Betreff
2. Auflage Sonder City-Gutschein (SPD-Franktionsantrag Nr. 404/2020) und Aufhebung einer durch den Stadtrat veranlassten Haushaltssperre
Vorlage
II/WA/009/2021
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

1.) Der Sonder City-Gutschein wird in einer 2. Auflage erneut aufgelegt.

2.) Die Haushaltssperre in Höhe von 100.000 € an der Kostenstelle 208190, Kostenträger 51100010, Sachkonto 531801 (Vorabdotierung) 20.511CM wird hiermit aufgehoben.

3.) Der Antrag Nr. 404/2020 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushalt 2021 wurden durch die HH-Beratungen für „Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt 2 x 100.000,- € beschlossen und eingestellt. Einmal durch den UVPA-Beschluss am
17. November 2020 aufgrund des SPD-Antrags 263/2020 und ein weiteres Mal im Abgleich für die HH-Stadtratssitzung am 14. Januar 2021. Der Beschluss vom 2. November 2020 war zudem mit einem Sperrvermerk versehen, dass erst eine Konkretisierung der Maßnahme vorzulegen ist.

 

Als erste große Aktion soll eine zweite Auflage des Sonder City-Gutscheins erfolgen. Die Erstauflage des Sondergutscheins war ein sehr großer Erfolg und dies soll nun in einer Neuauflage erneut umgesetzt werden. Dabei soll der Sondergutschein mit 25 % subventioniert werden. Zudem sollen auch Erlangen Pass Inhaber in den Genuss des Sondergutscheins kommen. Dieser soll mit 50 % subventioniert werden.

 

Mit der Bereitstellung der Sachmittel können so am Handelsstandort bis zu 275.000 Euro Wertschöpfung erzielt werden. Es ist zusätzlich zu erwarten, dass weitere Kaufeffekte einsetzen.

Insbesondere in Bezug auf die Altstadt, da dort viele Fachgeschäfte mit im Angebot enthalten   sind.


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gerade in der  Corona-Pandemie, Lockdown und Infektionsschutz-Bestimmungen können die Maßnahmen wie der bereits erfolgreich eingeführte Lieferservice, die Weiterentwicklung des Digitalisierungsangebotes (Erlanger Schaufenster & Click und Collect sowie eines digitalen Führerscheins/Schulungen für Händler), der Ausbau der Kommunikationskanäle via Social Media (You Tube Channel, Facebook und Instagram und TV Beiträgen) bzw. Printmedien- Kampagnen, der Ausbau einer Gastronomie Offensive, sowie infrastrukturelle Projekte einer temporären Lichtinstallation in der Innenstadt und Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung am Bohlenplatz bzw. attraktive Stadtbegrünung (auch in Abstimmung mit Amt 66), den Sondergutschein nach Eröffnung der Handelsgeschäfte, Dienstleister und Gastronomien einen erheblichen (Kaufkraft) - Effekt bei den Kunden und Besuchern der Stadt erzielen. Beim Sondergutschein können die Konsumenten bis zu einem Betrag von 100.- Euro Einkaufswert diese Gutscheine zu je 10.- Euro Einheiten erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Konsumenten bei den jeweiligen Einkäufen ein Vielfaches an Ausgaben tätigen und somit der Konsum bei den beteiligten Einzelhändlern höher liegt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Herstellungskosten für den Sondergutschein und der Subventionsbetrag werden mit ca. 110.000,- € kalkuliert. Personalkosten fallen keine zusätzlichen an, da dies über das City- Management abgewickelt wird.

Für die Lichtinstallation sind ca.50.000,- € anzusetzen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 

                    sind nicht vorhanden