Die Verwaltung wird beauftragt in der östlichen Waldseestraße, im Moosweg, Rangauweg, der Straße Angerleite, in der östlichen Campingstraße und im Giesbethweg eine Bürgerbefragung durchzuführen und entsprechend des Votums der Anwohner einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Bürgerschaft wurde zum wiederholten Mal der Wunsch auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches, der die östliche Waldseestraße mit Moosweg, Angerleite, Rangauweg sowie östliche Campingstraße und Giesbethweg umfassen soll, an die Verwaltung herangetragen.
In der Vergangenheit wurde
die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in dem Bereich der östlichen
Waldseestraße mit Moosweg, Angerleite, Rangauweg bereits im Jahr 2015 beantragt
und geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen weitestgehend
vorliegen, woraufhin eine Bürgerbefragung vorgenommen wurde.
Die Bürgerbefragung war sehr eindeutig, danach haben 58% gegen den verkehrsberuhigten
Bereich entschieden, 15% haben sich enthalten und lediglich 27 % wollten einen
verkehrsberuhigten Bereich haben.
Aufgrund des eindeutigen
Votums wurde auf die Ausweisung verzichtet.
Aufgrund der vorliegenden Anwohnerbefragung aus dem Jahr 2015 wurde 2019 ein
weiterer Antrag von der Verwaltung abgewiesen.
2020 wurde erneut ein Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches
gestellt.
Hieraufhin wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass hierzu ein Beschluss des
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses herbeigeführt werde, da die
Verwaltung sich nicht über das Bürgervotum hinwegsetzen werde.
Vom Ortsbeirat Dechsendorf wurde mitgeteilt, dass die Anwohner in der
Campingstraße keinen verkehrsberuhigten Bereich haben wollen. Von den Anwohnern
im Giesbethweg liegen keine Informationen vor.
Aus fachlicher Sicht wird zunächst generell darauf hingewiesen, dass in keinem
der genannten Straßenzüge Probleme mit der Verkehrssicherheit existieren.
Im allen beantragten Straßen empfiehlt sich ein verkehrsberuhigter Bereich, da
die Voraussetzungen des verkehrsberuhigten Bereiches (nur sehr geringe
Verkehrszahlen, niveaugleicher Ausbau, überwiegende Aufenthaltsfunktion)
gegeben sind. Dazu sind schwache Verkehrsteilnehmer im verkehrsberuhigten
Bereich aufgrund erhöhter Rücksichtnahmepflichten und der niedrigeren
Fahrgeschwindigkeit besser geschützt. Insoweit wäre die Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereiches sinnvoll und folgerichtig. Lediglich die Enden des
Bereiches müssen umgestaltet werden (z. B. durch eine Aufpflasterung), um eine
sogenannte Torfunktion zu erzielen. Die Torfunktion soll die Autofahrer darauf
aufmerksam machen, dass sie sich nun im verkehrsberuhigten Bereich befinden.
Unabhängig vom Anwohnervotums aus dem Jahr 2015 bietet sich die genannten
Straßenzüge für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches geradezu an.
Im Ergebnis gibt es für die Stadt Erlangen keinen Zwang zur Ausweisung von
verkehrsberuhigten Bereichen. Regelmäßig wird die gefahrene Geschwindigkeit
durch den Ausbauzustand und den Verlauf der Straße bestimmt, weniger durch die
Beschilderung, weshalb in den Straßen bereits jetzt so langsam gefahren wird,
das keine Beschwerden vorliegen.
Erfahrungsgemäß sieht die Bürgerschaft die Ausweisung von verkehrsberuhigten
Bereichen höchst unterschiedlich. Die Spanne der Meinungen reicht von der
vehementen Ablehnung der verkehrsberuhigten Bereiche bis hin zur ebenso
vehementen Forderung der selbigen.
Insofern wird hier empfohlen diese Entscheidungen den Anwohnern zu überlassen und
eine erneute Bürgerbefragung durchzuführen.
Auf das zustimmende Votum des Ortsbeirates Dechsendorf aus der Sitzung vom 16.03.2021 (siehe Anlage) wird verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: