Betreff
Einrichtung mehrerer Verkehrsberuhigte Bereiche in Dechsendorf
Vorlage
614/015/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt in der östlichen Waldseestraße, im Moosweg, Rangauweg, der Straße Angerleite, in der östlichen Campingstraße und im Giesbethweg eine Bürgerbefragung durchzuführen und entsprechend des Votums der Anwohner einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Durch die Bürgerschaft wurde zum wiederholten Mal der Wunsch auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches, der die östliche Waldseestraße mit Moosweg, Angerleite, Rangauweg sowie östliche Campingstraße und Giesbethweg umfassen soll, an die Verwaltung herangetragen.

     

      In der Vergangenheit wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in dem Bereich der östlichen Waldseestraße mit Moosweg, Angerleite, Rangauweg bereits im Jahr 2015 beantragt und geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen weitestgehend vorliegen, woraufhin eine Bürgerbefragung vorgenommen wurde.
Die Bürgerbefragung war sehr eindeutig, danach haben 58% gegen den verkehrsberuhigten Bereich entschieden, 15% haben sich enthalten und lediglich 27 % wollten einen verkehrsberuhigten Bereich haben.

      Aufgrund des eindeutigen Votums wurde auf die Ausweisung verzichtet.

Aufgrund der vorliegenden Anwohnerbefragung aus dem Jahr 2015 wurde 2019 ein weiterer Antrag von der Verwaltung abgewiesen.

2020 wurde erneut ein Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches gestellt.
Hieraufhin wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass hierzu ein Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses herbeigeführt werde, da die Verwaltung sich nicht über das Bürgervotum hinwegsetzen werde.
Vom Ortsbeirat Dechsendorf wurde mitgeteilt, dass die Anwohner in der Campingstraße keinen verkehrsberuhigten Bereich haben wollen. Von den Anwohnern im Giesbethweg liegen keine Informationen vor.

Aus fachlicher Sicht wird zunächst generell darauf hingewiesen, dass in keinem der genannten Straßenzüge Probleme mit der Verkehrssicherheit existieren.
Im allen beantragten Straßen empfiehlt sich ein verkehrsberuhigter Bereich, da die Voraussetzungen des verkehrsberuhigten Bereiches (nur sehr geringe Verkehrszahlen, niveaugleicher Ausbau, überwiegende Aufenthaltsfunktion) gegeben sind. Dazu sind schwache Verkehrsteilnehmer im verkehrsberuhigten Bereich aufgrund erhöhter Rücksichtnahmepflichten und der niedrigeren Fahrgeschwindigkeit besser geschützt. Insoweit wäre die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches sinnvoll und folgerichtig. Lediglich die Enden des Bereiches müssen umgestaltet werden (z. B. durch eine Aufpflasterung), um eine sogenannte Torfunktion zu erzielen. Die Torfunktion soll die Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass sie sich nun im verkehrsberuhigten Bereich befinden.

Unabhängig vom Anwohnervotums aus dem Jahr 2015 bietet sich die genannten Straßenzüge für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches geradezu an.

Im Ergebnis gibt es für die Stadt Erlangen keinen Zwang zur Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen. Regelmäßig wird die gefahrene Geschwindigkeit durch den Ausbauzustand und den Verlauf der Straße bestimmt, weniger durch die Beschilderung, weshalb in den Straßen bereits jetzt so langsam gefahren wird, das keine Beschwerden vorliegen.
Erfahrungsgemäß sieht die Bürgerschaft die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen höchst unterschiedlich. Die Spanne der Meinungen reicht von der vehementen Ablehnung der verkehrsberuhigten Bereiche bis hin zur ebenso vehementen Forderung der selbigen.

Insofern wird hier empfohlen diese Entscheidungen den Anwohnern zu überlassen und eine erneute Bürgerbefragung durchzuführen.

 

      Auf das zustimmende Votum des Ortsbeirates Dechsendorf aus der Sitzung vom 16.03.2021 (siehe Anlage) wird verwiesen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: