Betreff
Erlanger Schulen, Schaffung der Barrierefreiheit durch den Einbau von barrierefreien Aufzügen
Vorlage
242/062/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Einbau von barrierefreien Aufzügen in Schulgebäuden wird gemäß der dargestellten Prioritätenliste abgearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Schaffung der Barrierefreiheit in Schulgebäuden

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Erlanger Schulen sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Personalressourcen durch den Einbau von Aufzügen weitgehend barrierefrei werden. Dabei ist vorgesehen, dass jeder Schultyp in den ersten Jahren mit mindestens einer Schule berücksichtigt wird.

        Priorität 1, Realisierung bis 2023

        Otfried- Preußler- Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Liegnitzer Straße
Realschule am Europakanal

Priorität 2, Realisierung ab 2024
Loschgeschule, Grundschule
Ernst- Penzoldt- Schule, Mittelschule
Werner- von- Siemens- Realschule

Priorität 3, Realisierung ab 2027
Schule Dechsendorf
Eichendorffschule
Schule Tennenlohe
Max-und- Justine- Elsner- Schule
Schule Brucker Lache
Schule Büchenbach- Dorf
Pestalozzischule
Emmy- Noether- Gymnasium
Otfried- Preußler- Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Stintzingstraße


Folgende Schulen werden im Rahmen des Schulsanierungsprogramms/ Ganztagesprogramms ausgestattet
Berufschule
Gymnasium Fridericianum
Schule Frauenaurach
Schule Eltersdorf
Michael- Poeschke- Schule
Mönauschule
Friedrich- Rückert- Schule
Fachschule für Techniker
Fachoberschule

Folgende Schulen besitzen bereits einen barrierefreien Aufzug
Heinrich- Kirchner- Schule
Hermann- Hedenus- Schule
Adalbert- Stifter- Schule
Marie- Therese- Gymnasium
Christian- Ernst- Gymnasium
Georg- Simon- Ohmgymnasium
Albert- Schweitzer- Gymnasium
Wirtschaftsschule


3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Projektleitung durch Amt 24

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                                 sind nicht vorhanden, Planungsmittel werden zum Investitionshaushalt 2022 ange-               meldet, weitere Anmeldungen erfolgen entsprechend dem o.g. Grobzeitplan


Anlagen: