Betreff
Planfeststellungsbeschluss vom 05.12.2018 für den Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn, den Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen und die Errichtung eines Bodenzwischenlagers
hier: Planänderungsbeschluss vom 26.01.2021
Vorlage
611/044/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Wasserstraßen - Neubauamt Aschaffenburg als Träger des Vorhabens beantragte im Juni 2020 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 05.12.2018 für den Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn, den Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen und die Errichtung eines Bodenzwischenlagers.

 

Die Planänderung betraf zwei Änderungen an der Sparschleuse Kriegenbrunn:

 

  • Zur Herstellung und zum Rückbau des Querdamms soll im oberen Vorhafen der Schleuse temporär eine zusätzliche Zufahrt für den Baustellenverkehr sowie in unmittelbarer Nähe zum Einbauort eine zusätzliche Fläche als Bodenlager und Wendestelle geschaffen werden.
  • Im Wege der Planänderung soll außerdem unter dem Absperrdamm eine Spundwand hergestellt werden.

 

Da es sich bei den Änderungen gegenüber der ursprünglichen Maßnahmen um eine unwesentliche Planänderung handelt, wurde die Änderung im Wege eines Planänderungsbescheides ohne ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planänderungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen lagen vom 18.03. bis 31.03.2021 bei der Stadt Erlangen öffentlich aus. Darüber hinaus waren sie auf der Homepage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt online abrufbar.

 

Die Stadt Erlangen wurde im Juli 2020 aufgefordert, zum Planänderungsantrag eine Stellungnahme abzugeben. In dieser erhob die Stadt Erlangen grundsätzlich keine Einwände gegen den Antrag auf Planänderung an der Schleuse Kriegenbrunn, hat aber folgende Hinweise gegeben bzw. Auflagen vorgebracht:

 

  • Der als Baustraße vorgesehene Feldweg besitzt keine öffentliche Widmung und steht somit weder in städtischer Baulast noch übt das Tiefbaumt der Stadt Erlangen die Funktion als Straßenaufsichtsbehörde aus. Die Nutzung und damit verbundene Bedingungen und Auflagen bedürfen daher der Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. Baulastträger.
  • Bezüglich der Einmündung in die Hüttendorfer Straße ist zu gewährleisten, dass die Funktion des querenden Straßenentwässerungsgrabens dauerhaft aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist der Durchlass der Schleppkurve des Schwerlastverkehrs entsprechend zu verlängern.
  • Weiterhin wurden im Hinblick auf straßenverkehrsrechtliche Belange Bedingungen und Auflagen für die Nutzung der privaten Feldwege als Baustraße genannt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Insbesondere darf der Schwerlastverkehr nur von und nach Norden geführt werden, um eine Belastung der Ortsdurchfahrt von Hüttendorf zu vermeiden.

 

Die Anmerkungen und Auflagen der Stadt Erlangen wurden im Planänderungsbeschluss vom 26.01.2021 berücksichtigt.

 

 


Anlagen: