Betreff
Sozialer Zusammenhalt ISEK Büchenbach-Nord: Schlüsselmaßnahme "Entwicklung Schulstandort Büchenbach-Nord", Ergebnisse ISEK und städtebauliche Machbarkeitsstudie und weiteres Vorgehen
Vorlage
610.3/022/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. An den grundlegenden Zielsetzungen aus dem ISEK Büchenbach-Nord 2035 für die Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord und den Erkenntnissen aus der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wird festgehalten.

 

Die Verwaltung wird mit der Entwicklung eines baulichen Masterplans durch eine interdisziplinäre städtische Projektgruppe beauftragt. Ziel ist es, den Schulstandort als Stadtteil-Schule weiterzuentwickeln und dabei als ersten Schritt mittelfristig die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule in Büchenbach-Nord herbeizuführen.

 


Ausgangslage

Am 12. Mai 2021 wurde das ISEK Büchenbach-Nord 2035 durch den Erlanger Stadtrat als Grundlage für die weitere Entwicklung von Büchenbach-Nord im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen. (Beschlussvorlage 610.3/024/2021)

 

Aufbauend auf einem umfassenden Beteiligungsprozess (mit öffentl. Winterwerkstatt, Ämterabstimmungsrunden, Expertengespräche mit Akteuren vor Ort, Stadtteil-Forum, etc.) wird die Entwicklung und Profilierung des Schulstandorts Büchenbach-Nord als zentrale Schlüsselmaßnahme und Leuchtturmprojekt für die soziale Stabilisierung und positive Entwicklung des Stadtteils formuliert.

 

Schulstandort Büchenbach-Nord

Der Schulstandort Büchenbach-Nord mit der Mönau-Grundschule und einem Standort der bisher zweihäusigen Hermann-Hedenus-Mittelschule (Haus Nord) bildet bereits heute den zentralen Bildungsort des Stadtteils. Die Bildungs- und Integrationsleistung der beiden Schulen in dem Stadtteil mit vielen Nationen (110) und sozialen Herausforderung ist kaum bekannt und wird in Summe zu wenig gewürdigt.

Die Schulen sind auf dem gemeinsamen Standort an der Steigerwaldallee untergebracht und nutzen verschiedene schulische Räume sowie die große Aula, die Sporthalle und Sport- und Freianlagen gemeinsam. Die Zweihäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule stellt Schüler*innen und Lehrer*innen vor besondere Herausforderungen. Es gibt kein eigenes Sekretariat an der Steigerwaldallee, das Pendeln zwischen den beiden Häusern ist für die Beteiligten mühsam und zeitraubend. (Der aktuelle Schulentwicklungsplan der Stadt Erlangen formuliert hier entsprechenden Handlungsbedarf.)

Ein Großteil der Schüler*innen nimmt an der Ganztagesbetreuung teil. Migrationsbiographien und Armut in Familien machen hochwertige Förder- und Betreuungsangebote an beiden Schulen erforderlich. Beiden Schulen fehlen dafür ausreichende Differenzierungsflächen. Wegen des sogenannten „Migrationsteilers“ an den Schulen müssen kleinere Klassen gebildet werden, was bei der Kapazitätsplanung der benötigten Räume ebenfalls zu berücksichtigen ist und an Grenzen stößt.

 

Die Hermann-Hedenus-Mittelschule verfolgt die Zusammenführung ihrer beiden Häuser am Schulstandort Büchenbach-Nord. In der Anlage zur Beschlussvorlage 40/047/2021 berichtet die Schulleitung über die täglichen Herausforderungen an den Schulbetrieb und bezieht zur Standortfrage Stellung.

 

 

Die Notwendigkeit, die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Mittelschule herzustellen, ist aus pädagogischer sowie schulorganisatorischer Sicht unbestritten. Der Standort Büchenbach-Nord ist aus folgenden Gründen dem Standort West (Schallershofer Straße) eindeutig vorzuziehen:

 

Mit dem Auszug der Hermann-Hedenus-Mittelschule aus dem Standort West (Schallershofer Straße) nach Büchenbach-Nord stehen die dringend benötigten Raumkapazitäten im Schulgebäude der Grundschule zur Verfügung, um den ab 2026 verbindlichen Rechtsanspruch auf Betreuung der Grundschulkinder in Form des offenen/gebundenen Ganztags sowie die eventuell räumliche Verortung einer Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Hort an der Schule) im Schulgebäude an der Schallershofer Straße umzusetzen. Zum anderen wird dadurch die bislang unzureichende Raumsituation und die Aufenthaltsqualität für den Ganztag an der Mönauschule spürbar verbessert. Aktuell werden im Grundschultrakt Flächen von der Hermann-Hedenus-Mittelschule belegt.

 

Diese Bedarfe wurden bereits 2018 vom Stadtrat festgestellt, der entsprechende Richtungsbeschluss gefasst. Es wird auf die Vorlage IV/054/2018  „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung – Bedarfsfeststellung und Richtungsbeschluss“ verwiesen. Sie gilt daher als richtungsweisend bzgl. der baulichen Prioritätensetzungen im Zuge der Schulstandortentwicklung Büchenbach -Nord. 

 

Im Vorfeld der o.g. Zieldefinition wurde betrachtet, ob die Einhäusigkeit auch am Standort West (Schallershofer Straße) hergestellt werden könnte. Die Betrachtung von 40 und 24 ergab, dass eine hochbauliche Umsetzung zur Herstellung der Einhäusigkeit dort grundsätzlich machbar wäre. Hinsichtlich der gedeckten Sportflächen wären jedoch Engpässe zu erwarten, welche neben den Schulflächen (Unterrichtsräume, Fachräume, Ganztagsflächen, etc.) zu kompensieren wären. Gleichzeitig sollten benötigte Erweiterungsflächen der Grundschule oder sonstige Flächen für Betreuungsangebote ermittelt und in die Betrachtung einbezogen werden.

Aus diesen Gründen ist der Standort Büchenbach-Nord für die Herstellung der Einhäusigkeit der Hemann-Hedenus-Mittelschule der ausschließlich geeignete.

 

 

 

Gebäudebestand und Außenanlagen

Der Gebäudebestand aus den 1970er Jahren ist grundsätzlich funktionsfähig, in seiner Ausgestaltung und Anpassungsfähigkeit auf sich veränderte Lern- und Lebenswelten zeigt er sich jedoch kaum flexibel. Räumliche Anforderungen und entsprechende Aufenthaltsqualitäten, wie für die o.g. Bildungs- und Integrationsarbeit im Stadtteil notwendig sind, können in der angelegten Grundstruktur der Schulgebäude (primär Klassenhäuser mit Erschließungsfluren und Unterrichtsräumen und Aula) nur unzureichend erfüllt werden. Der bauliche Zustand beider Schulgebäude einschließlich der Turnhalle erfordert grundsätzlich Investitionen in die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schulbauten. Ab einer bestimmten Größenordnung und Komplexität (beispielsweise bei einer Zusammenführung der Mittelschule am Standort) sind anfallende bauliche Änderungen erfahrungsgemäß nicht wirtschaftlich darstellbar. Bei weiterführenden Betrachtungen muss dieser Punkt den Kriterien des nachhaltigen Bauens und verbliebenen Restlebenszeiten von Gebäuden einer möglichen Neubebauung gegenübergestellt werden. 

 

Die Außenanlagen sind stark zergliedert und teilweise in die Jahre gekommen. Einzelne Spielgeräte sind zwar vor kurzem erneuert worden, die Schulen möchten aber verstärkt auch außerhalb der Schulzeit attraktive Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Familien, Kindern und Jugendlichen aus der Nachbarschaft bieten und sehen das als ein großes Potenzial, um sich stärker zum Stadtteil zu öffnen. Dies wurde in der öffentlichen Winterwerkstatt auch durch die Bürgerschaft als Ziel formuliert.

 

Der Schulstandort ist derzeit städtebaulich untergenutzt, es besteht das Potenzial zukünftige Bedarfe neu zu organisieren und baulich zu sortieren.

 

Anbindung Büchenbacher Anlage und Odenwaldallee

Der gesamte Schulkomplex mit seinen Außenanlagen bildet einen wichtigen Teil und den östlichen Abschluss der städtebaulichen Zentrumsachse von Büchenbach. Bislang bildet das Areal mit seinen Baulichkeiten eine städtebauliche Barriere, die aufgelöst werden könnte, wenn das Areal besser an die Büchenbacher Anlage und Odenwaldallee angebunden und somit als östlicher Auftakt zum Zentrum von Büchenbach-Nord gestaltet wird.

 

 

Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des Schulstandortes

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität hat bereits früh im ISEK-Prozess in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Gebäudemanagement eine „Machbarkeitsstudie zu städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandortes Büchenbach-Nord“ beauftragt. In diesem Stadium der ISEK-Untersuchungen war es das Ziel, ein möglichst breites Spektrum an städtebaulichen Potenzialen für den Schulstandort grob einschätzen und diese im Zusammenhang mit Zielen der Stadtteilentwicklung erörtern zu können. Oder einfacher gesagt: Es sollte überprüft werden, ob bestehende und ggf. zusätzliche Nutzungen in dafür notwendigen Gebäude- und Freiflächen auf dem Areal verträglich untergebracht werden können.  Babler + Lodde Architekten haben diese Aufgabe übernommen und von ursprünglich fünf Optionen vorrangig drei Varianten untersucht:

         erstens die Optimierung der bestehenden Schulbauten (erlaubt keine Zusammenführung der zweihäusigen Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord);

         zweitens eine Lösung mit Teilneubau (erlaubt Zusammenführung der Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord) und

         drittens den Abriss und die Neuerrichtung in Bauabschnitten von Bauten und Freianlagen für die Grundschule und die dann einhäusige Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord.

 

Die exemplarischen Darstellungen der Testentwürfe auf Seite 1 der Anlage 1 bestätigen, dass bei allen drei Varianten die notwendigen Flächen für die jeweils angedachte Schullösung grundsätzlich nachgewiesen werden können. Eine Zusammenführung der Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord wäre demnach denkbar und kann empfohlen werden.

Seite 2 der Anlage 1 zeigt die städtebaulichen Potenziale, die bei einer Neuordnung des Areals erreicht werden könnten. Hier wird die bessere Anbindung von Büchenbacher Anlage und Odenwaldallee skizziert, sowie eine ausgewogene Anordnung von Schulgebäuden mit Turnhalle im Verhältnis zu den Frei- und Sportanlagen, die auch von den Nachbarschaften genutzt werden könnten.

 

Fazit und Zielsetzungen Schule und Stadtteil

Büchenbach-Nord besitzt eine Schülerschaft, die multinationale Herkünfte hat. Ein Großteil der Schülerschaft kommt aus dem Stadtteil Büchenbach. Die Schulen sind Alltagsorte, an denen bedeutende Integrationsleistungen erbracht werden, sie sind „Integrationsmotoren“. In der Entwicklung des Schulstandorts Büchenbach-Nord besteht somit ein besonderes Potenzial für eine weitere Profilierung als Stadtteil-Schule. Es ergeben sich hier auch besondere „Chancen der Öffnung“, wenn die Schule und der umgebende Stadtteil räumlich (Freiräume und Wegeverbindungen) und funktional besser vernetzt werden.

 

Die Entwicklung und Profilierung des Schulstandortes in Büchenbach-Nord wird im ISEK als Schlüsselmaßnahme und zentraler Baustein für die soziale Stabilisierung und positive Entwicklung von Büchenbach-Nord eingeordnet. Empfohlen wird, den Schulstandort Büchenbach-Nord als modernen, integrativen und multinationalen Ort der Bildung auszubauen und zu erneuern und dementsprechend als Stadtteil-Schule zu entwickeln. Die Machbarkeitsstudie hat in Testentwürfen gezeigt, dass dies flächenmäßig mit beiden Schulen am Standort möglich wäre.

 

Die weitere Vernetzung und der Austausch der Schulen mit den attraktiven, leistungsfähigen sozialen und soziokulturellen Angeboten und Einrichtungen bilden eine gute Basis der weiteren Stadtteilarbeit. Der leichte Zugang zu Angeboten in Wohnquartieren und im Stadtteil sind fortwährende Zielsetzungen, an denen gearbeitet werden soll. Deshalb ist für die positive Identifikation und Profilierung als Stadtteil-Schule die Beteiligung der Schulen sowie maßgeblicher Stadtteilakteure bei der Konzeptentwicklung, Planung und Umsetzung grundlegend. Die gemeinsame Erarbeitung eines Profils als Stadtteil-Schule (Phase 0) durch die Beteiligten, ggf. mit externer Beratung (zum Beispiel Montag-Stiftung) und ein darauffolgender, städtebaulicher, kombiniert mit einem Hochbauwettbewerb für die bauliche Neugestaltung des Areals in Bauabschnitten sind wichtige weitere Schritte auf diesem Weg.

 

Gleichzeitig bildet der Schulstandort mit seinem Freigelände einen wichtigen Teil und den östlichen Abschluss der städtebaulichen Zentrumsachse von Büchenbach-Nord. Das Schulgelände sollte also als Auftakt für das Zentrum von Büchenbach-Nord gestaltet und in die Konzeptionen und Planungen zur funktionalen und (frei)räumlichen Neugestaltung der „Neuen Mitte“ eingeordnet werden. Dies umfasst neben den schulischen Funktionen weitere Aspekte wie Nutzungsmöglichkeiten im Freiraum für die Nachbarschaften, die Durchwegung und den Anschluss an die Steigerwaldallee und den Europakanal.

 

Weiteres Vorgehen

In Hinblick der positiven Stadtteilentwicklung und des angestrebten Imagewandels von Büchenbach-Nord wird empfohlen, den oben dargestellten integrierten Ansatz für die Entwicklung des Schulstandortes weiterzuverfolgen.

 

Ziel ist es, den Schulstandort als Stadtteil-Schule weiterzuentwickeln und dabei als ersten Schritt mittelfristig die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule in Büchenbach-Nord herbeizuführen, um das erforderliche gesamte Raumprogramm für einen zukunftsgerichteten Schulbetrieb der Herman-Hedenus-Mittelschule an diesem Standort umzusetzen.

 

Die notwendigen planerischen Schritte sollen durch eine interdisziplinäre städtische Projektgruppe in einem baulichen Masterplan entwickelt bzw. aufgewiesen werden. Dies beinhaltet

         die Projektdefinition für eine Stadtteil-Schule Büchenbach-Nord zum Beispiel durch

o   Erfahrungsaustausch und Exkursion zu Best-Practice-Beispielen,

o   Erarbeitung Profil, Rolle und Einbindung einer Stadtteil-Schule im Stadtteil in einem Akteurs-Workshop,

         die Aufstellung von Zeitplan und Budgetierung,

         die Bereitstellung personeller Ressourcen,

         die Festlegung und Durchführung der notwendigen Beteiligungsprozesse,

         die Festlegung von in aufeinander aufbauenden Planungs- und Realisierungsabschnitten

         die Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*
Auf energieverbrauch (Qualität von Bauteilen und Anlagentechnik, Bauweise und Konstruktion) und nachhaltige Energieerzeugung, sowie dem Einsatz nachwachsender Rohstoffe ausgerichtete Neubauplanung

                ja, negativ*
Verlust von sog. „grauer Energie“ bei Abbruch der Gebäude in späteren Realisierungsabschnitten.

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage 1: „Machbarkeitsstudie Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord“