Betreff
Förderung von Waisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens im Jahr 2020
Vorlage
510/037/2021
Aktenzeichen
IV/510-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Der Ausschuss wird einmal jährlich darüber informiert, wie hoch die Gesamtsumme ist, die im Vorjahr ausgeschüttet wurde.

 

Im Jahr 2020 wurden 11 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 4.706,00 € unterstützt. Die Auszahlung erfolgte in der Regel in einer Summe. Ein Kind wurde mit 2 Auszahlungen unterstützt. In einem Fall wurde die Übernahme von Lernstubengebühren inkl. Mittagsversorgung für das gesamte Schuljahr 2020/21 zugesagt. Davon entfielen auf das Jahr 2020 171,00 €, der Rest wird erst 2021 zahlungswirksam.