Betreff
Zuordnung der Fachstelle "Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt"zum Stadtjugendring
Vorlage
510/036/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

1. Die Fachstelle „Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt“ wird direkt dem Stadtjugendring
    zugeordnet.

2. Die Personalkosten werden dem Stadtjugendring erstattet und im Rahmen der Tarifentwick-
    lung im öffentlichen Dienst fortgeschrieben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Klare Strukturen und dadurch effizientere Aufgabenerfüllung der Fachstelle „Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Im Jahr 2014 wurde die Fachstelle „Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt“ im Jugendamt geschaffen. Die Qualifizierungs- und Beratungsangebote dieser Fachstelle richten sich an Vereine und Jugendverbände mit Sitz im Stadtgebiet Erlangen und bewegen sich im Bereich der „Primären und Strukturellen Prävention“. Unter „Primär“ sind alle Präventionsangebote zu verstehen, die sexualisierte Gewalt vorbeugen. „Strukturell“ bedeutet, dass es sich hierbei um ein Angebot handelt, welches die Strukturen einer Organisation analysiert, festigt, verändert oder ergänzt, um einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erreichen.

 

Hauptaufgaben sind

 

-       Beratung und Unterstützung von Vereinen und Verbänden bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und Konzepten

-       Durchführung von Gefährdungsanalysen als Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten

-       Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse nach § 72 a SGB VIII

-       Sensibilisierung und Qualifizierung der Zielgruppe

-       Vernetzung und Vermittlung an Fach- und Beratungsstellen

-       Öffentlichkeitsarbeit.

      Bei der „Fachstelle zur Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt“ handelt es sich um ein niederschwelliges und kostenfreies Angebot, welches Vereine und Verbände zielgerichtet und lösungsorientiert unterstützt.

 

      Die halbe Planstelle ist dem Jugendamt zugeordnet, die Arbeitsleistung wird beim Stadtjugendring aufgrund der seit vielen Jahren gepflegten vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erlanger Vereinen und Verbänden erbracht. Bis zur Neustrukturierung des Jugendamtes oblag die Fach- und Dienstaufsicht der Abteilungsleitung 510 - Amtsvormundschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss. Seit 01.06.2020 ist die Fachstelle direkt der Sozialpädagogischen Leitung des Jugendamtes zugeordnet. Fachliche Absprachen sind mit dem Vorsitzenden des Stadtjugendrings zu treffen.

     

      Obwohl Führungsverantwortung und Zuständigkeiten vorgegeben sind, führt diese Konstellation in der Praxis immer wieder zu Problemen. Insbesondere ist ein hoher Abstimmungsaufwand zwischen Jugendamt, dem Stadtjugendring und der Stelleninhaber*in notwendig, was die Arbeitsabläufe verzögert und nicht immer zu optimalen Ergebnissen führt. Nachdem die Planstelle derzeit unbesetzt ist, bietet sich die Gelegenheit der strukturellen Veränderung, indem die Fachstelle in die Organisationsstruktur des Stadtjugendrings eingegliedert wird.

     

      Die Fachstelle soll bei positiver Beschlussfassung ab Mitte 2021 direkt beim Stadtjugendring wiederbesetzt werden. Die Personalkosten für 2021 betragen ca. 15.000 € und können aus der Budgetrücklage des Jugendamtes finanziert werden, da Personalkosteneinsparungen in die Budgetrücklage fließen. Für die Folgejahre wird der Zuschuss im Haushaltsverfahren beantragt, für den Haushalt 2022 wären dies ca. 31.500 €.

     

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Verortung der Fachstelle „Beratung und Prävention sexualisierter Gewalt“ direkt beim Stadtjugendring.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und müssen ab den Haushalt 2022 angemeldet werden.


Anlagen: