Betreff
GGFA 2025 Projektstand
Vorlage
55/022/2021
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die GGFA AöR setzt zusammen mit Amt 55 die Aufgaben des kommunalen Jobcenters um. Dazu erhalten die beiden Bereiche vom Bund Mittel für Verwaltungsaufgaben. Da diese Mittel nicht auskömmlich sind, um adäquate Fallschlüssel und damit zügige Bearbeitung und qualitativ hochwertige Beratung in den Bereichen Leistungssachbearbeitung, Fallmanagement und Vermittlung zu realisieren, schichtet das Jobcenter jährlich ca.30-35% der Eingliederungsmittel in den Verwaltungstitel um.

Zur Kompensation der fehlenden Finanzmittel wirbt die GGFA AöR in der Folge Mittel aus Förderprogrammen des Europäischen Sozialfond, des Landes und des Bundes ein.

Diese unterliegen zuwendungsrechtlichen Einschränkungen. So können bspw. i.d.R. nur die direkt durch das Programm entstehenden Kosten zu 90% erstattet werden. Der Eigenanteil sowie die Gemeinkosten sind von der GGFA AöR selbst zu tragen und wurden bisher aus Überschüssen und der allgemeinen Rücklage finanziert. Diese Mittel stehen zukünftig nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung, da die Rücklagen aufgebraucht sind. Eine Fortsetzung der bisherigen Beantragungsstrategie ohne tragfähiges Finanzierungskonzept für die ungedeckten Kosten würde dauerhaft zu einer Bestandsgefährdung der GGFA AöR führen.

In dem Analyseprojekt „GGFA 2025“ soll untersucht werden

  • in welchen Geschäftsbereichen der Betriebsteil der gewerblichen Art der GGFA AöR zukünftig tätig werden soll (bspw. nur SGBII-Empfängerinnen oder auch Präventionsmaßnahmen, Jugendliche (auch rechtskreisübergreifend) etc.)
  • ob die für die Drittmittelprojekte in Ansatz gebrachten Overhead-Kosten angemessen sind
  • welches Volumen der BgA haben muss, um ein ideales Verhältnis von direkten Kosten und Overheadkosten zu erlangen
  • wie hoch ggf. ein notwendiger institutioneller Zuschuss sein müsste, um dieses Portfolio zu verwirklichen

 

Das Projekt wird von der arf GmbH, einer Organisationsberatungsfirma mit Schwerpunkt öffentliche Unternehmen begleitet. Die Beauftragung erfolgte durch das Beteiligungsmanagement der Stadt.

 

Das Projekt ist in vier Phasen gegliedert:

Analysephase:

Mit Mitarbeitenden und Führungskräften wurden in jeweils einem Workshop die Stärken- und Schwächen, Chancen und Risiken des BgA erarbeitet (SWOT-Analyse).

Festlegung der Szenerien:

Mit Hilfe der o.g. Ergebnisse wurden 3 Szenarien definiert (Reduzierung der Drittmittelanträge auf die Zielgruppe SGBII, Status Quo, Erweiterung in den Bereichen Beschäftigungsförderung und Prävention), die nun sowohl einer Kosten- als auch einer Nutzwertanalyse unterzogen werden.

Empfehlung an den Stadtrat:

Im letzten Workshop werden die Ergebnisse der Kosten- als auch einer Nutzwertanalyse der 3 Szenarien ausgewertet und eine Empfehlung für den Stadtrat daraus abgeleitet.

Der Ergebnisbericht wird voraussichtlich Mitte Mai zur Verfügung stehen.