Die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.03.2021, Anlage 1) wird beschlossen.
Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Feuerwehrgebührensatzung ist
Art. 28 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Danach können
Gemeinden für notwendige Aufwendungen, die ihnen durch die Einsätze ihrer
Feuerwehren entstanden sind, Kostenersatz verlangen. Art. 28 Abs. 1 BayFwG
regelt aber auch, bei welchen Einsätzen zum Schutz der Menschen als
Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen kein Kostenersatz erhoben wird. Hierzu zählen
u.a. ein Großteil der Brandeinsätze und Einsätze und Tätigkeiten, die
unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen.
Im Jahr 2018 wurde die grundlegend
überarbeitete und neu gefasste Feuerwehrgebührensatzung durch den Stadtrat
verabschiedet. Im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung des Amtes 37 durch das
Revisionsamt im Jahr 2019 wurde der Hinweis gegeben, die
Feuerwehrgebührensatzung auch zukünftig regelmäßig zu überprüfen und
entsprechend anzupassen. So sollen die
Sätze regelmäßig auf Grundlage von jeweils aktuell vorliegenden Zahlen (z. B.
Preissteigerungen, Personalkosten gemäß der Berechnung durch das Personalamt)
kalkuliert und angepasst werden.
Im Zuge der Prüfung durch das Revisionsamt im Jahr 2019 wurde die Notwendigkeit der Anpassung der Pauschalsätze für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen angesprochen. So soll die mit der Gebührensatzung im Jahr 2018 vorgenommene Pauschalisierung wie folgt angepasst werden: Es werden bei den entsprechenden Einsätzen in Zeiteinheiten von jeweils einer Viertelstunde die Sätze für Personal- und Fahrzeugkosten pauschal verrechnet. Die Streckenkosten werden mit der Anpassung aus der Pauschalisierung herausgenommen und nach der tatsächlich zurückgelegten Fahrstrecke der Einsatzfahrzeuge verrechnet.
Die gestiegenen Personalkosten und die sich daraus verändernden Positionen wie die Leistungen der Atemschutzwerkstatt, die Kosten für die Brandschutzunterweisungen und die Kosten für durch die Feuerwehr durchgeführte Dienstleistungen wurden entsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden zwei neue Fahrzeuge (Abrollbehälter Besprechung; First Responder) mitaufgenommen, aus dem Dienst genommene Gerätschaften wurden aus der Gebührensatzung herausgenommen. Leistungen im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 in den Erweiterungsbau auf der Hauptfeuerwache eingebauten neuen Atemschutzübungsanlage wurden in die Gebührensatzung neu mitaufgenommen. Abschließend wurden noch redaktionelle Änderungen an der Gebührensatzung vorgenommen und Fachbegriffe wie Fahrzeugbezeichnungen angepasst.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen:
1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom
01.03.2021)
2. Synopse Anlage alt/neu