Antrag TOP 3 der Niederschrift "Beleuchtung Wiesengrund/Zuweg zum DJK"
aus der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Alterlangen vom 03.03.2021
Der Antrag wird aus den im
Sachbericht genannten Gründen nicht weiterverfolgt.
Der als Einbringung durch den Oberbürgermeister gestellte Antrag Nr. 076/2021 TOP 3 der 1. Stadtteilbeiratssitzung Alterlangen vom 03.03.21 gilt hiermit als bearbeitet.
Sachbericht
Der Stadtteilbeirat Alterlangen stellt nachfolgenden Antrag Nr. 076/2021:
Es wird erneut mit 5/4 Stimmen beantragt, entlang der Zufahrtsstraße zum Gelände des DJK „Am See“ zwischen Spitzwegstraße 15 und Wiesenweg 2 eine ausreichende, möglichst insektenfreundliche und tageszeitlich begrenzte Straßenbeleuchtung zu installieren (vom Einbruch der Dämmerung bis 22:00 Uhr). Die Maßnahme soll im Dialog mit dem DJK-Vereinsvorstand und dem Stadtteilbeirat erfolgen.
Grundsätzlich haben
sich an der zu beurteilenden Situation gegenüber dem Antrag vom Juni 2019 keine
fachlichen Änderungen ergeben. Die fachliche Einschätzung der Verwaltung gilt
somit unverändert und ist identisch mit dem Beschlusstext vom September 2019.
Die Beleuchtung von verkehrsbedeutenden innerörtlichen Straßen und Wegen ist eine Kernaufgabe der Verwaltung (Straßenbaulastträger). Sie dient der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und insbesondere der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer bei Nacht.
Die Wegeverbindung Am See ist lediglich als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und insgesamt von eher untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit für Besucher des DJK Erlangen e.V. wird nicht gesehen, da eine ausreichend beleuchtete alternative Wegeverbindung vorhanden ist. So lässt sich auch bei Nacht von der Spitzwegstraße aus über die Pappelgasse, die Barthelmeßstraße, An den Seelöchern und Am See der DJK Erlangen e.V. am Wiesenweg 2 mit nur geringem Umweg verkehrssicher und beleuchtet erreichen (siehe Anlage).
Die beantragte Wegeverbindung liegt im Landschaftsschutzgebiet. Gerade in der aktuellen Klima-und Insektenschutzdiskussion lässt sich aus Sicht der Verwaltung die Erstellung einer nicht erforderlichen Wegebeleuchtung in keinster Weise begründen, da eine Neuerstellung in jedem Falle wertvolle Ressourcen verbrauchen würde obwohl eine unmittelbare Notwendigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gegeben ist.
Neben den Martial- und Herstellungsaufwendungen würden zudem Mehraufwendungen für Stromkosten und Instandhaltung entstehen.
In der Gesamtabwägung ist der Antrag insbesondere vor dem Hintergrund einer klimaschutzorien-tierten Verwaltungsarbeit nicht weiter zu verfolgen.
Anlagen: Antrag Nr. 076/2021
Lageplan
BWA-Beschluss vom
17.09.2019