
Protokollvermerk aus der 2. Sitzung des UVPA vom 23.02.2021 der Stadträte Herr Dr. Richter und Herr Wening zum Antrag 121/2020
Vorlage
66/051/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses / Werkausschuss EB77 wurde zu der Beschlussvorlage Antrag 121/2020 der erlanger linke „Bienenschutz im Stadtgebiet“ ein Protokollvermerk der Stadträte Herr Dr. Richter und Herr Wening angenommen, wonach bei dem städtischen Hafengleis ebenfalls auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden soll.

 

Die Stadt Erlangen haftet im Streckenbereich des Hafengleises als betriebsverantwortlicher Eigentümer der Gleisanlage für einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb durch die jeweiligen Nutzer. Auch ist im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung eine sichere Gleisanlage zu betreiben die Freihaltung der Gleisanlage von schädlichem Bewuchs notwendig um z.B. die Elastizität und Funktionalität des Schottergefüges zu erhalten. Die vorhandene Gesamtkonstruktion muss in seiner Funktion mit Gleisen, Schwellen und Schotterbett frei von Bewuchs jeglicher Art gehalten werden um den Betrieb und den Lastabtrag sicher und dauerhaft zu gewährleisten.

 

Die Freihaltung wurde bislang durch die insektenunschädlichen Herpizide „Katana“ und „Nozomi“ sichergestellt.

 

Insbesondere für das laufende Jahr 2021 ist eine kurzfristige Umstellung ausgeschlossen, da auf Basis der aktuellen Genehmigung bereits die entsprechenden Maßnahmen für 2021 beauftragt wurden und der erste von zwei Durchgängen im April 2021 vorgesehen ist

 

Unabhängig davon wird die Verwaltung den Einsatz von alternativen Verfahren prüfen und wenn möglich, modellhaft einsetzen. Bei der Prüfung geht es sowohl um die technische Nutzbarkeit als auch um die Marktverfügbarkeit für eine vergleichsweise kleine Gleisanlage wie das städtische Hafengleis. Um die gesetzliche Verpflichtung zur Bewuchsfreihaltung, unabhängig von den Ergebnissen, sicherzustellen, muss ein weiterer Einsatz von genehmigten Herpiziden als Rückfallebene dennoch bestehen bleiben.


Anlagen:        Protokollvermerk