Betreff
Stand zur Errichtung des Pflegestützpunkts Erlangen
Vorlage
50/028/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

1.       Hintergrund

 

Zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflegeberatung wurde nach dem 3. Pflegestärkungsgesetz den Kommunen ein befristetes Initiativrecht zur Einrichtung von dauerhaften Pflegestützpunkten eingerichtet (§ 7c Abs. 1a SGB XI). Hierfür wurde zwischen den Kranken- und Pflegekassen, den bayerischen Regierungsbezirken sowie dem Bayerischen Bezirke-, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag ein „Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern“ abgeschlossen. Vom Bayerischen Landtag wurde das Initiativrecht als § 77b AGSG mit Wirkung zum 01.01.2020 aufgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von Amt 50 die Errichtung eines Pflegestützpunkts (PSP) in Erlangen geplant, mit dem die bisherige trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt personell ausgebaut, strukturell gestärkt und hierfür eine neue Finanzierungsgrundlage geschaffen wird.

 

Dem Beschlussvorschlag hierzu wurde vom Sozialbeirat und dem SGA am 07.07.2020 und vom Stadtrat am 23.07.2020 zugestimmt (Vorlagennummer 50/001/2020).

 

Entsprechend des Rahmenvertrags wird der PSP von den Pflege- und Krankenkassen, der Stadt Erlangen als Träger der örtlichen Altenhilfe und dem Bezirk Mittelfranken als dem überörtlichen Träger der Hilfe zur Pflege getragen. Die Kosten werden innerhalb eines festgelegten jährlichen Höchstbetrags zu je einem Drittel von Krankenkassen, Pflegekassen und den kommunalen Gebietskörperschaften finanziert. Dieser Höchstbetrag wurde aktuell zum 1. Januar 2021 auf 106.650 Euro festgelegt. Entsprechend des Rahmenvertrags können damit 1,9 Vollzeitäquivalente für Fachkräfte für die Pflegeberatung einschließlich einer Gemeinkosten- und Sachkostenpauschale abgerechnet werden. Der PSP soll im sog. Angestelltenmodell umgesetzt werden. Alleiniger Anstellungsträger für die Pflegeberater*innen ist demnach die Stadt Erlangen.

 

Details zum Konzept und zur Finanzierung wurden bereits mit der Beschlussvorlage im Juli vergangenen Jahres ausführlich dargestellt (Vorlagennummer 50/001/2020). Der vorliegende Bericht stellt den aktuellen Stand der Umsetzung entsprechend des Rahmenvertrags dar.


 

2.       Vereinbarungen und Verträge

 

a)      Stützpunktvertrag

 

Für die Errichtung eines PSP ist zwischen den Trägern ein „Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Pflegestützpunkts“ einschließlich eines Betriebskonzepts und einer Datenschutzvereinbarung abzuschließen.

 

Aktueller Stand: Der Stützpunktvertrag und die Datenschutzvereinbarung wurden zwischen den Trägern (Kranken- und Pflegekassen, Bezirk Mittelfranken, Stadt Erlangen / Sozialamt) einvernehmlich abgestimmt.

 

b)      Betriebskonzept

 

Für den PSP ist gemeinsam von den Trägern ein Betriebskonzept zu entwickeln und zu vereinbaren. Es beschreibt die örtliche Ausgangslage und umfasst Regelungen zu Standort, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit, zur Organisationsstruktur, zur personellen und sächlichen Ausstattung und zu den konzeptionellen Grundlagen der Beratung auf der Einzelfallebene sowie zur Vernetzung auf struktureller Ebene.

 

Aktueller Stand: Für das Betriebskonzept wurde von Amt 50 ein ausführlicher Entwurf erarbeitet und den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Bezirk Mittelfranken zur Diskussion vorgelegt. Nach der Einarbeitung von Ergänzungs- und Veränderungsvorschlägen wurde dem Betriebskonzept abschließend im Dezember 2020 von allen Trägern zugestimmt.

 

c)      Errichtungsantrag

 

Für die Errichtung eines Pflegestützpunkts ist ein Antrag mit dem Stützpunktvertrag, dem Betriebskonzept sowie einer Datenschutzvereinbarung zur Genehmigung an die Kommission Pflegestützpunkte zu stellen. Der Kommission gehören Vertreter*innen des Bezirke-, Städte- und Landkreistages sowie der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen und der Ersatzkassen an.

 

Aktueller Stand: Der Errichtungsantrag mit den notwendigen Anlagen wurde im Dezember 2020 von Amt 50 - über den Vertreter des Bayerischen Städtetages - an die Kommission geleitet. Der Bay. Städtetag sprach vor Weiterleitung eine Empfehlung zur Zustimmung aus. Eine Entscheidung der Kommission liegt noch nicht vor.

 

d)        Unterzeichnung des Stützpunktvertrags

 

Aktueller Stand: Der Stützpunktvertrag kann nach der Genehmigung des Errichtungsantrags durch die Kommission von der Stadt, vom Bezirk Mittelfranken sowie von der örtlichen AOK und den Landesverbänden bzw. –vertretungen der übrigen Kassenarten unterzeichnet werden. Der Pflegestützpunkt geht mit Inkrafttreten des Stützpunktvertrags in Betrieb.

 

3. Finanzielle Fördermaßnahmen

 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) fördert den Aufbau von Pflegestützpunkten mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 20.000,- € für Sachkosten. Ende November 2020 wurde zusätzlich eine „Regelfinanzierung“ durch das STMGP beschlossen, wonach Pflegestützpunkte mit einem Pauschalbetrag bis zu 20.000,- € jährlich für den kommunalen Anteil der Personal- und Sachkosten gefördert werden können. Antragsteller können die kommunalen Träger sein, die auch Anstellungsträger sind.

 

Aktueller Stand: Sowohl für die Anschub- als auch die Regelfinanzierung wurden von Amt 50 fristgerecht entsprechende Anträge beim STMGP gestellt. Eine Entscheidung über die Anträge liegt noch nicht vor.

 

4.       Räumlichkeiten

 

Wie in der Beschlussvorlage vom Juli 2020 dargelegt, soll der PSP Erlangen in eigenen Räumen untergebracht werden. Diese sollen zentral und in Rathausnähe liegen und gut an den ÖPNV angebunden sein. Durch die zentrale Lage soll der PSP in der Öffentlichkeit als „Institution“ bekannt und verankert werden. Zudem soll die Beratungsstelle möglichst ebenerdig und barrierefrei zugänglich sein. Neben Beratungsräumen soll ausreichend Raum gegeben sein für ein Foyer mit Wartemöglichkeiten sowie zur Auslage von Informationsmaterialien. Ein eigener Besprechungsraum, u.a. für die erforderliche Vernetzungsarbeit, ist ebenfalls Bestandteil des Raumkonzepts.

 

Aktueller Stand: Seitens GME wurden Räume im Gebäudekomplex Nägelsbachstraße 38/42, EG, vorgeschlagen, die den genannten Kriterien weitgehend entsprechen. Amt 50 wird im Rahmen der noch stattfindenden konkreten Raumplanungen einbezogen.

 

Eine Fertigstellung der Räumlichkeiten ist entsprechend der Planung von GME zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Bis dahin wird der Pflegestützpunkt - wie bisher schon die trägerneutrale Pflegeberatung - im Rathaus angesiedelt bleiben.

 

Ein vorläufiges Ausstattungskonzept (Möblierung, IT-Ausstattung) wurde erstellt. Dieses wird nach endgültiger Klärung der räumlichen Ressourcen und Gegebenheiten konkretisiert.

 

5.       Personelle Ressourcen

 

Entsprechend des Rahmenvertrags „Pflegestützpunkte“ können 1,9 VZÄ im Rahmen der gemeinsamen Finanzierung der Träger des Pflegestützpunkts abgerechnet werden.

 

Aktueller Stand: In der bisherigen trägerneutralen Pflegeberatung sind zwei Vollzeitkräfte (VZÄ) tätig. Wie in der Beschlussvorlage vom Juli 2020 ausgeführt, sollen diese lt. Rahmenvertrag abrechenbaren Personalressourcen mit städtischen Eigenmitteln auf 2,0 VZÄ für Pflegeberater*innen aufgestockt werden. Darüber hinaus soll eine Leitungskraft, die anteilig auch Beratungstätigkeiten übernimmt, und eine teilzeitbeschäftigte Verwaltungskraft im Umfang einer 50%-Stelle mit städtischen Mitteln beschäftigt werden. Für die Personalausstattung wurden Stellenanträge gestellt und im Rahmen der Haushaltsplanungen bewilligt.

 

6.       Vernetzung

 

Aktueller Stand: Die bisherige trägerneutrale Pflegeberatung ist bereits sehr gut in die bestehenden lokalen und auch überregionalen Strukturen (z.B. AK Qualität in der Pflegeberatung) eingebunden und pflegt Kontakte zu Einrichtungen und Trägern im Bereich der Altenhilfe und Pflege. Insbesondere die bestehende Zusammenarbeit mit dem Verein Dreycedern e.V. als Träger der Fachstelle für Angehörige und Menschen mit Demenz soll mit dem PSP fortgesetzt und ausgebaut werden. Hier ist beispielsweise an gemeinsame Informationsveranstaltungen oder Schulungen gedacht. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen der Errichtung des Pflegestützpunkts durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ausdrücklich von beiden Seiten bestärkt.

 

7.       Resümee

 

Mit dem dargestellten aktuellen Stand ist der PSP seit der Beschlussfassung im Juli 2020 auf einem guten Weg der Umsetzung. Mit einer Zustimmung zum Stützpunktvertrag durch die Kommission Pflegestützpunkte wird noch im ersten Quartal 2021 gerechnet, so dass dann der Vertrag von den Trägern unterzeichnet werden kann. Damit kann auch die gemeinsame Finanzierung des PSP durch Kranken- und Pflegekassen, die Stadt und den Bezirk Mittelfranken umgesetzt werden.

 

 

Die konkrete Umsetzung zur Eröffnung des PSP umfasst eine Reihe unterschiedlicher, parallel ablaufender Prozesse. Diese sind im großem Maß von Umständen abhängig, die von Amt 50 nicht oder nur bedingt beeinflussbar sind und die z.T. auch untereinander abhängig sind. Hierzu gehört etwa die Entscheidung der Kommission Pflegestützpunkte, die Erschließung, der Umbau und die Ausstattung der vorgesehenen Räumlichkeiten und damit der Umzug der bisherigen trägerneutralen Pflegeberatung aus dem Rathaus, die Ausschreibung und Auswahl einer geeigneten Dokumentationssoftware mit den entsprechenden Abläufen (z.B. Vergabestelle, Submissionstermin) oder die Umsetzung der vorgesehenen Personalausstattung (z.B. Stellenausschreibung und Stellenbesetzungsverfahren). Um einen möglichst reibungslosen Start des PSP zu gewährleisten, sollen provisorische „Interims-Lösungen“ aber möglichst vermieden werden. Ein konkreter Eröffnungstermin ist daher im Moment noch nicht festlegbar. Angestrebt wird die zweite Jahreshälfte 2021.

 

Mit dem PSP kann die bisherige, bei Amt 50 angesiedelte trägerneutrale Pflegeberatung der Stadt Erlangen personell und strukturell ausgebaut werden. Damit wird eine Stärkung der wohnortnahen und trägerneutralen Beratung, Unterstützung und Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien sowie der Vernetzung von wohnortnahen Angeboten der Pflege, Versorgung, Betreuung und Beratung in Erlangen erreicht. Vor dem Hintergrund einer alternden Stadtgesellschaft wird dadurch auch der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und der sie pflegenden und unterstützenden Familien Rechnung getragen. Gerade unter den Umständen der Covid-19-Pandemie zeigt sich aktuell eindrücklich, wie wesentlich hierbei eine gute Vernetzung der hauptamtlichen Hilfestrukturen für eine wirksame Unterstützung und Entlastung der betroffenen Menschen ist.

 

Dem SGA wird in regelmäßigen Abständen über die weitere Entwicklung sowie im Rahmen der Jahresberichterstattung über die Tätigkeit des Pflegestützpunkts berichtet.

 

 


Anlagen: