Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die GGFA AöR setzt zusammen mit
Amt 55 die Aufgaben des kommunalen Jobcenters um. Dazu erhalten die beiden
Bereiche vom Bund Mittel für Verwaltungsaufgaben. Da diese Mittel nicht
auskömmlich sind, um adäquate Fallschlüssel und damit zügige Bearbeitung und
qualitativ hochwertige Beratung in den Bereichen Leistungssachbearbeitung,
Fallmanagement und Vermittlung zu realisieren, schichtet das Jobcenter jährlich
ca.30-35% der Eingliederungsmittel in den Verwaltungstitel um.
Zur Kompensation der fehlenden
Finanzmittel wirbt die GGFA AöR in der Folge Mittel aus Förderprogrammen des
Europäischen Sozialfond, des Landes und des Bundes ein.
Diese
unterliegen zuwendungsrechtlichen Einschränkungen. So können bspw. i.d.R. nur
die direkt durch das Programm entstehenden Kosten zu 90% erstattet werden. Der
Eigenanteil sowie die Gemeinkosten sind von der GGFA AöR selbst zu tragen und
wurden bisher aus Überschüssen und der allgemeinen Rücklage finanziert. Diese
Mittel stehen zukünftig nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung, da
die Rücklagen aufgebraucht sind. Eine Fortsetzung der bisherigen
Beantragungsstrategie ohne tragfähiges Finanzierungskonzept für die ungedeckten
Kosten würde dauerhaft zu einer Bestandsgefährdung der GGFA AöR führen.
In dem Analyseprojekt „GGFA 2025“
soll untersucht werden
- in welchen
Geschäftsbereichen der Betriebsteil der gewerblichen Art der GGFA AöR
zukünftig tätig werden soll (bspw. nur SGBII-Empfängerinnen oder auch
Präventionsmaßnahmen, Jugendliche (auch rechtskreisübergreifend) etc.)
- ob die für die
Drittmittelprojekte in Ansatz gebrachten Overhead-Kosten angemessen sind
- welches Volumen der
BgA haben muss, um ein ideales Verhältnis von direkten Kosten und
Overheadkosten zu erlangen
- wie hoch ggf. ein
notwendiger institutioneller Zuschuss sein müsste, um dieses Portfolio zu
verwirklichen
Das Projekt wird von der arf GmbH,
einer Organisationsberatungsfirma mit Schwerpunkt öffentliche Unternehmen
begleitet. Die Beauftragung erfolgte durch das Beteiligungsmanagement der
Stadt.
Das Projekt ist in vier Phasen
gegliedert:
Analysephase:
Mit Mitarbeitenden und
Führungskräften wurden in jeweils einem Workshop die Stärken- und Schwächen,
Chancen und Risiken des BgA erarbeitet (SWOT-Analyse).
Festlegung der Szenerien:
Mit Hilfe der o.g. Ergebnisse
wurden 3 Szenarien definiert (Reduzierung der Drittmittelanträge auf die
Zielgruppe SGBII, Status Quo, Erweiterung in den Bereichen
Beschäftigungsförderung und Prävention), die nun sowohl einer Kosten- als auch
einer Nutzwertanalyse unterzogen werden.
Empfehlung an den Stadtrat:
Im letzten Workshop werden die
Ergebnisse der Kosten- als auch einer Nutzwertanalyse der 3 Szenarien
ausgewertet und eine Empfehlung für den Stadtrat daraus abgeleitet.
Der Ergebnisbericht wird voraussichtlich Mitte Mai zur Verfügung stehen.