Der vorliegende
Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. An den grundlegenden
Zielsetzungen aus dem ISEK Büchenbach-Nord 2035 für die
Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord und den Erkenntnissen aus der
städtebaulichen Machbarkeitsstudie wird festgehalten.
Die Verwaltung wird mit der Entwicklung eines baulichen Masterplans durch eine interdisziplinäre städtische Projektgruppe beauftragt. Ziel ist es, den Schulstandort als Stadtteil-Schule weiterzuentwickeln und dabei als ersten Schritt mittelfristig die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule in Büchenbach-Nord herbeizuführen.
Ausgangslage
Am 12. Mai 2021
wurde das ISEK Büchenbach-Nord 2035 durch den Erlanger Stadtrat als Grundlage
für die weitere Entwicklung von Büchenbach-Nord im Städtebauförderungsprogramm
„Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen. (Beschlussvorlage 610.3/024/2021)
Aufbauend auf einem
umfassenden Beteiligungsprozess (mit öffentl. Winterwerkstatt,
Ämterabstimmungsrunden, Expertengespräche mit Akteuren vor Ort,
Stadtteil-Forum, etc.) wird die Entwicklung und Profilierung des Schulstandorts
Büchenbach-Nord als zentrale Schlüsselmaßnahme und Leuchtturmprojekt für die
soziale Stabilisierung und positive Entwicklung des Stadtteils formuliert.
Schulstandort Büchenbach-Nord
Der Schulstandort
Büchenbach-Nord mit der Mönau-Grundschule und einem Standort der bisher
zweihäusigen Hermann-Hedenus-Mittelschule (Haus Nord) bildet bereits heute den
zentralen Bildungsort des Stadtteils. Die Bildungs- und Integrationsleistung
der beiden Schulen in dem Stadtteil mit vielen Nationen (110) und sozialen
Herausforderung ist kaum bekannt und wird in Summe zu wenig gewürdigt.
Die Schulen sind
auf dem gemeinsamen Standort an der Steigerwaldallee untergebracht und nutzen
verschiedene schulische Räume sowie die große Aula, die Sporthalle und Sport-
und Freianlagen gemeinsam. Die Zweihäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule stellt
Schüler*innen und Lehrer*innen vor besondere Herausforderungen. Es gibt kein
eigenes Sekretariat an der Steigerwaldallee, das Pendeln zwischen den beiden
Häusern ist für die Beteiligten mühsam und zeitraubend. (Der aktuelle
Schulentwicklungsplan der Stadt Erlangen formuliert hier entsprechenden
Handlungsbedarf.)
Ein Großteil der
Schüler*innen nimmt an der Ganztagesbetreuung teil. Migrationsbiographien und
Armut in Familien machen hochwertige Förder- und Betreuungsangebote an beiden
Schulen erforderlich. Beiden Schulen fehlen dafür ausreichende
Differenzierungsflächen. Wegen des sogenannten „Migrationsteilers“ an den
Schulen müssen kleinere Klassen gebildet werden, was bei der Kapazitätsplanung
der benötigten Räume ebenfalls zu berücksichtigen ist und an Grenzen stößt.
Die
Hermann-Hedenus-Mittelschule verfolgt die Zusammenführung ihrer beiden Häuser
am Schulstandort Büchenbach-Nord. In der Anlage zur Beschlussvorlage
40/047/2021 berichtet die Schulleitung über die täglichen Herausforderungen an
den Schulbetrieb und bezieht zur Standortfrage Stellung.
Die Notwendigkeit, die Einhäusigkeit der
Hermann-Hedenus-Mittelschule herzustellen, ist aus pädagogischer sowie
schulorganisatorischer Sicht unbestritten. Der Standort Büchenbach-Nord ist aus
folgenden Gründen dem Standort West (Schallershofer Straße) eindeutig
vorzuziehen:
Mit dem Auszug der Hermann-Hedenus-Mittelschule aus dem Standort West (Schallershofer Straße) nach Büchenbach-Nord stehen die dringend benötigten Raumkapazitäten im Schulgebäude der Grundschule zur Verfügung, um den ab 2026 verbindlichen Rechtsanspruch auf Betreuung der Grundschulkinder in Form des offenen/gebundenen Ganztags sowie die eventuell räumliche Verortung einer Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Hort an der Schule) im Schulgebäude an der Schallershofer Straße umzusetzen. Zum anderen wird dadurch die bislang unzureichende Raumsituation und die Aufenthaltsqualität für den Ganztag an der Mönauschule spürbar verbessert. Aktuell werden im Grundschultrakt Flächen von der Hermann-Hedenus-Mittelschule belegt.
Diese Bedarfe wurden bereits 2018 vom Stadtrat festgestellt, der entsprechende Richtungsbeschluss gefasst. Es wird auf die Vorlage IV/054/2018 „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung – Bedarfsfeststellung und Richtungsbeschluss“ verwiesen. Sie gilt daher als richtungsweisend bzgl. der baulichen Prioritätensetzungen im Zuge der Schulstandortentwicklung Büchenbach -Nord.
Im Vorfeld der o.g. Zieldefinition wurde betrachtet, ob die Einhäusigkeit auch am Standort West (Schallershofer Straße) hergestellt werden könnte. Die Betrachtung von 40 und 24 ergab, dass eine hochbauliche Umsetzung zur Herstellung der Einhäusigkeit dort grundsätzlich machbar wäre. Hinsichtlich der gedeckten Sportflächen wären jedoch Engpässe zu erwarten, welche neben den Schulflächen (Unterrichtsräume, Fachräume, Ganztagsflächen, etc.) zu kompensieren wären. Gleichzeitig sollten benötigte Erweiterungsflächen der Grundschule oder sonstige Flächen für Betreuungsangebote ermittelt und in die Betrachtung einbezogen werden.
Aus diesen Gründen ist der Standort Büchenbach-Nord für die Herstellung der Einhäusigkeit der Hemann-Hedenus-Mittelschule der ausschließlich geeignete.
Gebäudebestand und
Außenanlagen
Der Gebäudebestand
aus den 1970er Jahren ist grundsätzlich funktionsfähig, in seiner Ausgestaltung
und Anpassungsfähigkeit auf sich veränderte Lern- und Lebenswelten zeigt er
sich jedoch kaum flexibel. Räumliche Anforderungen und entsprechende
Aufenthaltsqualitäten, wie für die o.g. Bildungs- und Integrationsarbeit im
Stadtteil notwendig sind, können in der angelegten Grundstruktur der
Schulgebäude (primär Klassenhäuser mit Erschließungsfluren und
Unterrichtsräumen und Aula) nur unzureichend erfüllt werden. Der bauliche
Zustand beider Schulgebäude einschließlich der Turnhalle erfordert
grundsätzlich Investitionen in die energetische Sanierung und barrierefreie
Erschließung der Schulbauten. Ab einer bestimmten Größenordnung und Komplexität
(beispielsweise bei einer Zusammenführung der Mittelschule am Standort) sind
anfallende bauliche Änderungen erfahrungsgemäß nicht wirtschaftlich
darstellbar. Bei weiterführenden Betrachtungen muss dieser Punkt den Kriterien
des nachhaltigen Bauens und verbliebenen Restlebenszeiten von Gebäuden einer
möglichen Neubebauung gegenübergestellt werden.
Die Außenanlagen
sind stark zergliedert und teilweise in die Jahre gekommen. Einzelne
Spielgeräte sind zwar vor kurzem erneuert worden, die Schulen möchten aber
verstärkt auch außerhalb der Schulzeit attraktive Nutzungs- und
Aufenthaltsmöglichkeiten für Familien, Kindern und Jugendlichen aus der
Nachbarschaft bieten und sehen das als ein großes Potenzial, um sich stärker
zum Stadtteil zu öffnen. Dies wurde in der öffentlichen Winterwerkstatt auch
durch die Bürgerschaft als Ziel formuliert.
Der Schulstandort
ist derzeit städtebaulich untergenutzt, es besteht das Potenzial zukünftige
Bedarfe neu zu organisieren und baulich zu sortieren.
Anbindung Büchenbacher Anlage
und Odenwaldallee
Der gesamte
Schulkomplex mit seinen Außenanlagen bildet einen wichtigen Teil und den
östlichen Abschluss der städtebaulichen Zentrumsachse von Büchenbach. Bislang
bildet das Areal mit seinen Baulichkeiten eine städtebauliche Barriere, die
aufgelöst werden könnte, wenn das Areal besser an die Büchenbacher Anlage und
Odenwaldallee angebunden und somit als östlicher Auftakt zum Zentrum von
Büchenbach-Nord gestaltet wird.
Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des
Schulstandortes
Das Amt für
Stadtplanung und Mobilität hat bereits früh im ISEK-Prozess in Zusammenarbeit
mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Gebäudemanagement eine
„Machbarkeitsstudie zu städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des
Schulstandortes Büchenbach-Nord“ beauftragt. In diesem Stadium der
ISEK-Untersuchungen war es das Ziel, ein möglichst breites Spektrum an
städtebaulichen Potenzialen für den Schulstandort grob einschätzen und diese im
Zusammenhang mit Zielen der Stadtteilentwicklung erörtern zu können. Oder
einfacher gesagt: Es sollte überprüft werden, ob bestehende und ggf.
zusätzliche Nutzungen in dafür notwendigen Gebäude- und Freiflächen auf dem
Areal verträglich untergebracht werden können.
Babler + Lodde Architekten haben diese Aufgabe übernommen und von
ursprünglich fünf Optionen vorrangig drei Varianten untersucht:
–
erstens
die Optimierung der bestehenden Schulbauten (erlaubt keine Zusammenführung der
zweihäusigen Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord);
–
zweitens
eine Lösung mit Teilneubau (erlaubt Zusammenführung der Mittelschule am
Standort Büchenbach-Nord) und
–
drittens
den Abriss und die Neuerrichtung in Bauabschnitten von Bauten und Freianlagen
für die Grundschule und die dann einhäusige Mittelschule am Standort
Büchenbach-Nord.
Die exemplarischen
Darstellungen der Testentwürfe auf Seite 1 der Anlage 1 bestätigen, dass bei
allen drei Varianten die notwendigen Flächen für die jeweils angedachte
Schullösung grundsätzlich nachgewiesen werden können. Eine Zusammenführung der
Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord wäre demnach denkbar und kann
empfohlen werden.
Seite 2 der Anlage
1 zeigt die städtebaulichen Potenziale, die bei einer Neuordnung des Areals
erreicht werden könnten. Hier wird die bessere Anbindung von Büchenbacher
Anlage und Odenwaldallee skizziert, sowie eine ausgewogene Anordnung von
Schulgebäuden mit Turnhalle im Verhältnis zu den Frei- und Sportanlagen, die
auch von den Nachbarschaften genutzt werden könnten.
Fazit und Zielsetzungen Schule und Stadtteil
Büchenbach-Nord
besitzt eine Schülerschaft, die multinationale Herkünfte hat. Ein Großteil der
Schülerschaft kommt aus dem Stadtteil Büchenbach. Die Schulen sind Alltagsorte,
an denen bedeutende Integrationsleistungen erbracht werden, sie sind
„Integrationsmotoren“. In der Entwicklung des Schulstandorts Büchenbach-Nord
besteht somit ein besonderes Potenzial für eine weitere Profilierung als
Stadtteil-Schule. Es ergeben sich hier auch besondere „Chancen der Öffnung“,
wenn die Schule und der umgebende Stadtteil räumlich (Freiräume und
Wegeverbindungen) und funktional besser vernetzt werden.
Die Entwicklung und
Profilierung des Schulstandortes in Büchenbach-Nord wird im ISEK als
Schlüsselmaßnahme und zentraler Baustein für die soziale Stabilisierung und
positive Entwicklung von Büchenbach-Nord eingeordnet. Empfohlen wird, den
Schulstandort Büchenbach-Nord als modernen, integrativen und multinationalen
Ort der Bildung auszubauen und zu erneuern und dementsprechend als
Stadtteil-Schule zu entwickeln. Die Machbarkeitsstudie hat in Testentwürfen
gezeigt, dass dies flächenmäßig mit beiden Schulen am Standort möglich wäre.
Die weitere
Vernetzung und der Austausch der Schulen mit den attraktiven, leistungsfähigen
sozialen und soziokulturellen Angeboten und Einrichtungen bilden eine gute
Basis der weiteren Stadtteilarbeit. Der leichte Zugang zu Angeboten in
Wohnquartieren und im Stadtteil sind fortwährende Zielsetzungen, an denen
gearbeitet werden soll. Deshalb ist für die positive Identifikation und
Profilierung als Stadtteil-Schule die Beteiligung der Schulen sowie
maßgeblicher Stadtteilakteure bei der Konzeptentwicklung, Planung und Umsetzung
grundlegend. Die gemeinsame Erarbeitung eines Profils als Stadtteil-Schule
(Phase 0) durch die Beteiligten, ggf. mit externer Beratung (zum Beispiel
Montag-Stiftung) und ein darauffolgender, städtebaulicher, kombiniert mit einem
Hochbauwettbewerb für die bauliche Neugestaltung des Areals in Bauabschnitten
sind wichtige weitere Schritte auf diesem Weg.
Gleichzeitig bildet
der Schulstandort mit seinem Freigelände einen wichtigen Teil und den östlichen
Abschluss der städtebaulichen Zentrumsachse von Büchenbach-Nord. Das
Schulgelände sollte also als Auftakt für das Zentrum von Büchenbach-Nord
gestaltet und in die Konzeptionen und Planungen zur funktionalen und
(frei)räumlichen Neugestaltung der „Neuen Mitte“ eingeordnet werden. Dies
umfasst neben den schulischen Funktionen weitere Aspekte wie
Nutzungsmöglichkeiten im Freiraum für die Nachbarschaften, die Durchwegung und
den Anschluss an die Steigerwaldallee und den Europakanal.
Weiteres Vorgehen
In Hinblick der
positiven Stadtteilentwicklung und des angestrebten Imagewandels von
Büchenbach-Nord wird empfohlen, den oben dargestellten integrierten Ansatz für
die Entwicklung des Schulstandortes weiterzuverfolgen.
Ziel ist es, den Schulstandort
als Stadtteil-Schule weiterzuentwickeln und dabei als ersten Schritt
mittelfristig die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule in Büchenbach-Nord
herbeizuführen, um das erforderliche gesamte Raumprogramm für einen
zukunftsgerichteten Schulbetrieb der Herman-Hedenus-Mittelschule an diesem
Standort umzusetzen.
Die notwendigen
planerischen Schritte sollen durch eine interdisziplinäre städtische
Projektgruppe in einem baulichen Masterplan entwickelt bzw. aufgewiesen werden.
Dies beinhaltet
–
die Projektdefinition
für eine Stadtteil-Schule Büchenbach-Nord zum Beispiel durch
o Erfahrungsaustausch und Exkursion zu Best-Practice-Beispielen,
o Erarbeitung Profil, Rolle und Einbindung einer Stadtteil-Schule im Stadtteil in einem Akteurs-Workshop,
– die Aufstellung von Zeitplan und Budgetierung,
– die Bereitstellung personeller Ressourcen,
– die Festlegung und Durchführung der notwendigen Beteiligungsprozesse,
– die Festlegung von in aufeinander aufbauenden Planungs- und Realisierungsabschnitten
–
die Vorbereitung und Durchführung eines
städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja,
positiv*
Auf energieverbrauch
(Qualität von Bauteilen und Anlagentechnik, Bauweise und Konstruktion) und
nachhaltige Energieerzeugung, sowie dem Einsatz nachwachsender Rohstoffe
ausgerichtete Neubauplanung
ja,
negativ*
Verlust von sog. „grauer
Energie“ bei Abbruch der Gebäude in späteren Realisierungsabschnitten.
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage 1: „Machbarkeitsstudie Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord“