1. Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen zum Gewerbegebiet Tennenlohe wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB für das Gewerbegebiet Tennenlohe einzustellen und von der Durchführung einer Städtebaulichen Gesamtmaßnahme abzusehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Hintergrund
In Erlangen übertrifft die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen das Angebot deutlich.
Daher wurden im Rahmen der Gewerbeflächenplanung und als Maßnahme der Innenentwicklung Erlangens im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes Tennenlohe vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme eingeleitet. Im Vordergrund stand die Qualifizierung des Gewerbegebiets und die Mobilisierung von gewerblichen Baugrundstücken.
Im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme Gewerbegebiet Tennenlohe wurden folgende Zielsetzungen definiert:
- Profilierung als Standort für hochwertiges Gewerbe der Forschung, Entwicklung und Hochtechnologie sowie des IT-Bereichs
- Schaffung einer Gesamtidentität für das Gewerbegebiet Tennenlohe. Durch Nachverdichtung und höhere Ausnutzung der vorhandenen Potenziale soll eine einheitliche Wahrnehmbarkeit erreicht werden.
- Neuordnung des Gewerbegebiets
- Beitrag zur Deckung des Gewerbeflächenbedarfs
- Verbesserung Verkehrserschließung / Orientierung
- Prüfung weiterer Flächen im Umfeld für eine gewerbliche Entwicklung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im September
2012 wurde der Einleitungsbeschluss für die Vorbreitenden Untersuchungen
„Gewerbegebiet Tennenlohe“ (VU Tennenlohe) durch den Stadtrat getroffen. Im
Jahr 2013 erfolgte die Behörden- und Ämterbeteiligung. Ein Zwischenbericht
wurde dem UVPA 2014 vorgelegt.
Die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 (4) BauGB zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme erfolgten in mehreren Arbeitsschritten. Zum einen erfolgten Vor-Ort-Begehungen, um fundierte Analysedaten zum Gewerbegebiet zu erstellen. Zur internen Bewertung wurde von jeder Fläche ein Steckbrief angefertigt, in dem wesentliche Informationen, wie Grundstücksnutzung, bauliche Struktur, Nutzung von Photovoltaik etc. festgehalten wurden. Die Informationen wurden dann in einem geografischen Informationssystem gebündelt.
Des Weiteren wurden die Eigentümer von Baulücken / Reserveflächen und möglichen Erweiterungsflächen angeschrieben und falls Interesse bestand, Telefonate bzw. persönliche Gespräche mit ihnen bezüglich ihrer Nutzungsinteressen geführt.
Zu Beurteilung des Allgemeinwohlerfordernisses wurde mit Hilfe des Prognosemodells GIFPRO der Bedarf an Gewerbeflächen abgeschätzt.
Im Rahmen des
nun vorliegenden Ergebnisberichts (siehe Anlage 1) wurde geprüft, ob die
Voraussetzungen für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nach §
165 BauGB erfüllt sind und ob diese das geeignete Instrument hierfür ist.
Folgende Festlegungsvoraussetzungen sind im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchungen geprüft worden:
·
Prüfung erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten
In
Erlangen übersteigt der Bedarf an Gewerbeflächen deutlich das Angebot.
Dementsprechend ist diese Voraussetzung für die Durchführung der Gesamtmaßnahme
erfüllt.
·
Prüfung Standortalternativen
Die
Entwicklung von neuen Bauflächen im Außenbereich stößt auf erheblichen
Widerstand von Eigentümern und Stadtgesellschaft. Zudem ist vor dem Hintergrund
einer ressourcenschonenden Stadtentwicklung der erste Focus auf die
Innenentwicklung und die Nutzung vorhandener Potenziale zu legen.
Betrachtet man den erheblichen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen ist die
Nutzung der Nachverdichtungspotenziale in Erlangen unabdingbar, um die
Neuinanspruchnahme von Wirtschaftsflächen im Freiraum möglichst gering zu
halten. Dabei stellt sich nicht die Frage, welches der
Nachverdichtungspotenziale ausgeschöpft wird, sondern nur in welcher
Reihenfolge die Bereiche unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen sowie
der finanziellen und personellen Ressourcen angegangen werden und welche
Instrumente dafür genutzt werden.
·
Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft
Ein
Teil der Erweiterungsflächen im Gewerbegebiet Tennenlohe ist seit Einleitung
der vorbereitenden Untersuchungen entwickelt worden.
o Im Sinne der
Profilierung des Gewerbegebiets als Wissenschafts- und Technologiestandort
konnten mit der Bebauung im Bereich Frauenweiherstraße entsprechende
Unternehmen angesiedelt werden.
o Ebenso
entspricht die Erweiterung der bereits ansässigen Firma für
Spezialtransformatoren im Bereich Dombergstraße dem angestrebten Profil des
Gewerbegebiets Tennenlohe.
o Weitere
Potenziale im Bereich des Reutleser Wegs sind einer gewerblichen Nutzung
zugeführt worden.
o Im Bereich Am
Weichselgarten wurde mit der Erweiterung der Universität ein weiteres
Grundstück im Sinne der Zielvorstellungen der VU Tennenlohe bebaut.
o Für das
städtische Grundstück im Bereich Am Wolfsmantel / Wetterkreuz konnte die
Erschließung gesichert werden, so dass dieses zwischenzeitlich veräußert werden konnte
und nun ebenfalls
einer gewerblichen Nutzung im Sinne der formulierten Zielvorstellungen
zugeführt werden kann.
Für weitere Flächen zeigen sich die Eigentümer
unter bestimmten Voraussetzungen (Kaufpreis, Erbpacht, Flächentausch) bereit
ihre Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen.
Bei knapp einem Drittel ist derzeit keine
Entwicklungsbereitschaft gegeben, so dass diese Flächen voraussichtlich
mittelfristig nicht entwickelt werden können.
Dennoch erscheint aufgrund dieser Veränderungen die Durchführung einer
Gesamtmaßnahme nicht mehr verhältnismäßig.
·
Prüfung der finanziellen Durchführbarkeit
Ein
Großteil der betrachteten Flächen ist bereits heute als Gewerbegebiet
festgesetzt. Dementsprechend hoch sind die Eingangspreise, die die Stadt
Erlangen bei einem Kauf der Flächen bezahlen müsste.
Daher wäre es kaum möglich, dass die Kosten der Gesamtmaßnahme durch die
erzielte Bodenwertsteigerung getragen werden können. Es wäre vielmehr
erforderlich, dass die Stadt Erlangen die entstehenden Kosten weitgehend aus
dem eigenen Haushalt bestreitet.
Dies setzt eine entsprechende Priorisierung und die Zurückstellung anderer
Aufgaben voraus.
·
Prüfung alternativer Instrumente zur Erreichung
der städtebaulichen Voraussetzungen
Die Stadt
Erlangen hat seit 2014 gesamtstädtische Projekte eingeleitet, die Einfluss auf
die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Tennenlohe nehmen können.
o So wurden im
Rahmen der Studie „Aktivierung von mindergenutzten Flächen“ auch Flächen im
Gewerbegebiet Tennenlohe identifiziert, die Potenzial für eine höhere bauliche
Ausnutzung haben.
o Im Rahmen des
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans (VEP) wurde für Tennenlohe
exemplarisch eine Fußwegekonzeption erstellt, die auch das Gewerbegebiet
mitbetrachtet.
o Im Rahmen des
anstehenden Stadtentwicklungsprozesses wird auch die Frage der Ausweisung
weiterer Gewerbeflächen unter anderem vor dem Hintergrund bestehender
Flächenkonkurrenzen und des Klimawandels diskutiert werden.
Somit werden einige Ziele der Gesamtmaßnahme
Tennenlohe auch im Rahmen anderer Projekte weiterverfolgt. Eine Mobilisierung
von Grundstücken hängt aber auch hier von der Entwicklungsbereitschaft der
Eigentümer ab.
Fazit
Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass Teile der vordefinierten Ziele zwischenzeitlich bereits erreicht
wurden bzw. im Rahmen von anderen Projekten und Planungen weiterverfolgt werden
können. Insgesamt ist daher die Durchführung der Gesamtmaßnahme Tennenlohe
nicht mehr verhältnismäßig.
Als Resultat der VU Tennenlohe wird daher empfohlen,
die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Tennenlohe mit anderen geeigneten
Mitteln voranzutreiben und die städtebauliche Gesamtmaßnahme einzustellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Insgesamt sind
durch die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen die Zielsetzungen für
das Gewerbegebiet Tennenlohe geschärft worden und in das Bewusstsein der
Beteiligten gerückt, so dass sich seitdem eine Reihe wesentlicher Änderungen,
wie die beispielhaft dargestellten Bebauungen und die Zunahme der
Entwicklungsbereitschaft ergeben haben.
Da die Durchführung
einer Gesamtmaßnahme aus diesem Grund nicht mehr verhältnismäßig ist, sollen
einzelne Zielsetzungen der Maßnahme im Rahmen anderer Projekte weiterverfolgt
werden:
- Im
Kontext der Aktivierung von Potenzialflächen werden z.B. auch Eigentümer
von Gewerbegrundstücken im Untersuchungsbereich Tennenlohe angeschrieben,
um mit ihnen gemeinsam zu prüfen, ob eine höhere Ausnutzung ihrer Flächen
erreicht werden kann (Beschlussvorlage 611/014/2020).
- Mit dem vom Erlanger Stadtrat
beschlossenen Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan (VEP) liegt ein
verkehrliches Gesamtkonzept für Erlangen vor, das Maßnahmen für den Rad-
und Fußverkehr sowie für den ÖPNV und MIV im Umfeld des Gewerbegebietes
Tennenlohe berücksichtigt (Beschlussvorlage 613/062/2020).
- Im
Rahmen der „Integrierten Gewerbeflächenentwicklungsstrategie Erlangen“
empfahl das beauftragte Gutachterbüro, die FIRU - Forschungs- und
Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und
Umweltplanung mbH unter anderem
die Einführung eines Gewerbegebietsmanagements für ein bestehendes
Gewerbegebiet. Auch dies kann im Weiteren ein Baustein zur
Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Tennenlohe sein (Beschlussvorlage II/WA/020/2019).
- Im
Zusammenhang mit dem anstehenden Stadtentwicklungsprozess wird auch die
Frage der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen unter anderem vor dem
Hintergrund bestehender Flächenkonkurrenzen und des Klimawandels
diskutiert werden (Beschlussvorlage 611/012/2020).
Daher wird empfohlen, auch die mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets
Tennenlohe im gesamtstädtischen Kontext zu thematisieren und nicht
isoliert zu betrachten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan „Gewerbegebiet Tennenlohe – Bereich der vorbereitenden Untersuchungen“
Anlage 2: Ergebnisbericht Vorbereitende Untersuchungen „Gewerbegebiet Tennenlohe“