Der Einbau von barrierefreien Aufzügen in Schulgebäuden wird gemäß der dargestellten Prioritätenliste abgearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schaffung der Barrierefreiheit in Schulgebäuden
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Erlanger Schulen
sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Personalressourcen durch den Einbau
von Aufzügen weitgehend barrierefrei werden. Dabei ist vorgesehen, dass jeder
Schultyp in den ersten Jahren mit mindestens einer Schule berücksichtigt wird.
Priorität 1,
Realisierung bis 2023
Otfried- Preußler-
Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Liegnitzer Straße
Realschule am Europakanal
Priorität 2, Realisierung ab 2024
Loschgeschule, Grundschule
Ernst- Penzoldt- Schule, Mittelschule
Werner- von- Siemens- Realschule
Priorität 3, Realisierung ab 2027
Schule Dechsendorf
Eichendorffschule
Schule Tennenlohe
Max-und- Justine- Elsner- Schule
Schule Brucker Lache
Schule Büchenbach- Dorf
Pestalozzischule
Emmy- Noether- Gymnasium
Otfried- Preußler- Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Stintzingstraße
Folgende Schulen werden im Rahmen des Schulsanierungsprogramms/
Ganztagesprogramms ausgestattet
Berufschule
Gymnasium Fridericianum
Schule Frauenaurach
Schule Eltersdorf
Michael- Poeschke- Schule
Mönauschule
Friedrich- Rückert- Schule
Fachschule für Techniker
Fachoberschule
Folgende Schulen besitzen bereits einen barrierefreien Aufzug
Heinrich- Kirchner- Schule
Hermann- Hedenus- Schule
Adalbert- Stifter- Schule
Marie- Therese- Gymnasium
Christian- Ernst- Gymnasium
Georg- Simon- Ohmgymnasium
Albert- Schweitzer- Gymnasium
Wirtschaftsschule
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektleitung durch Amt 24
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden, Planungsmittel werden zum Investitionshaushalt 2022 ange- meldet, weitere Anmeldungen erfolgen entsprechend dem o.g. Grobzeitplan
Anlagen: