Betreff
Anpassung der AGBs und der Entgeltordnung der Sing- und Musikschule
Vorlage
47/024/2021
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltordnung zum Schuljahr 2021/2022 umzusetzen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Entgeltordnung und die Entgelttabelle der Sing- und Musikschule entsprachen nicht mehr dem neuesten Stand. Sie sind nun den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden.

Da die AGBs aufgrund der Barrierefreiheit der Homepage auch vorgelesen werden können, wurden klare Formulierungen verwendet und die jeweils Angesprochenen vollständig ausgeschrieben.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den AGBs finden sich umfänglich Regelungen zum Unterrichtsangebot, zur An- und Abmeldung, Haftung und erstmals zum Datenschutz, zu Bild- und Tonaufzeichnungen, zu öffentlichem Auftreten u. a.

 

Neu ist beispielsweise das Vorgehen im Falle von behördlicher Schließung, hier ist nun das Ersatzangebot mittels digitaler Fernbetreuung beschrieben.

Weitere Punkte:

Seit einigen Jahren werden Kooperationsvereinbarungen mit den Grundschulen geschlossen, an denen musikalische Klassen- und Großgruppenfächer angeboten werden.

Bei den Unterrichtsfächern fehlte bisher der Vokalunterricht.

Das Fach Improvisation ist künftig ein Ergänzungsfach und wird nicht mehr separat in der Entgelttabelle benannt.

Zur studienvorbereitenden Ausbildung besteht eine Förderklasse für begabte Schülerinnen und Schüler. Eltern werden darauf hingewiesen, dass Projekte und Veranstaltungen und die Teilnahme daran zur Ausbildung gehören.

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Erlangen werden bei der Platzzuteilung bevorzugt.

Neu ist eine Probezeit auch in den Großgruppenfächern.

 

Entgeltordnung
Die Höhe der Entgelte in der Entgeltordnung bleibt grundsätzlich unverändert, die einzelnen Paragraphen sind nun besser ausdifferenziert. Neu ist, dass auch Teilnehmerbeiträge für Projekte, Prüfungen und Workshops erhoben werden können.

Die Ermäßigung für „zu fördernde Instrumente“ wurde bei der letzten Entgelterhöhung beschlossen. Diese betrifft Instrumente, an denen die Musikschule ein besonderes Interesse hat, die aber selten gewählt werden. Sie sind entweder sehr schwer zu spielen (Oboe) oder gerade nicht besonders modern, aber dennoch reizvoll und beispielsweise für Ensembles wichtig (z. B. Viola da gamba).

 

Im Zuge des Gedankens, dass die Sing- und Musikschule sich in die Stadtgesellschaft hinein öffnet, ist neu formuliert, dass der Ensembleunterricht grundsätzlich entgeltfrei ist. So können alle Musizierenden, die das wünschen, bei Eignung und mit den entsprechenden Vorkenntnissen kostenfrei an den Ensembles der Sing- und Musikschule teilhaben. Bisher steht dies ausschließlich Sing- und Musikschulschüler*innen offen. In der Stadtgesellschaft ist die Teilnahme an Orchestern oder Chören in der Regel entgeltfrei. Diese Neuregelung fördert so die Vernetzung der Institute, die der musikalischen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen dienen. Sie ist also im Interesse der Städtischen Sing- und Musikschule. 

 

Entgelttabelle 

Hier wurden neu die Mietentgelte aufgenommen.

Statt der Bezeichnung „Kernfächer“ werden Ensemblefächer und Ergänzungsfächer jeweils separat benannt.
Das Fach Improvisation gehört zu den Ergänzungsfächern. Bisher war dieses Fach nur Erwachsenen offen, daher wurde bei der Einrichtung vor etwa 20 Jahren ein eigenes Entgelt vereinbart. Im Zuge personeller Veränderungen konnte dies nun wieder angepasst werden. Derzeit wird das Fach nicht separat unterrichtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltordnung sollen ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten. Die Eltern werden rechtzeitig informiert.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

x                        nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

x             werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 


Anlagen (im Vergleich neue – alte Fassung):

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Städt. Sing- und Musikschule Erlangen
Entgeltordnung der Städt. Sing- und Musikschule Erlangen
Entgelttabelle der Städt. Sing- und Musikschule Erlangen