Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten
Vorlage
52/031/2021
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Erlanger Sportvereine erhalten gemäß den Richtlinien der städtischen Sportförderung Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgroßgeräten bzw. die für den Sportbetrieb notwendigen Pflegegroßgeräte.

 

Für das Jahr 2021 wurden von 15 Sportvereinen (2020: 20 Vereine) insgesamt 23 Zuschussanträge (2020: 48 Anträge) für verschiedene Gerätschaften gestellt. Damit wird eine vermutlich durch die Corona-Pandemie entstandene Investitionszurückhaltung deutlich.

 

Die beiden nicht förderfähigen Anträge betreffen einen Rasentraktor, der gemäß den Sportförderrichtlinien eindeutig nicht zu den definierten Pflegegroßgeräten gehört und ein mobiles Luftreinigungsgerät. Für dieses besteht keine rechtliche Fördergrundlage.

 

Im Jahr 2021 stehen für die Förderung von Großgeräten wiederum Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung.

 


Anlagen:        Zuschüsse Großgeräte 2021