Betreff
Aufrechterhaltung der Sperrung zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs durch die Heiligenlohstraße
Vorlage
613/079/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Sperrung des Rechtsabbiegens von der St 2240 in die Heiligenlohstraße wird im Dauerbetrieb fortgesetzt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 10.12.2019 wurde im UVPA beschlossen, das Rechtsabbiegen von der St2240 aus westlicher Richtung kommend in die Heiligenlohstraße mit baulichen Maßnahmen zu unterbinden (vgl.613/290/2019). Hintergrund der Maßnahme ist, dass umfangreicher Durchgangsverkehr die reine Wohnsiedlung stark belastet. Die unverhältnismäßig hohe Zahl an Rechtsabbiegern in den morgendlichen Spitzenstunden wurde mit einer Verkehrszählung am 24.9.2019 bestätigt (139 Rechtsabbieger von 7:00 bis 9:00 Uhr von der St2240 aus westlicher Richtung in die Heiligenlohstraße). Die Maßnahme wurde somit zum Schutz der in der verkehrsberuhigten Wohnsiedlung (Tempo-30-Zone) ansässigen Wohnbevölkerung angeordnet und umgesetzt. Insbesondere die Verkehrssicherheit sollte durch die Unterbindung des Durchgangsverkehrs aufrecht erhalten bleiben. Die Maßnahme war zunächst für die Dauer von einem Jahr auf Probe angeordnet.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die aktuellen Erhebungen von November 2020 an den umliegenden Achsen (Amselfeld, Meisenweg, Lerchenbühl) zeigen im Vergleich zu den Zählungen im Juli 2019 bzw. Januar 2020 ausschließlich im Amselweg ein leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen, welches für ein Wohngebiet in einem verträglichen Maß liegt. In der Heiligenlohstraße hat sich die Verkehrsbelastung nach der Umsetzung der Maßnahme um 40 % reduziert (Vgl. Anlage 1). Insgesamt ist die Verkehrsbelastung an allen Achsen um durchschnittlich 10 % zurückgegangen. Das Ziel der Reduzierung des Durchfahrtverkehrs und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in der Heiligenlohstraße wurden mit der Sperrung erreicht. 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aufgrund der Pandemie sind die Verkehrszahlen nur bedingt repräsentativ. Daher wird die Verwaltung die Situation an den umliegenden Straßenachsen und in der Heiligenlohstraße weiterhin beobachten und Mitte 2022 erneute Erhebungen durchführen und darüber im UVPA berichten.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1: Entwicklung der Verkehrszahlen im Umfeld der Heiligenlohstraße