Die Verwaltung wird beauftragt, die Brandschutzmängel im Bereich Garagentheater/Theatercafé vor einer Wiedereröffnung nach der Corona-Pause dauerhaft zu beseitigen und hierzu die als Vorzugsvariante bewertete Lösung (Var. 1.3) umzusetzen.

 

Dies beinhaltet die Schaffung eines eigenen straßenseitigen Notausgangs im Garagentheater zulasten von Zuschauerplätzen (vgl. Grundvariante 1) und die Integration von Garderobe und Kasse im Café ohne bauliche Abtrennung eines Foyerbereichs (vgl. Untervariante 1.3).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Herstellung einer zulässigen Situation des vorbeugenden Brandschutzes insbesondere von Flucht- und Rettungswegen im Bereich Garagentheater/Theatercafé unter Erhalt eines historisch wertvollen Kulturorts in der Erlanger Altstadt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nutzungen der Räume für das Garagentheater sowie das Theatercafé haben sich über die Jahre entwickelt und entsprechen in Teilen nicht mehr der vorliegenden Baugenehmigung. Bisher geplante und umgesetzte Brandschutznotmaßnahmen können für einen Weiterbetrieb beider Nutzungen in dieser Form seitens Verwaltung nicht mehr verantwortet werden, was nun auch mittels externem Brandschutzgutachten bestätigt wurde. Zudem entsprechen sie nicht den heutigen Arbeitsschutz- und Nutzungsanforderungen.

 

Die externe Bewertung des vorbeugenden Brandschutzes im Bereich Garagentheater/Theatercafé kommt zu dem Ergebnis, dass die Flucht- und Rettungswegsituationen sowohl aus dem „Theater in der Garage“, als auch dem Theatercafé unzureichend gelöst sind.

 

 

 

 

 

 

Der Gutachter fordert daher vor Wiederaufnahme der Nutzung v.a. folgende bauliche Maßnahmen:

1.       brandschutztechnische Ertüchtigung des Mittelgangs im Bereich der Schneiderei zu einem sog. notwendigen Flur u.a. mit versch. Optimierungen der Elektroverteilung und der Zugänglichkeiten, sowie dessen Freihalten von Brandlasten,

2.       Einbau einer Rauchableitung im Bühnenbereich,

3.       Verbesserung des Fluchtwegs in Richtung Kindergarten durch Abbruch und Ersatz der als Lager genutzten Anbauten (Gartenhütte und Überseecontainer) und Sicherung der Begehbarkeit z.B. durch Beleuchtung,

4.       Beseitigung der Engstelle Eingangsfoyer zum Garagentheater/Theatercafé bzw. ergänzendes Freihalten von Brandlasten in diesem Bereich (kein Kassenbetrieb und keine offene Garderobe)
(Die vorhandene Foyertrennwand zum Café ist in jedem Fall in einer neuen Brandschutzausführung zu ersetzen/zu beseitigen).

 

Die Umsetzung von Nr. 3 und v.a. Nr. 4 haben dabei gravierenden Einfluss auf die Funktionsfähigkeit von Garagentheater bzw. Café, sodass deren Fortbestand in Frage steht.

 

Sicher ist, dass auch ein Festhalten am status quo nicht möglich ist, da dies die Nutzungsuntersagung beider Einrichtungen zur Folge hat.

 

 

Hierzu wurden folgende Lösungsvarianten geprüft:

(fettgedruckt: Vorzugsvariante)

 

Variante 1:         im Garagentheater einen eigenen straßenseitigen Notausgang zulasten von Zuschauerplätzen zu schaffen (vgl. Grundvariante 1)
i.V.m.    Untervariante 1.1 (Verlegung von Garderobe/Kasse in ehem. Horteingang)
                Untervariante 1.2 (eigener Zu-/Ausgang Café über ehem. Horteingang)
                Untervariante 1.3 (Integration Garderobe und Kasse in Café)

 

Variante 2:          das vorhandene Foyer zu vergrößern und dort eine Garderobe zulasten von Gastplätzen im Café brandschutztechnisch abzutrennen.

 

Variante 3:          für das Café zulasten von Gastplätzen einen neuen zweiten Rettungsweg in Richtung ehem. Horteingang (Aufgang Langhaus) zu realisieren.

 

Variante 4:          die bisherige Caféfläche zugunsten des Theaters (Lager und neues Foyer) umzunutzen und die Cafénutzung aufzugeben.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Konsequenzen aus der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen und Bewertung:

 

Die unter II.2. genannten Nr. 1 und Nr. 2 haben bei der Realisierung kaum Einfluss auf den Betrieb von Theater und Café.

 

Die Nr. 3 mit einem ersatzlosen Abbruch der Anbauten (Gartenhütte und Überseecontainer) im Hofbereich ohne Zuweisung von Ersatzflächen, da diese im direkten Theaterumfeld nicht vorhanden sind, werden als äußerst kritisch gesehen. Für den Betrieb von Garagentheater und Café müssen diese daher als Massivbau bauordnungskonform ersetzt werden.

 

Die für den Theater- und/oder Cafébetrieb entscheidende Einflussgröße ist jedoch die Frage nach der Beseitigung der Engstelle im Eingangsfoyer (Nr. 4). Die bisherige Nutzung als Kasse und Garderobe ist aufgrund der Enge (gefährlicher Kreuzungsverkehr der beiden Personenströme im Fluchtfall) und der Brandlasten nicht zulässig. Auch ist das Raumangebot im Foyer für ein geordnetes Ankommen vor Einlass unzureichend, sodass Besucher z.B. auf der Straße warten.

Gleichzeitig hat sich der Cafébetrieb über die Jahre etabliert und sein Speisenangebot ausgeweitet. Die vorhandene Küche bzw. Technik (Haushaltsherd, Abluft, kein Fettabscheider) ist hierfür nicht ausgelegt. Durch die unterschiedliche Betriebsführung und Organisation von Garagentheater (Amt 44) und Theatercafé (Pächter ist der Förderverein Theater Erlangen e.V., unterverpachtete an Cafébetreiber) entfällt die ursprünglich vorgesehene Synergie von Gäste-/Pausenbewirtung und Spielstätte. Gleichzeitig stehen beide in Abhängigkeit über den gemeinsamen Eingang, die WC-Nutzung im Cafébereich und eben die Kreuzung der Fluchtwege.

 

Die im Beschlusstext aufgeführten Varianten haben daher folgende Konsequenzen:

 

Allen Varianten zwingend gemeinsam ist:

-       Glaswand Cafe zu Foyer wird in notwendiger Brandschutzqualität ersetzt/beseitigt.

-       Anbauten Theater in Richtung Kindergarten werden abgebrochen und unter Beachtung der baurechtlichen Möglichkeiten ersetzt.

 

Weiter geprüfte Varianten:

 

Variante

Vorteile

Nachteile

V1
eigener Notausgang Theater

 

 

-  Trennung der Fluchtströme von Garagentheater und Café

-  Reduzierung der Sitzplätze im Theater (-13 St.) im Bereich der Fluchtwegführung hin zur Straße

Untervariante 1.1
mit verlegter Garderobe/ Kasse im Bereich ehem. Horteingang

entspr. Grundvariante V1

-  Verlegung von Theatergarderobe und Kasse ohne direkte Verbindung zum Garagentheater

-  Foyer ist brandlastfrei zu halten und dient nur der Einlasskontrolle

Untervariante 1.2
mit eigenem Fluchtweg aus Café über ehem. Horteingang

entspr. Grundvariante V1
aber

-       Theatergarderobe und Kasse bleibt zwar klein, hat aber direkte Verbindung zum Theater

-  Reduzierung der Sitzplätze im Café

Vorzugsvariante
Untervariante 1.3
Integration von Garderobe/Kasse ins Café

entspr. Grundvariante V1
aber

-       Großzügigere Eingangssituation

-  Durchmischung der Nutzungen von Theaterbetrieb und Café

-  Schallübertragung von Café ins Garagentheater

V2:
Vergrößerung Foyer und Abtrennung Garderobe

-  Wegeführung über gemeinsamen Zugang kann bleiben

-  deutliche Reduzierung der Sitzplätze im Café

-  Foyer ist brandlastfrei zu halten

V3:
eigener Notausgang für das Café

-  Keine baulichen Maßnahmen im Theater

-  Café-Fluchtweg auch als separater Caféeingang nutzbar

-  Reduzierung der Sitzplätze im Café

-  Gemeinsamer Zugang Café mit Theater-Fundus (im 1.OG)

-  Foyer ist weitgehend brandlastfrei zu halten

V4:
Umnutzung der Caféfläche

-  Einfache Schaffung einer Ersatzfläche für abzubrechende Anbauten in Bühnennähe

-  Nutzung ehem. Caféfläche dann als neues Foyer oder in Theaterpausen

-  Aufwand zum Einbau eines Fettabscheiders im Café entfällt

-  Aufgabe der Cafénutzung an dieser Stelle

 

Kritisch wird nutzerseitig dabei gesehen, dass bis auf Var. 4 weiter v.a. der zusätzliche Platzbedarf für eine verbesserte Eingangssituation/Garderobe/Kasse für das Theater besteht, andererseits offen ist, ob eine verringerte Zahl an Gastplätzen noch ein wirtschaftliches Betreiben des Cafés ermöglicht. Als Lösung für den Weiterbetrieb nach Umbau würde daher seitens Verwaltung eine Umsatzpacht angestrebt.

 

 

Geplantes Vorgehen:

 

-       Eindeutige Richtungsentscheidung Mai 2021 zur Verhinderung der Nutzungsuntersagung beider Einrichtungen

-       Kündigung oder Regelung bzgl. des Pachtvertrags mit dem Förderverein Theater Erlangen e.V. zum Ende des Jahres 2021 (Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende)
Hinweis: Kommt es zu keiner Richtungsentscheidung ist eine Kündigung unausweichlich, da die jetzige Nutzung mit Garagentheater i.V.m. Theatercafé zu untersagen ist.

-       Planung der umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen entsprechend der Variantenentscheidung ab Mitte 2021

-       Umbau ab Mitte 2022 (Ende Theatersaison 2021/2022)

 

 

Stellungnahme Ref. IV:

 

Das Theater in der Garage und das Theatercafé in seiner engen räumlichen Verbindung ist in sich zusammen ein traditionsreicher und für die Stadtgesellschaft identitätsstiftende Kulturort. Ziel sollte es sein, sowohl den Theaterbetrieb als auch den Theatercafébetrieb in seiner jeweiligen Funktionalität und Wirtschaftlichkeit soweit möglich zu erhalten und dabei der notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung Rechnung zu tragen. Bei der Betrachtung der verschiedenen Varianten gilt es daher abzuwägen. Bei der Wahl für eine Variante, die die Sitzplatzkapazitäten für den Pächter spürbar reduzieren würde, bestünde die Gefahr der Unwirtschaftlichkeit, einhergehend mit einem möglichen Attraktivitätsverlust. Das Theatercafé in seiner bisherigen Größe und Platzkapazität sollte insbesondere auch vor dem Hintergrund der Entwicklung in der Altstadt unbedingt erhalten werden. Die Reduktion von Sitzplätzen im Theaterzuschauerraum aufgrund des erforderlichen Einbaus eines Fluchtwegs zur Theaterstraße hin ist zwar schmerzlich, aber unvermeidbar. Dennoch gibt es langfristig für den Theaterbetrieb Perspektiven. Nicht nur der gesamte Komplex des Langhauses ist Teil des vor einigen Jahren bereits vorgelegten Theaterstrukturplans, auch der Anbau einer Studiobühne in Angrenzung an den Gebäudeteil Markgrafentheater ist in den Planungen vorgesehen. Das Theater in der Garage ist zweifelsohne ein Ort mit großen Charme und Geschichte, dennoch ist er auf Dauer und perspektivisch kein angemessener und funktionaler Ort für einen zeitgemäßen Theaterbetrieb. Die Planungen für die Studiobühne gilt es daher unbedingt weiter zu verfolgen.

Ref IV empfiehlt die Variante 1.3., bei der die Sitzplatzkapazität des Theatercafés in vollem Umfang erhalten bliebt. Da durch den neuen Fluchtweg aus dem Zuschauerraum zukünftig das Glasfoyer entfallen kann, könnte die räumliche „Vermischung“ von wartenden Theaterbesucher*innen und Gästen im Theatercafé durchaus auch belebenden und kommunikativen Effekt haben.

 

 

Stellungnahme Förderverein Theater Erlangen: è siehe Anlage

 

 

Stellungnahme Theater Erlangen

 

Nach ausführlichen Gesprächen aller Beteiligten (GME, Theater, Förderverein) konnte keine uneingeschränkt glückliche Lösung gefunden werden, um der geforderten Brandlastreduzierung im gemeinsam genutzten Eingangsbereich der Garage und des Cafés sowie der Verbesserung der Fluchtwegsituation Rechnung zu tragen.

Die Brandschutzauflagen adäquat umzusetzen, erfordert deutlich mehr Platz für Fluchtwege etc., um den Theaterbetrieb und den Betrieb des Theatercafés in bekannter Weise fortzuführen. Da es aber keine Möglichkeit der Raumerweiterung gibt, müssen die Brandschutzauflagen innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten umgesetzt werden.

 

An der Fülle von Varianten ist ablesbar, dass alle Beteiligten in alle Richtungen versucht haben, eine Lösung zu finden. Zuletzt blieben die Varianten 1.1–1.3 und 4 als denkbare Möglichkeiten in der Diskussion. Variante 1, 2 und 3 wurden von den Akteur*innen als nicht praxistauglich ausgeschlossen.

 

Gleich welche Kompromiss-Variante zur Umsetzung kommt, muss die Platzreduzierung der Nutzflächen durch den dauerhaften Abbau des Containers im Hof (Lager des Theaters) und den Abbau des Gartenhäuschens (Lager des Cafés) in jedem Fall durch entsprechende Anbauten kompensiert werden (vgl. Varianten 1.1–1.3; einzig bei Variante 4 würde ein neuer Anbau entfallen). Für das Theater ist der Spielbetrieb ohne entsprechende Lagerkapazität für Bühnenbildelemente in unmittelbarer Nähe der Bühne nicht aufrechtzuerhalten.

 

Für die Umsetzung der Brandschutzauflagen stehen grundsätzlich drei Optionen im Raum:

  1. Theater und Theatercafé werden geschlossen. („Sicher ist, dass auch ein Festhalten am Status quo nicht möglich ist, da dies die Nutzungsuntersagung beider Einrichtungen zur Folge hat.“, vgl. Beschlussvorlage, S. 2).
  2. Beide Akteure müssen Kompromissbereitschaft zeigen und beide Akteure – Theater und Theatercafé – nehmen Einschränkungen und Veränderungen hin, um ein beiderseitiges „Überleben“ zu sichern (vgl. Variante 1.1–1.3).
  3. Ein Akteur muss schließen (vgl. Variante 4). Das Theatercafé wird in gewohnter Weise nicht weiterbetrieben und zu Gunsten eines neuen Theaterfoyers mit Kasse, Garderobe und Gastronomie aufgegeben (die Schließung des Theaters zu Gunsten des Theatercafés ist in keiner Variante vorgesehen).

 

Das Hauptproblem liegt in der Nutzung des gemeinsamen Eingangsbereichs, der für das Theater auch als Abendkasse und Garderobe dient. Laut Pachtvertrag des Theatercafés stehen den „Theaterbesuchern […] während der Betriebszeiten die Garderobe und die Toiletten im Café zur Verfügung. Dem Personal des Theaters ist die Nutzung der Toiletten jederzeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Theatercafés zu ermöglichen. Das Theater kann das Café als Pausenfoyer nutzen. Die Verpächterin ist berechtigt, in der Pachtsache einen Kartenverkauf einzurichten.“


Entsprechend dieser vertraglichen Übereinkunft sind Theaterkasse und Garderobe in der Pachtfläche des Theatercafés unterzubringen und die heutige Situation entspricht eben dieser Verabredung. Durch das aktuelle Brandschutzgutachten ist allerdings die Fortführung der gegenwärtigen Kassen- und Garderobensituation nicht mehr möglich, da durch die entstehende Brandlast an dieser Stelle der Eingangsbereich als Notausgang für Theater und Theatercafé so nicht zulässig ist.

In der Folge heißt dies, dass neue Fluchtwege entstehen und/oder Theaterkasse und Garderobe neu im Theatercafé (vgl. Pachtvertrag) positioniert werden müssen.

 

Für das Theater ist die Einlasssituation der Garage seit jeher ungünstig: Zuschauer*innen warten bei Regen und Kälte auf der Straße bis zum Einlass, der Kartenkauf findet extrem beengt statt, die Garderobenkapazitäten sind bei weitem nicht ausreichend und im Sommer mit Außenbewirtung gibt es für die Zuschauer*innen oft kein Durchkommen ins Theater. Oftmals wird der Eingang von den Zuschauer*innen nicht einmal gefunden, da das Theatercafé vor allem in den Sommermonaten den gesamten Außenbereich für die Bewirtung nutzt und so das Erscheinungsbild dominiert.

Trotz dieser prekären Einlasssituation für den Theaterbetrieb und unsere Zuschauer*innen hat das Theater die gewachsene Situation immer akzeptiert, wissend, dass das Theatercafé eine hohe Bedeutung und lange Tradition hat.

 

Eine weitere Verschlechterung der ohnehin problematischen Einlasssituation kann das Theater jedoch in keinem Fall hinnehmen. Variante 1.1, mit einer Kasse und Garderobe im ehemaligen Horteingang, ist für das Theater nicht akzeptabel. Nicht nur, dass Zuschauer*innen wie bislang bei Wind und Wetter vor dem Eingang warten müssen, sie würden bei dieser Variante sogar zeitweilig ohne Jacke und Mantel (2/3 der Spielzeit fallen auf die Monate Oktober–April) vor der Türe stehen. Vor allem im Anschluss an eine Vorstellung, wenn 60–80 Erlanger*innen (oftmals Schüler*innen oder Kindergartenkinder) ohne Jacke gleich welcher Witterung auf der Straße stehen und bei der Garderobenausgabe unvermeidlich warten müssen, wird klar, dass dies keine praxistaugliche Variante ist – es käme buchstäblich einem Einstellen des Spielbetriebs gleich. Darüber hinaus würde das Theater nicht nur ca. 12 Sitzplätze verlieren, sondern hätte außerdem doppelten Personaleinsatz (neben dem üblichen Kassen- und Garderobenpersonal käme hier noch Einlasspersonal dazu).

 

Die Variante 1.2 hält einen möglichen Kompromiss bereit. Dieser versucht den Status quo des Einlasses zu erhalten und der Brandschutzauflage durch neue Fluchtwege für Theater und Café Rechnung zu tragen. Das Theater müsste und würde weiterhin die prekäre Einlasssituation akzeptieren und gleichzeitig ca. 12 Zuschauer*innenplätze verlieren. Das Theatercafé würde ca. 5-6 Sitzplätze verlieren, um einen eigenen Notausgang über den ehemaligen Hortausgang zu ermöglichen. Beide Akteure verlieren also Sitzplätze, wobei die Mindereinnahmen auf Seiten des Theatercafés über eine Verringerung der Pacht ebenso kompensierbar wären wie die Mindereinnahmen des Theaters über die Stadt. Grundsätzlich wäre es ein Mittelweg, der der aktuellen Situation am nächsten käme und Theater und Theatercafé in ähnlicher Form weiter agieren ließe.

 

Die Variante 1.3 hält einen Kompromiss bereit, der vielleicht der ursprünglichen Idee und Tradition, Theater und Theatercafé als gemeinsamen Player zu verstehen, am ehesten entspricht. Durch das Wegfallen der Glaswand und damit dem Verbinden von Theater und Theatercafé wie zu den Anfängen des Garagentheaters, würde zwar das Theater ca. 12 Sitzplätze verlieren, dennoch sehen wir darin die Chance, der ursprünglichen Verabredung (vgl. obenstehender Auszug aus dem Pachtvertrag) gerecht zu werden und die traditionsreiche Verbindung zwischen Förderverein/Café und Theater neu zu beleben, zu kräftigen und für die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Wenn das GME eine Schall- und Geruchsisolierung zwischen Theater und Café auch ohne die aktuell eingebaute Glaswand sichern kann, scheint dies für das Theater eine denkbare Variante, trotz der schmerzlichen Einbußen an Zuschauer*innen und Einnahmen, den eine Reduzierung des Platzangebots für das Theater bedeuten würde.

Denn schon lange ist das Café ein eigener wirtschaftlicher Betrieb und bis auf wenige Ausnahmen (Premieren oder durch Initiativen des Theaters mit Bespielung des Cafés z. B. „Viel gut essen“, „Ralph auf der Rolle“) vom Theaterbetrieb entkoppelt. Die jüngere Zuschauer*innengeneration (Schüler*innen, Student*innen), die – anknüpfend an die frühen Jahre der Garage – auch heute noch vermehrt das Publikum der Garage bildet, fühlt sich im Theatercafé mit der abgrenzenden Glaswand wenig angesprochen. Die derzeitig spürbare Kluft zwischen Zuschauer*innen und Gästen des Cafés (von einzelnen Ausnahmen abgesehen) hätte mit dieser Variante wieder eine Chance sich zu schließen.

 

Während Variante 1.2 den Status quo der Koexistenz mit beiderseitigen Einschränkungen in etwa halten würde, könnte mit Variante 1.3 wieder ein engerer, gemeinsamer Weg bestritten werden.

 

Variante 4, die Aufgabe des Theatercafés zu Gunsten einer Foyer- und Einlasssituation, die bundesweit bei jedem professionellen Stadttheater selbstverständlich ist, muss das Theater präferieren. Nur durch diese Lösung können wir dem heutigen Anspruch an Theater gerecht werden. Schon lange ist ein Theaterbesuch nicht mehr nur die Vorstellung selbst. Stückeinführungen und Nachgespräche beispielsweise sind Standard, können jedoch durch den parallel stattfindenden Cafébetrieb derzeit nicht stattfinden. Nur durch Variante 4 wären diese dringend notwendigen, vermittelnden Formate auch bei Garagenproduktionen möglich. Denn klar ist: Zu einem zeitgemäßen Theater mit dem städtischen Auftrag, Kinder- und Jugendtheater zu stärken, niederschwellige Angebote zu präsentieren und partizipativer für Erlanger Bürger*innen im Sinne der „Kultur für alle“ zu agieren, gehören auch entsprechende Räumlichkeiten.

Heute sind alle Zuschauer*innen des Garagentheaters dazu gezwungen, das Bewirtungsangebot (falls nach einer Vorstellung überhaupt Platz ist) anzunehmen. Schüler*innen und Student*innen sind ohne Konsum des dortigen Speisen- und Getränkeangebots in einem wirtschaftlich betriebenen Café nicht erwünscht. Dies ist der zentrale Unterschied zu einem Theaterfoyer, bei dem es keinen Verzehrzwang gibt und das Publikum sich zum Verweilen und Austausch eingeladen fühlt. Somit kann sich das Theater für seine Arbeit und sein Publikum nur für diese Variante aussprechen, auch wenn das Theatercafé damit seinen angestammten Platz verlieren würde.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Sind entscheidungsabhängig und werden im Zuge der weiteren Vorentwurfsplanung ermittelt

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden und werden im HH-Verfahren angemeldet


Anlagen:             GR-Skizzen der Varianten 1-4 mit Grundsatzaussagen zu Brandschutzmaßnahmen

                               GR-Skizze Untervariante 1.1 mit Verlegung Garderobe und Kasse
                               GR-Skizze Untervariante 1.2 mit eigenem Ausgang Café
                               GR-Skizze Untervariante 1.3 Integration Garderobe und Kasse in Café

                        Stellungnahme Theater Förderverein e.V.