Betreff
Kunst am Bau: Empfehlung der Kunstkommission für das Kinderhaus am Brucker Bahnhof
Vorlage
47/022/2021
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst am Bau am Neubau Kinderhaus am Brucker Bahnhof 1 % der Bauwerkskosten (d. i. 26.500 €) aufzuwenden, wird gefolgt.

2.    Die Haushaltsmittel für Kunst am Bau am Neubau Kinderhaus am Brucker Bahnhof sind für den Haushalt 2022 anzumelden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst am Bau am Neubau Kinderhaus am Brucker Bahnhof zu gegebener Zeit umzusetzen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Kinderhaus am Brucker Bahnhof soll mit Kunst am Bau bespielt werden.

 

Am Brucker Bahnhof entsteht ein inklusiver Kindergarten mit fünf Gruppen, der den Anforderungen der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gerecht wird und diese auch baulich umsetzt.

Das dreistöckige Gebäude wird barrierefrei konzipiert und ist über Fahrstühle auf allen Ebenen zugänglich. Der Bau wird durch die Stadt Erlangen realisiert, Betreiber wird die Lebenshilfe Erlangen e. V. Pro Gruppe werden 2 - 3 Kinder betreut, die als Inklusiv-Kinder gelten, weil sie einen erhöhten Förderbedarf haben.

Die Betreuung des Kinderhauses am Brucker Bahnhof insgesamt richtet sich an alle Kinder, unabhängig von ihrem Förderbedarf

 

Als Ort der frühkindlichen Bildung ist dieser Neubau prädestiniert für die Heranführung der Kleinsten an Kunst. Die Integration eines Kunstwerks in ihren Lebensalltag kann die unvermittelte Beschäftigung und Auseinandersetzung mit Kunst am Bau fördern. Das Kunstwerk soll Bezug auf die Lebensrealität der Kinder nehmen. Denkbar wäre, dass es in den Spielbereich der Kinder integriert wird und so mit allen Sinnen erfahrbar ist.

Das Kunstwerk kann die pädagogische Herangehensweise des Kindergartens und sein inklusives Konzept aufgreifen, spiegeln und neu interpretieren. Die Beschäftigung mit Kunst wird durch die tägliche Erfahrung selbstverständlich und bildet zugleich den Grundstein kultureller Bildung der Kleinsten, auf die in der Schule und dem weiteren Leben zurückgegriffen werden kann.

        Darüber hinaus wertet ein Kunstwerk seinen Aufstellungsort auf, zeichnet ihn aus und hebt ihn individuell hervor. Dies fördert zugleich den Wiedererkennungswert des Ortes und trägt zu einer höheren Identifikation mit dem Ort und dem Werk gleichermaßen bei. Kunst am Bau trägt zur positiven Wahrnehmung des Ortes durch die Eltern bei.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Am Kinderhaus am Brucker Bahnhof entsteht ein hochwertiges, gleichwohl niederschwelliges Kunstwerk für die Kinder. Das Kunstwerk soll direkt durch die Kinder erfahrbar und in eigenen Spielen nutzbar werden. Zugleich soll es eine positive Konnotation aufweisen, die dem Ort angemessen ist.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Auslobung des Kunst-am-Bau-Wettbewerbs erfolgt als geladener Wettbewerb. Die Abt. 472 erarbeitet zunächst eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidat*innen. Von diesen wählt die Kunstkommission die fünf überzeugendsten Positionen aus und beauftragt sie mit der Abgabe eines Entwurfs. Die Größe des Projektes und die Wettbewerbsaufgabe bieten die Möglichkeit, junge Künstler*innen für das Projekt zu gewinnen. Die Auswahl junger Künstler*innen verspricht unkonventionelle Herangehensweisen, die neue Zugänge zur kindlichen Lebensrealität eröffnen können. Zudem bietet sich bei der Projektsumme (26.500 €) diese Herangehensweise an, um jungen Künstler*innen, bspw. Absolvent*innen der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, den geführten Einstieg in die durchaus komplizierten Prozesse von Kunst am Bau zu ermöglichen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

x                 nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 26.500

bei IPNr.: 365.B414

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                sind vorhanden auf IvP-Nr.     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                  sind nicht vorhanden


Anlagen: